24.3185 · Interpellation · 2024-03-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In ganz Europa gehen aktuell Bäuerinnen und Bauern auf die Strasse, um auf die schwierige Situation in der Landwirtschaft aufmerksam zu machen. Mit den steigenden Anforderungen, den Verwerfungen durch die Krisen und durch die Inflation sind die Produktionskosten für Lebensmittel stark gestiegen. Doch trotz höherer Konsumentenpreise stagnieren die Produzentenpreise, sodass die Produktionskosten kaum mehr gedeckt werden können. Einer der Gründe dafür sind die Billigimporte aus Übersee, die mit hierzulande verbotenen Produktionsmethoden hergestellt wurden. Mit der raschen und griffigen Umsetzung der Kommissionsmotion «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der WBK-S (20.4267), die vom Parlament bereits im Juni 2021 deutlich angenommen wurde, muss der Bundesrat nun ein Zeichen setzen und die Kundentransparenz bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen verbessern indem er die Produktionsmethoden, die in der Schweiz verboten sind, der Deklarationspflicht unterstellt und die Deklaration so gestaltet, dass Produktionsart und Herkunft unmissverständlich für alle ersichtlich sind.
Im Lichte der angespannten Situation bei den Bäuerinnen und Bauern wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wo steht die Umsetzung der Kommissionsmotion «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der WBK-S (20.4267)?
- Wann kann mit einer Vorlage gerechnet werden?
- In welchen Bereichen wird der Bundesrat Deklarationspflichten vorschlagen?
- Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben die Transparenz tatsächlich verbessern?
- Wird die Vernehmlassung wie letztes Jahr angekündigt im März 2024 eröffnet?
- Wann wäre ein Inkrafttreten möglich?
- Wie kann der bereits 3 Jahre dauernde Umsetzungsprozess beschleunigt werden?
- Welche weiteren Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die in Art. 5 des Landwirtschaftsgesetzes vorgesehene Verbesserung der Einkommenssituation zu erzielen?
Begründung
In ganz Europa gehen aktuell Bäuerinnen und Bauern auf die Strasse, um auf die schwierige Situation in der Landwirtschaft aufmerksam zu machen. Mit den steigenden Anforderungen, den Verwerfungen durch die Krisen und durch die Inflation sind die Produktionskosten für Lebensmittel stark gestiegen. Doch trotz höherer Konsumentenpreise stagnieren die Produzentenpreise, sodass die Produktionskosten kaum mehr gedeckt werden können. Einer der Gründe dafür sind die Billigimporte aus Übersee, die mit hierzulande verbotenen Produktionsmethoden hergestellt wurden. Mit der raschen und griffigen Umsetzung der Kommissionsmotion «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der WBK-S (20.4267), die vom Parlament bereits im Juni 2021 deutlich angenommen wurde, muss der Bundesrat nun ein Zeichen setzen und die Kundentransparenz bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen verbessern indem er die Produktionsmethoden, die in der Schweiz verboten sind, der Deklarationspflicht unterstellt und die Deklaration so gestaltet, dass Produktionsart und Herkunft unmissverständlich für alle ersichtlich sind.
Stellungnahme des Bundesrates
1.-6. Der Bundesrat hat am 10. April 2024 die Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion 20.4267 WBK-S «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» eröffnet. Die Vernehmlassungsvorlage sieht Deklarationsvorschriften vor für Produkte aus der Stopfmast (z. B. «von zwangsernährten Gänsen gewonnen»), für gewisse weitere tierische Erzeugnisse («mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung produziert») sowie für pflanzliche Lebensmittel («stammt aus einem Land, in dem international als gefährlich eingestufte Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen»). Für die korrekte Deklaration der Produkte müssten die Inverkehrbringer im Rahmen ihrer Selbstkontrollpflicht nach Artikel 26 des Lebensmittelgesetzes (LMG; SR 817.0) sorgen. Die Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung wird von den kantonalen Vollzugsorganen überprüft. Der Bundesrat plant, in Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung, noch dieses Jahr über die Einführung der Deklarationsvorschriften zu entscheiden. Ein Inkrafttreten wäre Anfang 2025 möglich. 7. Das Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte heute wird mit verschiedenen agrarpolitischen Instrumenten gestützt. Dazu gehören in erster Linie einkommenswirksame Direktzahlungen im Umfang von rund 2,8 Milliarden Franken pro Jahr (2022). Im Bericht in Erfüllung des Postulats 21.4585 Bulliard «Einkommen der Bauernfamilien» vom 1. März 2024 kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Verdienste pro Arbeitsstunde in der Landwirtschaft zwar niedrig sind, die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe sich in den letzten Jahren aber insgesamt positiv entwickelt hat. Als wirksame betriebliche Massnahmen zur Einkommenssteigerung erachtet er u.a. Investitionen in die Aus- und Weiterbildung, die Optimierung der Kostenstruktur und Kapitalintensität sowie die Diversifizierung zusätzlicher Einkommensquellen. Was die Wettbewerbsposition der Landwirtschaft auf dem Lebensmittelmarkt betrifft, wird der Bundesrat im Rahmen der zwei Postulate 21.3831 Schneider Meret «Preistransparenz bei Agrarprodukten im Detailhandel» und 22.4252 WBK-S «Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt» prüfen, wie die Preistransparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten in Bezug auf Produzenten- und Konsumentenpreise erhöht werden kann, und ob zusätzliche Instrumente notwendig sind, um allfällige negative Auswirkungen der Marktkonzentration zu dämpfen. Zudem wird der Bundesrat prüfen, wie die Komplexität der Agrarpolitik reduziert und Innovationen weiter gestärkt werden können.