24.039 · Geschäft des Bundesrates · 2024-05-01
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 1. Mai 2024 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Serbien
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.05.2024
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Serbien
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die Botschaft zum mit Serbien unterzeichneten Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Serbien-Montenegro verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem Base Erosion and Profit Shifting-Projekt (BEPS) in Sachen DBA um.
Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer steuerlichen Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Es beinhaltet zudem eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.
Das DBA wurde zu einer Zeit abgeschlossen, in der Serbien und Montenegro noch einen einzigen Staat bildeten. Inzwischen hat sich die Föderation aufgelöst und Serbien und Montenegro bilden zwei getrennte Staaten. Die Bestimmungen dieses Änderungsprotokolls gelten nur für Serbien, nicht aber für Montenegro, für das weiterhin das bestehende Abkommen gilt.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 25.09.2024
Beschluss gemäss Entwurf
Debatte im Ständerat, 09.12.2024
Zustimmung