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23.7943 · Fragestunde. Frage · 2023-12-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat antwortet auf meine IP 22.4240 bezüglich Risikoanalyse von Pestiziden: «Solange weder umfangreiche Daten noch europäisch harmonisierte Beurteilungskriterien vorliegen, ist eine Aufnahme von Amphibien und Reptilien in die Risikoscores nicht zielführend.» Die neuen Roten Listen Amphibien und Reptilien zeigen aber: 80 % der einheimischen Arten stehen darauf.
Wieso dürfen Pestizide zugelassen werden, obwohl offenbar unklar ist, ob und wie stark sie Amphibien und Reptilien schädigen?

Stellungnahme des Bundesrates

Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel gelten dieselben Anforderungen wie in der EU. Dies betrifft sowohl die Anforderungen an die einzureichenden Dossiers als auch die in der Schweiz geltenden Beurteilungs- und Zulassungskriterien. Somit werden auch die Risiken für Organismen, die nicht mit dem Pflanzenschutzmittel bekämpft werden sollen, nach den aktuell in der EU geltenden Leitlinien beurteilt. Für Amphibien und Reptilien gibt es in der EU und somit auch in der Schweiz keine entsprechenden Leitlinien. In einer Risikobewertung ist es nie möglich, alle potenziell durch eine Pflanzenschutzmittel-Anwendung betroffenen Organismen, die nicht bekämpft werden sollen, zu testen. Aus diesem Grund werden Standard-Testorganismen wie die Regenbogenforelle verwendet, die als Stellvertreterarten fungieren. Dieser Ansatz begrenzt die Anzahl der an Tieren durchgeführten Tests. Wenn die Anwendung eines zu prüfenden Pflanzenschutzmittels erwiesenermassen einen Nutzen erbringt und zu keinen unannehmbaren Risiken führt, wird das Pflanzenschutzmittel gemäss der in der Pflanzenschutzmittelverordnung festgelegten Regeln zugelassen.