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Internationale Organisationen und NGO, die von Bund und Kantonen finanziert werden. Missstände und Aufsicht

24.3197 · Interpellation · 2024-03-13

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Skandale rund um das Hilfswerk UNRWA, das seit zehn Jahren von Schweizer Generalkommissaren und ehemaligen IKRK-Mitarbeitern geleitet wird (Pierre Krähenbühl, 2014–2019, Philippe Lazzarini seit 2019), haben dem guten Ruf der humanitären Hilfe im Allgemeinen und des IKRK im Besonderen geschadet. Sechzehn Mitglieder des US-Senats forderten am 4. März 2024 in einem Schreiben an die Versammlung des IKRK das gleichnamige Hilfswerk auf, die Ernennung von Pierre Krähenbühl zum Generaldirektor im April 2024 zu überdenken. Laut einem UN-Bericht vom 4. März 2024 über die israelischen Geiseln hat die UN-Sonderbeauftragte für sexualisierte Gewalt in Konflikten, Pramilla Patten, eindeutige und glaubhafte Informationen darüber gesammelt, dass einige der Geiseln vergewaltigt wurden. Weiter würden berechtigte Gründe zur Annahme bestehen, dass immer noch solche Vergewaltigungen begangen werden. Die israelische Regierung bezichtigte 450 UNRWA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter öffentlich der Komplizenschaft bei terroristischen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Massakern vom 7. Oktober. Der Bundesrat muss in allen Ländern des Nahen Ostens, die vom aktuellen Konflikt betroffen sind, ein System zur Prüfung der Aktivitäten solcher Organisationen einrichten. Unabhängige Audits, die von unabhängigen, möglichst nicht schweizerischen Stellen durchgeführt werden, müssen veranlasst und publik gemacht werden. Eine Beteiligung von ehemaligen IKRK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern oder von NGOs in den entsprechenden Ausschüssen kann nicht toleriert werden. Damit Interessenskonflikte vermieden werden können, dürfen die Auditstellen zudem keine Gelder von Bund oder Kantonen erhalten. Dies betrifft auch das IKRK, das vom Bund, den Kantonen und der DEZA mit Hunderten von Millionen Franken finanziert wird.

Wird der Bundesrat die Aktivitäten von Schweizer humanitären Organisationen (darunter das IKRK), insbesondere in Gaza und im Westjordanland, prüfen?

Beabsichtigt der Bundesrat, ein unabhängiges Auditsystem für diese Organisationen, insbesondere in Gaza und im Westjordanland, einzurichten? Wenn nein, wieso nicht?

Hat der Bundesrat die durch die Hamas am 7. Oktober begangenen Vergewaltigungen offiziell verurteilt? Wenn nein, wieso nicht?

Welche Schritte gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um dem UN-Bericht vom 4. März 2024 über die Vergewaltigungen und andere Gräueltaten, die am 7. Oktober an der israelischen Bevölkerung begangen wurden, Folge zu leisten?

Stellungnahme des Bundesrates

Alle Vertragspartner der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz unterliegen strengen Kontrollmechanismen und Vorgaben, so auch bezüglich Audits und Evaluationen. Diese Kontrollinstrumente wurden verschiedentlich dargelegt, so zuletzt im Bericht des Bundesrates vom 29. Januar 2020 in Erfüllung der Mo. 16.3289 Imark und des Postulates 18.3820 Bigler sowie im Bericht des Bundesrates vom 14. Oktober 2020 in Erfüllung des Postulates 18.3557 Nantermod. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und die Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des EDA verfügen über solche Mechanismen zur Kontrolle der Finanzströme.Die Überprüfung von Partnern und Finanzflüssen ist eine Daueraufgabe. Die korrekte Umsetzung der Kontrollinstrumente im EDA wird auch durch die interne Revision kontrolliert. Nach den Terroranschlägen der Hamas am 7. Oktober 2023 hat der Bundesrat diese Bemühungen intensiviert und weitere Kontrollen im Autrag gegeben. Der Bundesrat verurteilt jegliche sexuelle Gewalt in Konfliktsituationen und ist über die Berichte besorgt, gemäss welchen berechtigte Gründe zur Annahme bestehen, dass im Rahmen der Terrorangriffe der Hamas am 7. Oktober 2023 sowie seither gegen die Geiseln sexuelle Gewalt ausgeübt wurde. Der Bundesrat unterstützt eine umfangreiche und unabhängige Untersuchung in Israel und im gesamten Besetzten Palästinensichen Gebiet. Die Schweiz bringt diese Position auch im UNO-Sicherheitsrat zum Ausdruck.

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