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24.3055 · Motion · 2024-02-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, basierend auf Art. 185 BV i.v.m. Art. 104 a, einen Plan zu erarbeiten und Massnahmen zu definieren, welche die landeseigene Ernährungsbasis stärken, insbesondere im Bereich der Infrastrukturen und Aufwertung von Böden muss investiert werden, um die Ertragssicherheit der Fruchtfolgeflächen zu erhalten und zu verbessern.

Begründung

Die Ernährungssicherheit ist ein unabdingbarer Bestandteil der ganzheitlichen Sicherheitspolitik und muss neu verankert werden. Der Nettoselbstversorgungsgrad von aktuell knapp 50% wird sich in den kommenden Jahren auf ein Niveau senken, das aus sicherheitspolitischen Gründen nicht mehr verantwortbar ist.

Es braucht angesichts des Klimawandels und des Bevölkerungswachstums Massnahmen, welche die Ertragssicherheit der Fruchtfolgeflächen (FFF) gewährleisten. Ebenso erforderlich ist eine genügend hohe Anzahl bäuerlicher Familienbetriebe, die von der Landwirtschaft leben können. Seit der Annahme der eidgenössischen Bundesverfassung im Jahr 1848 hat die Bevölkerung der Schweiz um fast das 4-fache auf Kosten von bestem Ackerland zugenommen. Im Verlauf der letzten 40 Jahre waren es allein 130'000 ha. Damit heute weiterhin 440'000 ha FFF ausgewiesen werden können, wurden sie durch Flächen in peripheren, weniger guten Lagen ersetzt, was ihre Qualität vermindert hat.

Die Ernährungssicherheit wird nicht nur durch die wachsende Bevölkerung gefährdet, sondern ebenso durch die Klimaerwärmung. Die Wetterextreme mit zu viel oder zu wenig Niederschlag häufen sich und machen eine Anpassung der entsprechenden Infrastrukturen nötig. Die grössten Gefahren für di Ertragssicherheit der FFF bilden die zunehmenden Hitze- und Dürrezeiten im Hochsommer. Für solche Perioden muss staatlicherseits der Zugang zu den nicht bereits anderweitig genutzten grossen Oberflächengewässern zur Wasserversorgung der FFF geschaffen werden.

Um die Werterhaltung der Bodenverbesserungsmassnahmen zu gewährleisten und neue nötige Investitionen zu tätigen, sind zusätzliche finanzielle Mittel unabdingbar. Die bevorstehenden Aufgaben können nicht aus dem aktuellen Agrarbudget finanziert werden. Sie sind eine Gemeinschaftsaufgabe. In der Verantwortung stehen die drei Staatsebenen Bund, Kantone und Gemeinden zusammen mit den Grundeigentümern. Die «Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050» des Bundes ist im Sinne der Motion zu erweitern und zu verstärken.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass der Erhalt der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen für die Ernährungssicherheit wichtig ist. Artikel 104a der Bundesverfassung umschreibt umfassend, wie die Ernährungssicherheit in der Schweiz kurz- und langfristig gewährleistet werden soll. Kulturlandschutz und Wasserversorgung sind auch integrale Bestandteile der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050. Dabei haben die Kantone eine zentrale Rolle und der Bund stellt ihnen die erforderlichen Grundlagen bereit.Im 2020 überarbeiteten Sachplan Fruchtfolgeflächen wurde der Vollzug für die Sicherung landwirtschaftlich wertvoller Böden einheitlicher geregelt und damit gestärkt. Im November 2023 hat der Bund die erste Statistik Fruchtfolgeflächen publiziert. Sie erlaubt erstmals einen schweizweiten Überblick über die gesicherten Fruchtfolgeflächen in den Kantonen. Zur nachhaltigen Bodenaufwertung und effizienten Bewässerung braucht es detaillierte Informationen zur Beschaffenheit der Böden. Der Bundesrat hat im März 2023 ein Konzept für eine schweizweite Bodenkartierung verabschiedet und die zuständigen Departemente beauftragt, dazu bis Ende 2025 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.Zum Umgang mit lokaler, vorübergehender Wasserknappheit wurden von Seiten Bund Praxisgrundlagen veröffentlicht. Sie erlauben es, durch vorausschauende regionale Planung der Wasserressourcen Nutzungskonflikte besser vorzubeugen. Auch ist der Bund daran, die Datengrundlage zur aktuellen Wassernutzung und zum künftigen Wasserbedarf zu verbessern. Im Mai 2022 hat er den Auf- und Ausbau eines Früherkennungs- und Warnsystems Trockenheit in Auftrag gegeben.In der Vernehmlassungsvorlage zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2026 bis 2029 hat der Bundesrat zudem eine Mittelumlagerung von den Direktzahlungen zum Zahlungsrahmen «Produktionsgrundlagen» vorgeschlagen. Diese Mittel sollen für die Umsetzung der Strategie «Strukturverbesserungen 2030+» eingesetzt werden, die unter anderem eine Stärkung der Massnahmen im Bereich der Infrastrukturen und Aufwertung von Böden vorsieht.Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion mit den bestehenden Grundlagen und den vorliegenden Aufträgen als abgedeckt. Das Parlament wird im Rahmen der genannten Vorlagen über Zeitpunkt, Umfang und Finanzierung allfälliger Massnahmen entscheiden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.