23.7960 · Fragestunde. Frage · 2023-12-12
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Beiträge an die Transport- und an die Rettungskosten wurden vor mehr als 25 Jahren in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegt. Demnach muss ein grosser Teil der Kosten von den Patientinnen und Patienten getragen werden. Zudem präzisiert die KLV die Ausdrücke "Transport" und "Rettung" nicht, was zu unterschiedlichen Auslegungen und zu Ungleichbehandlungen unter den Patientinnen und Patienten und unter den Organisationen, die die Leistungen anbieten, führt.
Ist eine Änderung der KLV, insbesondere der Artikel 26 und 27, geplant?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)