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24.3000 · Motion · 2024-01-09

Justiz- und Polizeidepartement

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf den im Bericht zum Postulat 18.4263 festgestellten Handlungsbedarf eine entsprechende Revisionsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vorzulegen, damit die laufenden Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums künftig berücksichtigt werden.

Begründung

Gemäss aktueller Praxis zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums werden die laufenden Steuern nicht berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass während einer laufenden Pfändung unvermeidbare neue Steuerschulden entstehen. Um diese unbefriedigende Situation zu lösen, soll der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs ausarbeiten. Damit die Gesetzesänderung nicht zu Lasten von Unterhaltsgläubigerinnen und -gläubigern geht, ist für familienrechtliche Unterhaltsforderungen eine Sonderregelung vorzusehen.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.