24.1055 · Anfrage · 2024-12-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) führt bei der Autobahnausfahrt Matran wichtige Bauarbeiten durch. Dabei wird einzig aus Kostengründen Kies (hauptsächlich als Strassenschotter) aus dem französischen Jura angeliefert, von einem Ort, der rund 100 Kilometer von Matran entfernt liegt. Um auf dem Rückweg Leerfahrten zu vermeiden, transportiert der Schwerverkehr von der Fahrbahn abgeschliffene Elemente ab und entsorgt diese im benachbarten Frankreich. Insgesamt werden rund 200 Kilometer zurückgelegt, obwohl dieselben Materialien in einem Umkreis von weniger als 30 Kilometern im Kanton Freiburg oder 50 Kilometern ausserhalb des Kantons verfügbar wären. Dies führt zu zusätzlichen Fahrten, mehr Stau, CO2, Lärm und Staub sowie zu einer verstärkten Abnutzung der Infrastrukturen. Zudem werden in der Schweiz wohnhafte Chauffeurinnen und Chauffeure, die von guten sozialen Bedingungen profitieren, durch solche mit sehr prekären Arbeitsbedingungen ersetzt. Die Verwendung von lokalem Kies stellt sicher, dass dieser nach lokalen Normen und mit lokalem Personal abgebaut wird. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
Sehen die Ausschreibungen des ASTRA Liefer- und Entsorgungswege für Kies und andere mineralische Materialien vor?
Wenn nein: Ist geplant, die obgenannten Punkte rasch zu berücksichtigen?
Wenn ja: Wie wird dieser Aspekt in der Ausschreibung hervorgehoben, zumal bekannt ist, dass der Transport von Schwergut einen grossen CO2-Fussabdruck hat?
Wie werden diese Aspekte in der Praxis vor Ort kontrolliert?
Was wären die Folgen, wenn sie nicht kontrolliert werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) legt bei den Bauarbeiten am Nationalstrassennetz grossen Wert auf Nachhaltigkeit. Die Umweltauswirkungen bei der Instandhaltung der Infrastruktur werden so weit wie möglich reduziert. Die Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung beginnen bereits bei der Planung der Projekte, umfassen das Submissions- und Vergabewesen und schliessen mit einer Umweltbaubegleitung während den Bauarbeiten und dem entsprechenden Monitoring ab. Bei der Beschaffung von Bauleistungen hält sich das ASTRA konsequent an die geltenden gesetzlichen Grundlagen und die Beschaffungsstandards des Bundes. Den Zuschlag erhält, wer den vorgegebenen Zuschlagskriterien am besten entspricht (Art. 29 i.V.m. Art. 41 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 21. Juni 2019). Die für das Vergabeverfahren definierten Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen einen sachlichen Bezug zum Leistungsgegenstand haben. Das Zuschlagskriterium Transportweg erweist sich dann als zulässig, sofern es sich sachlich begründen lässt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Transporte verglichen mit dem gesamten Auftrag von erheblichem Umfang sind, also wenn die Leistung zu einem Grossteil aus Materialtransport besteht. Im vorliegenden Beispiel stellte der Transport des Materials ein unzulässiges Zuschlagskriterium dar. Der Transportweg wurde jedoch unter dem Zuschlagskriterium der Qualität berücksichtigt, indem vom Anbieter Massnahmen zum Schutz der Umwelt gefordert wurden. Die Vergabestelle kontrolliert die Einhaltung der Verträge. Stellt die Vergabestelle fest, dass die umweltschutzrechtlichen Aspekte nicht wie angeboten umgesetzt werden, weist sie die Zuschlagsempfängerin darauf hin und legt die umzusetzenden Massnahmen fest. Diese können bis zur Vertragsauflösung führen.