24.3151 · Interpellation · 2024-03-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im September 2023 haben die eidgenössischen Räte die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) verabschiedet. Dieser komplexe Gesetzestext läuft Gefahr, von allzu detaillierten Ausführungsbestimmungen umrahmt zu werden, die wenig pragmatisch sind und von den Kantonen nur schwer bewältigt werden können. Eine solche administrative Rigidität würde die Prozesse verkomplizieren und verlängern. Damit würde die Erreichung der im RPG festgelegten Ziele behindert.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Gebietsansatz führt die Möglichkeit ein, dass die Kantone unter Voraussetzung einer Kompensation von den Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen abweichen können. Diese Flexibilität, die vom Gesetzgeber gewollt ist und den Kantonen einen Spielraum zur Anpassung der Bestimmungen an die regionalen Besonderheiten einräumt, ist von grundlegender Bedeutung. Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass dieser kantonale Spielraum mit einem Minimum an administrativen und normativen Auflagen ausgeschöpft werden kann, damit innovative Ansätze nicht behindert werden?
2. Damit die Ausführungsbestimmungen zur Revision des RPG zielführend sind, müssen sie einfach und pragmatisch ausgestaltet werden. Dies gilt beispielsweise für die Kriterien der Kompensation, die der Bundesrat in der Ausführungsverordnung (RPV) präzisieren muss. Das Stabilisierungsprinzip basiert auf der Anzahl Gebäude, weshalb eine allfällige Ausweitung der Kriterien auf die Flächen und Volumen der zu kompensierenden Gebäude die Umsetzung des RPG 2 verkomplizieren würde. Ist sich der Bundesrat dieser potenziellen Komplikationen bewusst und wie will er dieses Problem lösen, damit die Vollzugstauglichkeit gewahrt bleibt?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Komplexität der Teilrevision vom 29. September 2023 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG 2) bewusst. Wie der Interpellant richtig ausführt, soll die Erreichung der im RPG festgelegten Ziele bei kleinstmöglichem administrativem Aufwand bestmöglich gefördert werden. Die Ausführungsbestimmungen werden derzeit von der Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen vorbereitet. Der Bundesrat wird sich inhaltlich mit diesen Fragen befassen, sobald ihm die Unterlagen zur Eröffnung der Vernehmlassung zur revidierten Raumplanungsverordnung vorliegen.