24.3213 · Interpellation · 2024-03-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In einem Umfeld, in dem Mikroplastikteilchen allgegenwärtig sind - in Lebensmitteln, Getränken und sogar in der Luft, die wir atmen -, ist es absolut notwendig, dass der Bund Massnahmen ergreift, damit Foeten und Säuglinge diesen möglicherweise schädlichen Substanzen weniger stark ausgesetzt sind.
Die jüngste Entdeckung von Mikroplastikpartikeln in Plazentas sowie die besorgniserregende Menge an solchen Partikeln, die Säuglinge täglich vor allem über Babyflaschen zu sich nehmen, geben Anlass zu grosser Sorge um den Schutz von Kindern vor der Geburt bis in die ersten Lebensjahre.
Hat der Bundesrat in diesem Zusammenhang ähnliche Studien auf nationaler Ebene durchgeführt? Wenn ja, was kam dabei heraus? Wenn nein, will der Bundesrat eine solche Studie veranlassen?
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat angesichts dieser besorgniserregenden Situation zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Kinder sowohl im Mutterleib als auch in den ersten Lebensjahren einen gesunden Start ins Leben erhalten?
Einschlägige Verbände sprechen sich für die Verwendung von Babyflaschen aus Glas aus. Zudem soll ausdrücklich vor den Gefahren von Mikroplastik, die mit Babyflaschen aus Polypropylen verbunden sind, gewarnt werden, selbst wenn diese kein Bisphenol-A enthalten. Gedenkt der Bundesrat, entsprechende Vorschriften zu erlassen und/oder Informationsmassnahmen zu ergreifen?
Stellungnahme des Bundesrates
Bisher wurde in der Schweiz keine systematische Studie über die Exposition der Bevölkerung gegenüber Mikroplastik durchgeführt. Der Bundesrat prüft, ob bei einer zukünftigen Schweizer Gesundheitsstudie die Analyse von Mikroplastik im Blut möglich ist. Dies hängt von der Verfügbarkeit geeigneter Analysemethoden ab. Die Strategie des Bundesrats betreffend Mikroplastik wurde bereits in den Antworten auf die Interpellationen Gugger 22.4574 «Gesundheitsgefährdung durch Kunststoff und Plastikabfall» und Wyss 22.3427 «Mikroplastik im Blut. Gefahr für die Gesundheit?» dargelegt. Hervorzuheben ist nach dem derzeitigen Wissensstand, dass Mikroplastik aus verschiedenen Quellen stammen kann. Neben primärem Mikroplastik, welches in Produkten gezielt zu einem bestimmten Zweck eingesetzt wird, kann der Hauptteil dem sogenannten sekundären Mikroplastik zugeordnet werden. Dieses entsteht durch Zerfall von Plastikprodukten. Für eine effektive Eindämmung der Exposition gegenüber Mikroplastik ist ein umfassendes Vorgehen notwendig. Entsprechend engagiert sich die Schweiz bei den Verhandlungen zur Ausarbeitung eines international rechtsverbindlichen Abkommens zur Beendigung der Umweltverschmutzung durch Kunststoffe («Plastikkonvention»). Sie setzt sich gemäss Mandat des Bundesrats für ein ambitioniertes Abkommen ein, das die Verschmutzung der Umwelt durch Kunststoffe (inklusive Mikroplastik) entlang des ganzen Kunststoff-Lebenszyklus verhindert und die Gesundheit der Menschen jeglichen Alters schützt. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 23. Februar 2022 zur Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) ein Verbot für das Inverkehrbringen und die Verwendung von oxo-abbaubaren Kunststoffen erlassen und auf den 1. April 2022 in Kraft gesetzt. Dabei handelt es sich um Kunststoffe mit der erwünschten Eigenschaft, dass sie unter dem Einfluss von Wärme/UV-Licht und Sauerstoff schnell fragmentieren. In der EU ist eine Beschränkungsregelung für primäres Mikroplastik in diversen Produkten wie Einstreumaterial für Kunstrasenplätze, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel, Dünger und Pflanzenschutzmittel am 25. September 2023 in Kraft getreten (Verordnung [EU] 2023/2055). Der Bundesrat wird vorrausichtlich 2025 nach Anhörung der interessierten Kreise über eine entsprechende Anpassung der ChemRRV entscheiden. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wie z.B. Trinkflaschen für Säuglinge, sind in der Bedarfsgegenständeverordnung (SR 817.023.21) geregelt. Sie dürfen die Lebensmittel grundsätzlich nicht negativ beeinflussen und die Gesundheit der Konsumierenden nicht gefährden. Dies schliesst auch eine Exposition gegenüber Mikroplastik ein. Für Mikroplastik in Bedarfsgegenständen besteht aktuell keine spezifische Regelung. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verfolgt die weitere Entwicklung gezielt und wird dem Bundesrat bei Bedarf entsprechende regulatorische Massnahmen vorschlagen.