24.088 · Geschäft des Bundesrates · 2024-11-14
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 12. September 2013 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.11.2024
Der Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Ungarn
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2024 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Ungarn verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem OECD-Projekt zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel. Diese soll verhindern, dass eine Person, die weder in der Schweiz noch in Ungarn ansässig ist, im DBA vorgesehene Vergünstigungen in Anspruch nimmt. Darüber hinaus zielt das Änderungsprotokoll darauf ab, die Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zu verbessern. Es sieht hingegen keine Anpassungen an den Steuerzuteilungsregeln vor.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 05.03.2025
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Debatte im Ständerat, 10.06.2025
Zustimmung