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24.3021 · Interpellation · 2024-02-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die direkte Bahnverbindung zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds wird durch den Bahninfrastrukturfonds des Bundes (STEP AS 2035) finanziert.

Im Vorprojekt ist eine 16 Kilometer lange Strecke geplant; davon sollen 1,4 Kilometer als offene Strecke durch das Val-de-Ruz führen.

Durch dieses Vorhaben wird die Fahrzeit zwischen den beiden grössten Städte des Kantons Neuenburg auf 15 Minuten verkürzt. .

Die technischen Merkmale des Projekts sind beeindruckend.

Zwei Wermutstropfen müssen jedoch erwähnt werden. Der Abschnitt mit offener Strecke stösst auf einigen Widerstand. Überdies war zunächst von einer Einweihung dieser Bahnlinie im Jahr 2035 die Rede, nun scheint ihre vollständige Fertigstellung auf 2040 verschoben worden zu sein.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1.Ist heute der ungefähre verfahrensmässige und technische Zeitplan für die Realisierung dieser neuen Bahnverbindung bekannt?

2. Die primären politischen Entscheide zur Realisierung dieses Vorhabens wurden sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene bereits gefällt. Müssen noch weitere, sekundäre Beschlüsse gefasst werden und wenn ja, welche?

3. Kann noch verhindert werden, dass ein Abschnitt auf offener Strecke durch das Val-de-Ruz geführt wird, und stattdessen die Variante mit dem durchgehenden Tunnel zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds reaktiviert werden, damit kein wertvolles Kulturland verloren geht?

4. Werden die Züge, die normalerweise auf den von der SBB betriebenen Strecken eingesetzt werden, theoretisch und praktisch in der Lage sein, auf der Strecke zwischen La Chaux-de-Fonds und Le Locle zu verkehren?

5. Am 10. August 2023 entgleiste im Gotthard-Basistunnel ein Güterzug und verursachte immense Schäden an einer der Tunnelröhren. Wäre der Gotthardtunnel nicht mittels sorgfältiger Wartung erhalten worden, hätte die Entgleisung vom August 2023 die Nord-Süd-Bahnverbindung der Schweiz stark beeinträchtigt und die Wirtschaft unseres Landes substanziell geschädigt. Ein Unfall in den neuen Eisenbahntunneln zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds würde erhebliche und schwerwiegende Störungen nach sich ziehen, auch wenn ein solcher unwahrscheinlich ist. Sollte der Zugunfall im Gotthard-Basistunnel die zuständigen Behörden nicht dazu bewegen, entweder zwei getrennte Tunnelröhren zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds zu bauen oder die bestehende Bahnlinie zwischen den beiden Städten aus Gründen der Sicherheit zu erhalten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Vorstudie wurde Ende 2023 abgeschlossen. Im Frühling 2024 startet die Erarbeitung des Vorprojekts, damit es ab 2027 öffentlich aufgelegt werden kann. Nach heutigem Zeitplan ist die Inbetriebnahme der Strecke im Jahr 2038 vorgesehen. In Abhängigkeit der gewählten Vortriebsmethode und der Mehrkosten wird die Planung im Verlauf des Vorprojekts weiter verfeinert.2. Der Bau des neuen, auf halber Strecke gelegenen Bahnhofs Cernier im Val-de-Ruz erfordert einen Beschluss des Kantons. Der Kanton Neuenburg übernimmt die Differenz zwischen den Kosten für einen technischen Kreuzungspunkt und jenen für den Bau eines Bahnhofs, der diese Gemeinde erschliessen soll. Des Weiteren muss er die Anlagen in der Umgebung wie die multimodale Schnittstelle oder die Strategie zur Erschliessung des Val-de-Ruz mit dem öffentlichen Verkehr festlegen, und dies im Einklang mit der Mobilitätsstrategie «Neuchâtel Mobilité 2030», die 2016 in einer kantonalen Abstimmung angenommen wurde.
Da diese Elemente ausserhalb der Zuständigkeit des Bundes liegen, wird der Interpellant gebeten, sich für weitere Klarstellungen und Präzisierungen an den Kanton Neuenburg zu wenden.3. Für die Linienführung wurden drei Varianten untersucht, die jede technisch machbar gewesen wäre. Als die beste Variante angesichts des gegebenen Rahmens wurde schliesslich die Variante mit einem (etwa 1,4 km langen) oberirdisch durch das Val-de-Ruz verlaufenden Teilabschnitt gewählt. Dies entspricht einem Mittelweg zwischen dem Notwendigen und dem Wünschbaren, wodurch die Steuermittel optimal eingesetzt werden können. In seiner Rolle als Aufsichtsbehörde überwachte das Bundesamt für Verkehr die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der darin enthaltenen sicherheitsrelevanten Aspekte. Zudem äusserten weder das Bundesamt für Raumentwicklung noch das Bundesamt für Umwelt grundsätzliche Bedenken in ihren Stellungnahmen. Die Auswirkungen auf die Biodiversität, die Landschaft und die Böden, auch unter dem Gesichtspunkt der Kompensation von Fruchtfolgeflächen, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit.4. Die direkte Bahnlinie zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds (und Le Locle) wird als Normalspurstrecke gebaut. Tests haben gezeigt, dass es aus reglementarischer und technischer Sicht möglich ist, bestehendes Rollmaterial des Typs Flirt auf dieser Linie einzusetzen. Um die Qualität und die Stabilität des geplanten Angebots zu gewährleisten, verlangen die Bedingungen für den Netzzugang jedoch einen Fahrzeugtyp, der höhere Anforderungen erfüllt als die getesteten Fahrzeuge des Typs Flirt.5. Das Vorhaben wurde entwickelt, um die Nachfrage nach einer Fahrzeit von weniger als 15 Minuten und vier Verbindungen pro Stunde (Viertelstundentakt) und Richtung zwischen Neuenburg, La Chaux-de-Fonds und Le Locle zu erfüllen. Dieses Angebot erfordert keine Doppelspur und keinen Bau einer zweiten Tunnelröhre, sondern lediglich den Bau eines Kreuzungsbahnhofs auf halber Strecke bei Cernier. Alle identifizierten Risiken können mit effizienten und bewährten Massnahmen bewältigt werden; somit ist die gewählte Variante unter dem sicherheitstechnischen Gesichtspunkt validiert. Zudem hätte der Bau einer zweiten Tunnelröhre das Projekt dermassen stark verteuert, dass die sozioökonomische Untersuchung dem Projekt nicht zum Erfolg verholfen hätte. Die Neubaustrecke ist auch nicht für den Güterverkehr freigegeben. Das Eintreten eines ähnlichen Ereignisses wie am Gotthard ist also sehr unwahrscheinlich. Würde die historische Bahnlinie erhalten, würde eine doppeltes Angebot geschaffen, das wirtschaftlich nicht tragbar wäre. Die nicht mehr befahrene Trasse wird zurückgebaut und der Kanton Neuenburg plant dort ein Projekt für eine «Voie Verte», einen Grünstreifen für Velofahrende und Fussgängerinnen und Fussgänger.