Lexipedia

24.3075 · Interpellation · 2024-03-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Anwohnerinnen und Anwohner des Bundesasylzentrums Giffers (Guglera) beklagen sich immer häufiger über die schwierige Situation in Verbindung mit diesem Bundesasylzentrum. Es scheint, dass die Kriminalität in dem Gebiet seit der Eröffnung des Asylzentrums zugenommen hat. Insbesondere kommt es häufig vor, dass Asylsuchende Autos oder Wohnungen «einen Besuch abstatten». Ausserdem macht sich auf der Buslinie zwischen Freiburg und dem Bundesasylzentrum Giffers ein starkes Gefühl von Unsicherheit breit, sodass sich viele Jugendliche nicht mehr trauen, mit diesem Bus zu fahren. Auch andere, weitaus schwerwiegendere Vergehen und Verbrechen werden anscheinend von Asylsuchenden begangen.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie sieht der Bundesrat die Situation in Zusammenhang mit dem Betrieb des Bundesasylzentrums in Guglera?

  2. Wie haben sich ungebührliches Verhalten und Kriminalität unter den Asylsuchenden seit der Eröffnung des Asylzentrums entwickelt?

  3. In seiner Antwort auf die Motion 23.4485 wies der Bundesrat darauf hin, dass es ein Konzept zur Gewaltprävention gebe, welches die Dokumentation von Gewaltvorfällen und Beschwerden vorsehe. Wie sieht es damit aus? Steht dieses Konzept zur Gewaltprävention der Bevölkerung zur Verfügung?

  4. Melden die Kantonspolizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg dem Staatssekretariat für Migration (SEM) systematisch alle gemachten Feststellungen (Verfahren, Einsätze)?

  5. Was wird das SEM unternehmen, damit sich die Situation in und rund um Giffers verbessert?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesasylzentrum (BAZ) in Giffers (Guglera) ist ein Zentrum ohne Verfahrensfunktion. Es gehört neben dem BAZ Vallorbe zu den Zentren der Asylregion Westschweiz, in denen Personen untergebracht werden, die eine Wegweisungsverfügung des SEM erhalten haben und somit ausreisepflichtig sind. Die Höchstdauer des Aufenthalts beträgt 140 Tage. Das Zentrum verfügt über ein Sicherheitsdispositiv sowie Betreuungspersonal im Umfang von 36,6 Vollzeitstellen. Das BAZ Giffers organisiert zusammen mit den lokalen Behörden verschiedene Aktivitäten zur Beschäftigung der Asylsuchenden. So nahmen im Jahr 2023 insgesamt 807 Personen an Aktivitäten mit einer Gesamtdauer von 51 824 Stunden teil. Die Zusammenarbeit gestaltet sich positiv und wird von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeindebehörden begrüsst. Am 5. März 2024 hat die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) das BAZ unangekündigt besucht und gemäss ersten Informationen keine schwerwiegenden Mängel beim Betrieb des Zentrums festgestellt. Im Sommer/Herbst 2025 erhält die Asylregion Westschweiz ein drittes Zentrum ohne Verfahrensfunktion: Das BAZ Grand-Saconnex im Kanton Genf wird über eine Kapazität von 250 Betten verfügen. Dieser neue Standort ermöglicht eine bessere Verteilung der Asylsuchenden, die auf den Wegweisungsvollzug warten. Am 6. März 2024 fand letztmals ein Treffen zwischen der Leitung des BAZ Giffers, dem Oberamtmann des Sensebezirks sowie Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden Giffers und Rechthalten, der kantonalen Behörden, der Polizei und der Freiburger Verkehrsbetriebe statt. Die Teilnehmenden unterstrichen die hervorragende Zusammenarbeit auf allen institutionellen Ebenen, den pragmatischen Informationsaustausch und die Bereitschaft, gemeinsam nach den besten Lösungen zu suchen. Der Bundesrat erinnert daran, dass der Bund den Kantonen einen Pauschalbeitrag an die Sicherheitskosten ausrichtet (vgl. Art. 91 Abs. 2ter Asylgesetz [AsylG; SR 142.31]). Im Jahr 2023 erhielt der Kanton Freiburg für den Betrieb der Standorte Guglera und La Poya 856 482 Franken. 2. Das SEM kann feststellen, dass zwischen 2022 und 2023 eine leichte Erhöhung der Polizeiinterventionen innerhalb des BAZ Giffers stattgefunden hat. Diese stiegen von 68 Einsätzen im Jahr 2022 auf 82 im Jahr 2023 an. Über die Entwicklung der Kriminalität im Kanton Freiburg seit der Eröffnung des Asylzentrums kann das SEM keine Auskunft geben. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Polizei. 3. Das Gewaltpräventionskonzept in den Bundesasylzentren vom 12. April 2021 wird in allen Asylregionen seit Sommer 2021 umgesetzt. Das SEM gibt das Gewaltpräventionskonzept gerne auf Anfrage heraus. 4. Das BAZ Giffers wird von der Freiburger Kantonspolizei und insbesondere vom Polizeiposten der Gemeinde Plaffeien regelmässig (zwei- bis dreimal wöchentlich) über die Entwicklung der Sicherheitslage in der direkten Umgebung des Zentrums und in den Nachbargemeinden informiert. Zwischen dem SEM und der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg besteht kein Austausch, der über die Erstattung von Strafanzeigen gegen Asylsuchende, die im BAZ Giffers untergebracht sind oder waren, hinausgeht. 5. Unter Wahrung der Zuständigkeiten der beteiligten Stellen arbeitet das SEM eng mit den lokalen Behörden und der Kantonspolizei zusammen. Zwischen 9.00 und 19.00 Uhr ist eine Aussenpatrouille des SEM in der unmittelbaren und weiteren Umgebung des Zentrums unterwegs, wobei der Bushaltestelle ein besonderes Augenmerk gilt. Seit dem 8. März 2024 werden auch zwischen 19.00 und 6.30 Uhr Patrouillen durchgeführt, um die Prävention rund um das Zentrum und in der Nachbarschaft zu verstärken. Diese Massnahme wird von den lokalen Behörden begrüsst.