24.313 · Standesinitiative · 2024-06-07
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Art 160 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 115 des Parlamentsgesetzes reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:
Der Kantonsrat lädt die Bundesversammlung ein, den Schutzstatus S für Asylsuchende aus der Ukraine rasch aufzuheben und durch ein beschleunigtes Verfahren der bestehenden Asylgesetzgebung zu ersetzen.
Begründung
Wie aktuelle Medienberichte zeigen, machen Roma mittlerweile 50 Prozent aller Personen mit Schutzstatus S aus, welche seit November 2023 dem Kanton St.Gallen zugewiesen wurden. Viele sprechen weder Ukrainisch noch Russisch und haben nicht dauerhaft in der Ukraine gelebt. Es soll zudem mehrere Fälle geben, bei denen Roma-Familien mehrfach ein- und ausgereist sind, teilweise auch mit Rückkehrhilfe. Kombiniert mit auffälligen Merkmalen bei den Identitätsdokumenten erhärtet sich der Verdacht, dass der grosszügige Schutzstatus S durch eine steigende Zahl an Roma ausgenutzt wird.
Selbst die Regierung gesteht in ihrer Antwort auf die Einfache Anfrage 61.24 06 «Wird das Asylwesen systematisch missbraucht Schutzstatus S - quo vadis?» ein, dass sich die Anzahl von grösseren Familien häufe und aufgrund der sprachlichen Gegebenheiten in vielen Fällen die Zugehörigkeit zur Ethnie der Roma zu vermuten sei. Dennoch scheint die Bekämpfung der offensichtlichen Missbrauchsfälle beim zuständigen Staatssekretariat für Migration (SEM) eine tiefe Priorität einzunehmen. Noch Ende 2023 stritt die damalige Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) systematische Fälschungen der Identitätspapiere ab.
Der Schutzstatus S ist anfällig für Missbräuche, wie die Kontroverse um die angeblich aus der Ukraine stammenden Roma zeigt. Zudem kann der Status S für Staatsangehörige aus der Ukraine zunehmend zu einer Verletzung der Rechtsgleichheit gegenüber Gesuchstellern aus anderen Ländern führen. Der Automatismus gemäss dem heutigen Schutzstatus S sollte ersetzt werden durch eine Antragspflicht, die jedoch für Situationen - wie sie in der Ukraine aktuell herrscht - auf der Basis der bestehenden Asylgesetzgebung vereinfacht ausgestaltet werden könnte.
Der Kanton St. Gallen ist der Auffassung, dass der Bund sofort handeln muss, um den Missbrauch des Schutzstatus S zu stoppen.