24.3101 · Interpellation · 2024-03-06
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die internationale Justiz, insbesondere der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH), steht im Zusammenhang mit dem Krieg im Nahen Osten im Rampenlicht. Eine erste hängige Klage betrifft den derzeitigen Krieg und wurde im Dezember 2023 von Südafrika gegen Israel eingereicht. Israel soll in Bezug auf die im Gazastreifen lebenden Palästinenserinnen und Palästinenser gegen seine Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes verstossen haben. Am 26. Januar 2024 ordnete der IGH einstweilige Massnahmen an.
Ein zweites Verfahren wurde lange vor dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 angestossen. Der IGH soll in einem Rechtsgutachten klären, welche Rechtsfolgen sich aus Israels Politik und Vorgehen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschliesslich Ost-Jerusalem, ergeben. Zudem läuft ‒ wenn auch weniger im medialen Fokus ‒ vor dem Internationalen Strafgerichtshof eine Untersuchung der Situation im Staat Palästina.
Vor diesen Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Wie entscheidet er ganz allgemein darüber, ob und wie (schriftliche Stellungnahmen, Anwesenheit bei Verhandlungen usw.) er sich an Verfahren vor der internationalen Justiz beteiligt?
Wie erarbeitet oder validiert der Bundesrat die Positionen, die von der Schweiz in solchen öffentlichkeitswirksamen Fällen vertreten werden?
Was macht die Schweiz auf internationalem Parkett mit ihrer Position, nachdem eine Instanz der internationalen Justiz ein Urteil erlassen hat?
Wie setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Entscheide der internationalen Justiz durchgesetzt und eingehalten werden?
Genauer gesagt: Wie hat sich die Schweiz in den hängigen Fällen zum Krieg zwischen Israel und Palästina eingebracht und welche Position wollte sie dabei geltend machen?
Hat sich durch die Anordnung der einstweiligen Massnahmen vom 26. Januar 2024 die Position der Schweiz zum Krieg zwischen Israel und Palästina verändert?
Wie gedenkt die Schweiz dazu beizutragen, dass bereits ergangene und künftige Gerichtsentscheide zum Krieg zwischen Israel durchgesetzt werden – dies insbesondere in ihren Beziehungen zu den Parteien oder im Zusammenhang mit möglichen Sanktionen oder anderen zu verhängenden Massnahmen?
Stellungnahme des Bundesrates
1 und 2: Generell ist für Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof die Direktion für Völkerrecht des EDA zuständig. Die Stellungnahme wird auf der Grundlage der vom Bundesrat festgelegten Positionen und im Rahmen seiner aussenpolitischen Strategie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ämtern ausgearbeitet. Wenn die politische Sensibilität es erfordert, kann das in der Sache zuständige Departement beschliessen, die Stellungnahme dem Bundesrat zu unterbreiten.Bei streitigen Verfahren (zwischen Staaten) ist der Bund mit einer Beteiligung zurückhaltend, um der angerufenen Instanz die grösstmögliche Unabhängigkeit zu garantieren. Eine Beteiligung der Schweiz findet nur statt, wenn sie im Dienste der internationalen Rechtsstaatlichkeit und der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten steht. Was die Konsultationsverfahren betrifft, so prüft der Bund, wenn der Gerichtshof um ein Gutachten ersucht wird, ob seine Interessen davon profitieren würden, den Gerichtshof in eine bestimmte Richtung zu lenken. 3 und 4: Die Schweiz unterstützt seit langem die internationale Justiz. Sie erinnert auf bi- und multilateraler Ebene regelmässig daran, dass das Völkerrecht - darunter die Entscheidungen von Gerichten wie dem Internationalen Gerichtshof - rechtlich bindend sind. 5 bis 7: Die Schweiz intervenierte im Zusammenhang mit dem Ersuchen um ein Gutachten zum Thema „Conséquences juridiques découlant des politiques et pratiques d’Israël dans le Territoire palestinien occupé, y compris Jérusalem-Est“. Sie reichte am 25. Juli 2023 eine schriftliche Stellungnahme ein und intervenierte am 23. Februar 2024 bei den Anhörungen. Die schriftliche Stellungnahme der Schweiz konzentriert sich auf Fragen zur Zuständigkeit des Gerichtshofs, zum Recht auf Selbstbestimmung, zum humanitären Völkerrecht und zu den Menschenrechten. In ihrer mündlichen Eingabe präzisierte sie die Komplementarität zwischen dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten, insbesondere in einer Situation anhaltender Besetzung. Eine Anpassung der Schweizer Position im Anschluss an die Anordnungen über die vorsorglichen Massnahmen vom 26. Januar und 28. März 2024 erwies sich als nicht erforderlich. Die Schweiz ruft Israel bilateral und im multilateralen Rahmen dazu auf, die Anordnungen zu befolgen. Die Schweiz erinnert die Parteien regelmässig an ihre Verpflichtungen gemäss dem humanitären Völkerrecht.