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24.3105 · Interpellation · 2024-03-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Anlagevolumen von rund 1282 Milliarden Franken hat die zweite Säule zu einem lukrativen Business für Vermögensverwalter, Banken und Versicherungen gemacht. Die Sickerkosten auf Kosten der Versicherten sind massiv. Die Studien- und Beratungsfirma c-alm hat im Auftrag der OAK BV die Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten für alle BVG-Einrichtungen erhoben und addiert.

Dabei zeigten sich für die rund 1400 BVG-Einrichtungen im Jahr 2021:

  • Verwaltungskosten von rund 981 Mio. Franken,

  • Vermögensverwaltungskosten von rund 6.457 Mia. Franken,

  • Und Kostenprämien* von rund 708 Mio. Franken.

Addiert sind dies 8.15 Mia. Franken, die in Verwaltung und Vermögensverwaltung der BVG-Einrichtungen versickern. Pro versicherte Person sind dies jährlich 1420 Franken. Im Jahr 2021 wurden Rentenleistungen und Kapitalzahlungen im Umfang von 43.372 Mia. Franken ausbezahlt. 19 Prozent respektive nahezu jeder 5. Renten- und Kapitalleistungsfranken der zweiten Säule versickert also im Nirvana der Banken, Versicherungen und Anlage-Fonds.

Im Verhältnis zum Anlagevermögen liegen diese Sickerkosten bei rund 0.63 Prozent. Zum Vergleich: In der AHV sind diese Kosten dreimal tiefer (0.20 Prozent).


Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Frage:

Ist der Bundesrat bereit, das Bundesamt für Statistik zu veranlassen, analog zur Publikation der Krankenversicherungsbeiträge in der KV-Grundversicherung, die Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten mit einer vergleichbaren Kennziffer für alle BVG-Einrichtungen jährlich zu veröffentlichen?

Dafür braucht es keine gesetzliche Grundlage, die Kassen müssen diese Daten für die BFS-Pensionskassenstatistik bereits melden. Doch Transparenz zur Verwendung dieser von Gesetzes wegen zwangsersparter Gelder ist zentral. Denn die Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten unterscheiden sich laut c-alm je nach Kasse stark. Die Kassen mit hohen Kosten unterlägen damit einem Druck für preisgünstigere Anlagen. Bei PK-Verwaltung und Versicherten stiege damit das Kostenbewusstsein und der (vermeintliche) Anlage-Wettbewerb würde gestärkt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

In der 2. Säule dominieren die Vermögensverwaltungskosten die Kostenstruktur. Im Jahr 2021 betrugen diese 0,49 % des Vorsorgevermögens. Die Vermögensverwaltungskosten hängen von der Vermögensverteilung und diese wiederum von der Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen ab. Während Aktien- und Obligationenanlagen günstig sind, steigen die Kosten bei illiquiden Anlagen wie Immobilien an. Noch höher sind sie im Bereich der alternativen Anlagen wie Infrastruktur, Wagniskapital (Venture Capital) oder Private Equity, bei denen der Aufwand der Vermögensverwalter hoch ist. Ohne Analyse der Vermögensverteilung ist ein Kostenvergleich deshalb nicht aussagekräftig. Darüber hinaus müssen Vorsorgeeinrichtungen nicht nur die Kosten, sondern die (erwartete) Rendite und das Risiko der Anlage optimieren. In den letzten Jahren haben gerade kostenintensivere Anlagen wie Private Equity oder auch Immobilien insgesamt sehr gut abgeschnitten. Auch bezüglich Verwaltungskosten weist jede Vorsorgeeinrichtung eine spezifische Kostensituation auf. Bei den Verwaltungskosten sind es beispielsweise der Komplexitätsgrad, die Grösse der Vorsorgeeinrichtung oder die Anzahl der Mutationen, welche die Kosten bestimmen. Die 2. Säule ist dabei wesentlich komplexer als die 1. Säule. Beispielsweise existiert in der 1. Säule keine Wohneigentumsförderung WEF, deren Durchführung zu höherer Komplexität und höheren Kosten beiträgt. Die Publikation einer einzigen Kennzahl, wie es die Interpellation verlangt, würde aus den genannten Gründen keinen Beitrag zu einer noch höheren Kostentransparenz leisten. Sofern die Vorsorgeeinrichtung ihre Kosten nicht selber allgemein zugänglich macht, ist ein Kostenvergleich mit Namensnennung («naming and shaming») aufgrund der fehlenden gestzlichen Grundlage nicht möglich. An anomysierten Daten im Bereich der Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule besteht hingegen kein Mangel. Detailllierte Studien der Aufsicht und der Verwaltung haben sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt, es existieren Umfragen und das Bundesamt für Statistik publiziert regelmässig Auswertungen. Die vom Bundesrat vorgenommenen Änderungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2; SR 831.441.1) vom 10. und 22. Juni 2011 im Rahmen der Strukturreform haben zudem zu einer hohen Kostentransparenz in der beruflichen Vorsorge geführt. Aufgrund der Vielzahl dieser Kennzahlen ist jede Vorsorgeeinrichtung resepektive das verantwortliche paritätische oberste Organ in der Lage, die individuellen Kosten der Einrichtung mit den Durchschnittskosten des Vorsorgesystems zu vergleichen und unter Berücksichtigung der spezifischen Situation, der Rendite und des Risikos Schlussfolgerungen zu ziehen. Durch die paritätische Zusammensetzung ist das oberste Organ bereits aus Selbstinteresse motiviert, ein möglichst optimales Kosten – Ertragsverhältnis zu erreichen.

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