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24.316 · Standesinitiative · 2024-06-13

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 84 Buchstabe o der Verfassung des Kantons Jura fordert das Parlament des Kantons Jura die Bundesversammlung dazu auf, schnellstmöglich das Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG, 831.30) dahingehend anzupassen, dass jene, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, leichter oder sogar automatisch Zugang zu diesen haben.

Begründung

Die Initiative für eine 13. AHV-Rente wurde sowohl vom Volk (58,24 % Ja-Stimmen) als auch von den Ständen (15 zu 8) angenommen.

Im Kanton Jura wurde die Initiative mit 82,5 Prozent Ja-Stimmen am deutlichsten angenommen. Dieses bemerkenswerte Resultat erklärt sich dadurch, dass alle 50 Gemeinden Ja stimmten und nur eine politische Organisation im Kanton Jura sich gegen die Initiative stellte.

Dank diesem Erfolg können zahlreiche finanziell schlechter gestellte Pensionierte ein wenig aufatmen, doch ist die Gefahr der Prekarität noch längst nicht für alle beseitigt: Es muss noch mehr getan werden. Die angenommene Initiative sieht vor, dass der derzeitige Anspruch auf Ergänzungsleistungen mit der Einführung der 13. AHV-Rente unverändert bestehen bleibt.

In der Abstimmungskampagne betonten die Gegnerinnen und Gegner der Initiative unablässig, die Hilfe sei gezielt auf jene Pensionierte auszurichten, die sich in echten finanziellen Schwierigkeiten befänden. Ergänzungsleistungen wurden systematisch als Lösung für diese Personen dargestellt. Bei einer Fernsehdebatte begrüssten Gegnerinnen und Gegner aus Mangel an Argumenten sogar den Umstand, dass die Initiative die Mängel im System der Ergänzungsleistungen zutage bringt. Alle bekräftigten, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten, die ihren Anspruch derzeit nicht geltend machen, stark reduziert, wenn nicht sogar gegen null gebracht werden muss. Es müssen möglichst schnell entsprechende Schritte eingeleitet werden.

Die Prekarität bei den älteren Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz – die notabene zu den reichsten weltweit gehören – zu beseitigen, ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand. Zwar sind sich alle einig, was das Ziel sein muss, bisher wurde aber noch nicht der richtige Weg eingeschlagen. Laut einer Untersuchung der Pro Senectute von 2023 nehmen rund 230 000 anspruchsberechtigte Pensionierte die Ergänzungsleistungen nicht in Anspruch, sei dies aus Unwissenheit, Scham oder Entmutigung durch übermässigen administrativen Aufwand. Im Übrigen wurde auch im letzten Sozialbericht des Kantons Jura darauf hingewiesen, dass dieses elementare Recht nicht in Anspruch genommen wird. Die Annahme der Initiative ändert nichts an dieser Situation.

Hinzu kommen Zehntausende von Pensionierten, die ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen mit den Änderungen des ELG per 1. Januar 2024 ganz oder teilweise verloren haben. Es besteht offensichtlich dringender Handlungsbedarf. Es ist sicherzustellen, dass Personen in schwierigen finanziellen Verhältnissen gewissermassen automatisch in den Genuss der ihnen zustehenden Ergänzungsleistungen kommen. Deshalb reicht der Kanton Jura vorliegende Standesinitiative ein.

Verhandlungen

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 08.05.2026

Die Kommission beantragt, der Standesinitiative Iv.Kt. JU «Einfacher Zugang zu Ergänzungsleistungen für Anspruchsberechtigte» (24.316) mit 16 zu 9 Stimmen keine Folge zu geben.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)

sgk.csss@parl.admin.ch

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)