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24.1014 · Anfrage · 2024-03-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Antisemitismus in der Schweiz nimmt massiv zu. Physische Attacken gehören zum Alltag. Nach der schrecklichen Tat eines 15-Jährigen auf einen Juden sagen Extremismusexpert:innen, dass dies nur die Spitze des Eisbergs sei. Die Ursachen für solche grausame Taten sind vielfältig, Bund und Kantone sind gefragt.

Die Anfragestellenden bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Das Parlament hat den Beitrag für den Schutz von Minderheiten im Dezember 2023 verdoppelt. Reicht dieser Betrag um die aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden?

  • Wie zeigt sich die Zusammenarbeit (auch in finanzieller Hinsicht) mit den Kantonen um den Schutz von (religiösen) Minderheiten zu verbessern?

  • Kann dieser Beitrag auch genutzt werden um von der Zivilgesellschaft betriebene Antisemitismus-Meldestellen stärker zu unterstützen?

  • Wie gedenkt der Bund Präventionsmassnahmen gegen Antisemitismus an Schulen zu fördern und zu unterstützen?

  • Der Nationalrat hat die Motion 23.4335 für einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus in der Frühjahrssession 2024 überwiesen. Ist es denkbar für den Bundesrat Massnahmen, welche eher in kantonaler Kompetenz liegen (u.a. Umgang mit Social media) in diesen Aktionsplan miteinzubeziehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts und dessen Auswirkungen auf die Sicherheitslage jüdischer Organisationen in der Schweiz haben die eidgenössischen Räte in der Wintersession 2023 beschlossen, den Kredit für die Finanzhilfen für Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen für die Jahre 2024 und 2025 von jeweils 2,5 Mio. Franken auf 5,0 Mio. Franken zu erhöhen. Mit diesem Betrag konnten 2024 alle Vorhaben, soweit sie mit der Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS; SR 311.039.6) vereinbar sind, vollumfänglich unterstützt werden. Die Finanzhilfegesuche für die Unterstützung von Massnahmen im nächsten Jahr können bis Ende Juni 2024 bei fedpol eingereicht werden.2. Die VSMS wurde 2019 mit der Erwartung in Kraft gesetzt, dass sich die Kantone zu gleichen Teilen wie der Bund an der Umsetzung beteiligen. Die Bundesmittel sind aber nicht von den kantonalen Beiträgen abhängig. Die Kantone haben unterschiedliche Ansätze zur Unterstützung von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen. Einige Kantone verfügen über kantonale Rechtsgrundlagen, andere Kantone haben sich in der Vergangenheit ebenfalls an Projekten beteiligt. Grundsätzlich gilt es, die föderalen Kompetenzbereiche zu wahren.3. Gemäss Art. 4 VSMS gehören zu den Massnahmen, für die der Bund Finanzhilfen sprechen kann, auch die «Sensibilisierung von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen und von Dritten hinsichtlich vorhandener Bedrohungen und angezeigter spezifischer Vorkehrungen zur Gewährleistung ihrer Sicherheit» oder die «Information der Bevölkerung oder bestimmter Bevölkerungsgruppen über Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen, namentlich hinsichtlich der sie betreffenden Herausforderungen im Sicherheitsbereich». Vor diesem Hintergrund ist eine Unterstützung von Melde- und oder Beratungsstellen der betroffenen Minderheiten nicht ausgeschlossen. 4. Der Bund setzt schon seit mindestens zwanzig Jahren Massnahmen zur Prävention von Antisemitismus und Rassismus im schulischen Bereich um. Im Rahmen der Finanzhilfen, die die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) im Auftrag des Bundes vergibt, werden laufend Projekte im schulischen Bereich zur Prävention von Antisemitismus unterstützt. Mitfinanziert werden zurzeit beispielsweise ein Bildungsprogramm für Kinder und Jugendliche des Jüdischen Museums in Basel, das präventiv gegen Antisemitismus und Diskriminierung wirken soll; das Projekt «Modul Antisemitismus für die online Lernplattform ToleranzON» der Stiftung Erziehung zur Toleranz oder das Projekt «(Un-)Glaubwürdig? Umgang mit Verschwörungs-Erzählungen lernen» des National Coalition Building Institute Schweiz. Die 2023 eingeführte «Plattform Antisemitismus» bringt unter Koordination und Leitung der FRB einmal jährlich kantonale und städtische Zuständige für die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus mit Vertreter/innen jüdischer Organisationen zusammen. Die Plattform dient in erster Linie der Vernetzung unter diesen Akteuren und der Wissensvermittlung. Im März 2024 widmete sich die Plattform der Prävention von Antisemitismus in der Schule. Das GS-EDI ist ausserdem im Austausch mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK), mit dem Ziel die Prävention gegen Antisemitismus in den Schulen noch besser zu verankern. 5. Bei der Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus sind grundsätzlich alle föderalen Ebenen gefragt. Mögliche Handlungsfelder wie Monitoring, Schule und Bildung, virtueller Raum oder Sicherheit können kaum nur auf Bundesebene bearbeitet werden. Es ist daher vorgesehen, die relevanten Akteure auch auf kantonaler Ebene einzubeziehen.

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