24.3084 · Interpellation · 2024-03-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Angesichts des Eisenbahnunfalls im Gotthard-Basistunnel im August 2023 und der negativen Folgen für den Bahnverkehr auf der Strecke Lugano–Zürich muss das heutige System einer Einheitskonzession der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) für den Fernverkehr auf der betreffenden Strecke überdacht werden. Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:
1. Ist die Möglichkeit vorgesehen, die aktuelle Einheitskonzession der SBB auf andere Mobilitätsakteure des Fernverkehrs auszudehnen, bevor sie im Jahr 2029 ausläuft?
2. Wenn ja, wäre der Bundesrat bereit, diese Möglichkeit zumindest für die Strecke Lugano–Zürich zu prüfen?
3. Gemäss dem Bericht in Erfüllung des Postulats Regazzi 14.3259 wird für die Erneuerung der Fernverkehrskonzession 2029 eine Direktvergabe des gesamten Netzes an die SBB angestrebt. Wird so nicht faktisch ein nationales Monopol geschaffen?
4. Wie beurteilt der Bundesrat unter dem Gesichtspunkt des Angebots die Tatsache, dass verschiedene Akteure auf dem Markt aktiv sind?
5. Kann er nach aktuellem Stand der Dinge bestätigen, dass die Wiedereröffnung des Gotthard-Basistunnels für September 2024 geplant ist?
Die Entgleisung eines Güterzuges im Gotthard-Basistunnel am 10. August 2023 hat gezeigt, wie fragil das Verkehrsangebot auf der Strecke Lugano–Zürich ist, das bisher durch eine Einheitskonzession der SBB gewährleistet war.
Der Kanton Tessin, ein integraler Bestandteil der Schweiz, war aufgrund der Unterbrechung des Bahnverkehrs auf der Süd-Nord-Strecke besonders isoliert und von den negativen Folgen für das tägliche Leben der Einwohner und Einwohnerinnen und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Region betroffen – negative Folgen, die mindestens bis September 2024 anhalten werden. Für die Pendler und Pendlerinnen, die örtlichen Unternehmen und den Tourismussektor ist es momentan sehr schwierig, zu reisen, Dienstleistungen zu erbringen und Zugang zum nationalen und internationalen Markt zu haben. Auch was die Infrastruktur und die ökologische Nachhaltigkeit angeht, führt die derzeitige Situation auf der Strecke zu erheblichen Unannehmlichkeiten im Verkehr: Ein Teil der Bewegungen, die vor dem Unfall auf der Schiene abgewickelt wurden, verlagert sich nun auf die Strasse, wodurch sich der Verkehr auf der ohnehin schon stark belasteten A2 weiter erhöht.
Die Situation, die sich durch den Zugunfall im vergangenen August ergeben hat, kann zwar als ausserordentlich bezeichnet werden. Dennoch kann zurecht gefordert werden, dass die Bedingungen der Einheitskonzession der SBB für den Fernverkehr auf der Strecke Lugano–Zürich überdacht werden, sodass auch andere Akteure Verkehrsdienstleistungen anbieten dürfen.
Ein Mehr an Transportunternehmen bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Einerseits einen Preiswettbewerb und ein grösseres Angebot: In Zeiten der Inflation, von der besonders die schwächeren Bevölkerungsschichten betroffen sind, erhielte eine breitere Öffentlichkeit Zugang zu den Verkehrsmitteln, wenn preiswertere Verkehrsmittel wie z. B. der Linienbusverkehr über mittlere und längere Strecken zugelassen würden. Denn die Reisekosten für Familien und Menschen mit geringem Einkommen würden damit sinken. Andererseits würden die Staus am Süd- und Nordportal des Gotthard-Autobahntunnels verkürzt, wodurch die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Strasseninfrastruktur in diesem Gebiet erhöht würde. Mit Blick auf die Umwelt führt eine Fahrt mit dem Bus zu deutlich weniger Emissionen als eine Fahrt mit dem Auto und ist aus klimatischer Sicht generell nachhaltiger. Schliesslich würden Szenen vermieden, wie sie sich kürzlich auf der Alpensüdseite geboten haben, die sich in Bezug auf die Verbindungen plötzlich gegenüber der übrigen Schweiz noch stärker benachteiligt sah.
Stellungnahme des Bundesrates
1. / 2. Das Parlament hat den Bundesrat mit dem Postulat 14.3259 Regazzi (Marktordnung im nationalen Personenverkehr nach Ablauf der SBB-Konzession im Jahr 2017) beauftragt, in einem Bericht die künftige Marktordnung im regelmässigen und gewerbsmässigen Personenverkehr darzulegen. In seinem Bericht vom 23. Juni 2021 hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Konzession für den gesamten Fernverkehr bei der SBB zu belassen. Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, dass die SBB mit der BLS und der SOB Kooperationen eingehen und diese einen Teil ihres Fernverkehrsangebots betreiben lassen soll. Diese Fernverkehrskooperationen wurde anschliessend zwischen der SBB, der BLS und der SOB mit einer Basisvereinbarung für die Zeit nach 2029 festgelegt. Der Bundesrat sieht keinen Grund, von dieser Marktordnung abzuweichen. Daher strebt er für die Erneuerung der Fernverkehrskonzession im Jahr 2029 wiederum eine Direktvergabe des gesamten Netzes an die SBB an. Gleichzeitig soll die SBB verpflichtet werden, auch künftig andere interessierte Transportunternehmen mit dem Betrieb einzelner Linien zu beauftragen.3. Die Fernverkehrsleistungen werden im Rahmen des Personenbeförderungsregals erbracht. In der konzessionsrechtlichen Vergabe dieser Leistungen ist der Bund frei, die Leistungen auf mehrere Konzessionäre zu verteilen.4. Im Rahmen der Fernverkehrskooperation sind heute bereits drei verschiedene Akteure präsent. Das Kooperationsmodell vereint den Vorteil einer einheitlichen Planung mit dem Vorteil einer innovativen Entwicklung, was sich in einem besseren Angebot auswirken sollte. Während alle Intercity-Züge durch den Gotthard-Basistunnel von der SBB betrieben werden, verantwortet die SOB seit dem Fahrplanwechsel 2020 den Betrieb der Interregio-Züge über die Gotthard-Bergstrecke. Dieses Konzept bewährt sich. Im schweizerischen öffentlichen Verkehr sind alle Transportunternehmen gesetzlich verpflichtet, am sogenannten Direkten Verkehr mit einheitlichen Tarifen teilzunehmen. Die Billettkosten würden sich für Reisende somit auch mit neuen Anbietern nicht ändern. Auf der Verbindung Lugano–Zürich sind die Trassen für Personen- und Güterzüge stark ausgelastet. Dies würde die Möglichkeiten für einen neuen Anbieter, attraktive Angebote mit kurzen Reisezeiten anbieten zu können, stark einschränken.5. Stand heute ist dem Bundesrat kein anderer Wiedereröffnungstermin beider Röhren des Gotthard-Basistunnels bekannt. In der Zwischenzeit werden die eingeschränkten Kapazitäten im Gotthard-Basistunnel bestmöglich für die Bedürfnisse des Güter- und Personenverkehrs genutzt.