24.3103 · Interpellation · 2024-03-06
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Im November 2023 reichten die Gemeinden des Broyegebiets, der Regionalverband «Communauté régionale de la Broye» und die Vereinigung «Association pour la sauvegarde des intérêts des communes broyardes» Einsprachen gegen das Plangenehmigungsgesuch für neue militärische Infrastrukturen auf dem Militärflugplatz Payerne ein. Die Einsprachen sind damit begründet, dass die geltenden rechtlichen Verfahren nicht eingehalten werden.
In seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation 23.4503 verteidigte der Bundesrat das vom VBS eingeleitete Verfahren. Zu einigen Punkten fehlen jedoch nähere Angaben. Ich bitte den Bundesrat daher, die folgenden Fragen zu beantworten:
Gemäss seiner Stellungnahme handelt es sich bei den aufgelegten Neubauten nicht um ein Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt, was keine Anpassung des Objektblatts nötig macht, damit sie aufgelegt werden können. Dabei handelt es sich jedoch um ein Bauvorhaben für die F-35, die alles andere als «keine erheblichen Auswirkungen» mit sich bringen, vor allem in Bezug auf den Lärm. Wie kann der Bundesrat behaupten, dass das Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat?
Das VBS hat die Baupläne der für den Betrieb der F-35 notwendigen Infrastrukturen öffentlich aufgelegt, bevor die Verfahren für die Anpassungen des Sachplans und des Objektblatts, die den Betrieb der F-35 auf dem Militärflugplatz Payerne detailliert beschreiben, eingeleitet wurden. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass dieses Vorgehen spätere Einsprachen gegen Änderungen der Dokumente aufgrund der negativen Auswirkungen der neuen Flugzeuge erschweren oder gar verunmöglichen wird, wenn die Infrastrukturen für die neuen Flugzeuge bereits gebaut worden sind?
Welche Antwort gibt er Bürgern und Bürgerinnen sowie Vereinigungen, die der Ansicht sind, dass die Trennung des Plangenehmigungsverfahrens und des Verfahrens zur Anpassung des Sachplans Militär ihre Rechte einschränkt?
Kann der Bundesrat garantieren, dass die von der Einführung der F-35 direkt betroffenen Personen und die betroffenen Gemeinwesen mit dem vom VBS eingeleiteten Verfahren die gleichen Möglichkeiten haben, ihre Rechte geltend zu machen, wie in einem koordinierten Verfahren?
Wie geht es mit den Einsprachen weiter? Wurden sie bereinigt, und wenn nicht, wie geht das Verfahren weiter?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Interpellation 23.4503 bestätigt, dass der künftige Betrieb des F-35A mit seinen Lärmimmissionen eine Anpassung des Sachplans Militär erfordert. Er hat weiter festgehalten, dass die geplanten Bauten als solche keine wesentlichen Auswirkungen gemäss Art. 126 Abs. 4 MG haben und im geltenden Objektblatt eine genügende Grundlage haben.2.-4. Der Bundesrat kann bestätigen, dass sich die betroffenen Gemeinwesen und Private uneingeschränkt am Verfahren zur Anpassung des Objektblatts für den Militärflugplatz Payerne und am Plangenehmigungsverfahren zur Festlegung der künftigen zulässigen Lärmbelastung beteiligen und von ihren Rechten Gebrauch machen können. Ihre Rechte zur Einsprache werden durch das Vorgehen oder die parallele Realisierung der geplanten Bauten nicht eingeschränkt.5. Das Generalsekretariat des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerung und Sport (GS-VBS) hat als zuständige Genehmigungsbehörde sämtliche Stellungnahmen der kantonalen und Bundesbehörden eingeholt. Diese haben keine Einwände gegen das gewählte Vorgehen erhoben. Die Stellungnahmen sind den Einsprechenden mit dem Angebot einer Einigungsverhandlung zugestellt worden.