24.303 · Standesinitiative · 2024-03-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV),
Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und
Artikel 156 des Geschäftsreglements vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève);
und unter Berücksichtigung
- des 1996 angenommenen Artikels 104 BV über die Landwirtschaft,
- des am 24. September 2017 angenommenen Artikels 104a BV über die Ernährungssicherheit,
- der Strategie für nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft vom Juni 2022, in der erklärt wird, wie die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft künftig einen noch grösseren Beitrag an die Ernährungssicherheit leisten kann,
- des kantonalen Gesetzes über die Förderung der Landwirtschaft,
- des Kommentars des Vizedirektors des Bundesamtes für Landwirtschaft (BWL) zum Bericht des Bundesrates über den erheblichen administrativen Aufwand und über das Direktzahlungssystem, das an seine Grenzen stosse und zu vereinfachen sei (RTS – la Matinale vom 31. Januar 2024),
- des unermüdlichen Einsatzes, den die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte seit mehr als 30 Jahren zur Erfüllung ihres Auftrags nach Artikel 104 BV erbringen,
- von deren wesentlichem Beitrag zur Herstellung gesunder und lokaler Nahrungsmittel für die Schweizer Bevölkerung, zum Schutz der Biodiversität, der Landschaft und des Tierwohls,
- des Umstandes, dass die Vorgaben des Bundes, insbesondere für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder die Bodennutzung, stetig zunehmen, ohne dass dies finanziell ausgeglichen wird oder die Direktzahlungen angepasst werden,
- des Umstandes, dass das jährliche Einkommen von Mitgliedern von Bauernfamilien 2023 um sechs bis zehn Prozent auf durchschnittlich 56 000 Franken zurückgegangen ist,
- der Auswirkungen der steigenden Rohstoff- und Energiepreise auf die stagnierenden Einnahmen der Produzierenden,
- des Umstandes, dass das BWL in drei Jahrzehnten der Umsetzung der Agrarpolitik einen «Gesetzesberg» angehäuft hat, mit dem sich der wöchentliche administrative Aufwand der Landwirtinnen und Landwirte vervielfacht hat,
- des Unmuts der Schweizer Landwirtinnen und Landwirte über die kritische finanzielle Lage, die Überbelastung durch administrative Regelungen und die fehlende Anerkennung dieses für die Ernährungssicherheit, den Schutz der Biodiversität und den Erhalt des Naturerbes wesentlichen Berufs,
fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung dazu auf,
- die wesentliche Rolle der Landwirtschaft und ihren Einsatz für eine nachhaltige umwelt- und tiergerechte Nahrungsmittelproduktion vollumfänglich anzuerkennen,
- eine starke einheimische Produktion zu erhalten, um den Import von Nahrungsmitteln, welche die Schweizer Vorgaben nicht einhalten, nicht weiter zu steigern,
- die Direktzahlungsverordnung (DZV) bis 2030 dahingehend zu überarbeiten, dass der administrative Aufwand unter Beibehaltung des Ziels der Multifunktionalität der Landwirtschaft deutlich verringert wird,
- eine Preisbeobachtungsstelle einzuführen, damit die Landwirtinnen und Landwirte fair entlohnt werden können,
- die Mittel für die Schweizer Landwirtschaft, die sicherstellen sollen, dass die Landwirtinnen und Landwirte die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen können und ein angemessenes Einkommen erhalten sowie dass eine bedarfsdeckende und nachhaltige einheimische Agrarproduktion erhalten bleibt, beizubehalten oder gegebenenfalls an die Realität anzupassen.
Begründung
Während Bäuerinnen und Bauern in ganz Europa ihrer Verärgerung mit Strassenblockaden Ausdruck verleihen, beginnt auch in der Schweiz ein ähnlicher Unmut zu wachsen. Auch wenn dieser weniger laut geäussert wird, darf er von den Behörden auf keinen Fall ignoriert werden.
Trotz des unterschiedlichen politischen und institutionellen Rahmens können die meisten Forderungen der europäischen Bäuerinnen und Bauern in der Schweiz aufgegriffen werden.
Im Juni 1996 nahm die Schweizer Bevölkerung mit grosser Mehrheit Artikel 104 BV an, der die Landwirtschaft auffordert, zur Ernährungssicherheit beizutragen und für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, für die Pflege der Landschaft sowie für eine dezentralisierte Besiedlung des Landes zu sorgen. Daraus erwuchs die Multifunktionalität der Schweizer Landwirtschaft. Im Jahr 2017 kam dann Artikel 104a BV über die Ernährungssicherheit dazu.
Zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen ergänzt der Bund das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen, sofern ein ökologischer Leistungsnachweis vorliegt.
All diese löblichen Ziele und Absichten, die im Einklang mit denjenigen der Landwirtschaft stehen, führten innert zwanzig Jahren aber zu einem Gesetzesberg und Bürokratiemonster. Schichtet man die Gesamtheit des Agrarrechts aufeinander, so ergibt sich ein Stapel von 40 Zentimetern Höhe. Allein die Direktzahlungsverordnung zählt 118 Artikel und enthält ein Arsenal von 100 Massnahmen. Von ihren 160 Seiten entfällt gut die Hälfte auf Erklärungen dazu, wie der Inhalt der anderen Hälfte anzuwenden ist und wie Zuwiderhandlungen zu bestrafen sind. Jedes Jahr fügt die Bundesverwaltung eine Schicht weiterer Massnahmen hinzu und nimmt sie Veränderungen an den bestehenden Massnahmen vor, was zu grosser Verunsicherung bei den Bauernfamilien führt.
Während diese Gesetzesflut unablässig neue Anforderungen an die Landwirtinnen und Landwirte stellt, verharren die Bundesgelder für die Landwirtschaft seit zwanzig Jahren auf dem gleichen Niveau, oder versucht der Bund sogar regelmässig, diese zu senken.
Trotz ihres gewaltigen Einsatzes wird die Schweizer Landwirtschaft oft kritisiert und ist Zielscheibe verschiedenster Volksinitiativen, die sie beschuldigen, mit dem Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln die Erde zu zerstören oder bei der Viehzucht Tiere zu misshandeln, und dies obwohl die hiesigen Landwirtinnen und Landwirte die weltweit strengsten Regeln befolgen und zu befolgen haben. Diese verzerrte Wahrnehmung führt bei den Bauernfamilien zu Wut und entmutigt sie.
Gleichzeitig fallen die Einnahmen aus der Landwirtschaft immer geringer aus. Die starke Mehrbelastung nach der Covid-19-Krise hat diese Situation noch verschärft. Will die Schweizer Bevölkerung im Nahrungsmittelbereich nicht vollständig vom Ausland abhängig sein, muss ein angemessenes Einkommen für die Landwirtschaft sichergestellt werden. Von einem im Laden bezahlten Franken erhält der produzierende Betrieb heute lediglich 30 Rappen. Deshalb braucht es unbedingt ein klares Preisbildungssystem, welches den ganzen Weg bis zu den Verteilern abdeckt.
Die Schweizer Bäuerinnen und Bauern wollen von ihrem Beruf angemessen leben können. Sie wollen ihren verfassungsrechtlichen Auftrag erfüllen und eine qualitativ hochwertige Schweizer Landwirtschaft erhalten, den Boden unter Achtung der Natur und der Ökosysteme bestellen und die Landschaften der Schweiz schützen. Diesen Wunsch drücken sie mit ihren verschiedenen Demonstrationen aus.
Sie sollten in diesem Bestreben unterstützt werden.