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23.7902 · Fragestunde. Frage · 2023-12-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Auf dem Gemeindegebiet von Rüthi SG sollen Bruchsteinmauern entlang der A13 durch Lavabetonwände ersetzt werden.
- Ist dies kompatibel mit dem Auftrag an das ASTRA, Umweltthemen zu beachten und die Biodiversität zu fördern?
- Wie werden die Interessen der Bevölkerung in die Planung einbezogen?
- Stehen den politischen Gemeinden und der Bevölkerung bei solchen Unterhaltsarbeiten Rechtsmittel zur Verfügung?
Falls ja, welche?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bruchsteinmauer entlang der Autobahn A13 ist sanierungsbedürftig. Die neu vorgesehenen Lärmschutzwände in Lavabeton haben einen positiven Effekt auf die Biodiversität. Im Rahmen der Sanierung werden mehrere Buchten mit ökologisch aufgewerteten Flächen erstellt. Rechtsmittel stehen gegen Plangenehmigungsverfügungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur Verfügung. Diese werden für auflagepflichtige Bauvorhaben des Bundesamtes für Strassen erlassen. Reine Unterhaltsarbeiten sind nicht auflagepflichtig. Daher stehen den Gemeinden und der Bevölkerung keine Rechtsmittel zur Verfügung.