24.1039 · Anfrage · 2024-09-23
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Krankenversicherer gründen per Januar 2025 einen neuen Branchenverband. Danach sollen Curafutura und Santésuisse verschwinden. Letzterer gehört jedoch die SASIS AG, die für das BAG Daten für die Berechnung der Gesundheitskosten erhebt.
Hält es der Bundesrat immer noch für sinnvoll, dass die Erhebung solcher wichtigen Daten einer privaten Einrichtung anvertraut wird, deren Existenz mittelfristig gefährdet ist?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat stützt sich derzeit auf die von der Firma SASIS AG durchgeführten Erhebungen, unter anderem für das Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung. Es gibt jedoch keinen spezifischen Auftrag des Bundesrates an diese Firma. Infolge der Einführung des Bundesgesetzes über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Art. 21 Krankenversicherungsgesetz, KVG, SR 832.10) im Januar 2023 verfügt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über eine klare gesetzliche Grundlage, um seine Datenerhebungen bei den Krankenversicherern auszuweiten. So können die Daten für das Kostenmonitoring direkt vom BAG erhoben werden, was längerfristig den Verzicht auf einen Beizug der SASIS ermöglichen wird. Das BAG hat diese detaillierten Erhebungen im Sommer 2024 aufgenommen, und ein Kostenmonitoring auf dieser Grundlage ist für 2026 geplant. Andere von der SASIS erhobene Daten bleiben jedoch ausserhalb des dem BAG eingeräumten gesetzlichen Rahmens. Bei den Beratungen zu Artikel 21 KVG hat der Gesetzgeber nämlich die Erhebung von Tarifinformationen explizit vom gesetzlichen Auftrag ausgenommen. Für diese spezifischen Daten bleibt die Firma SASIS vorerst die einzige Stelle, die diese Informationen auf nationaler Basis und in der erforderlichen Qualität bereitstellen kann. Dies hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 21.3779 vom Sommer 2021 festgehalten.