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24.3222 · Interpellation · 2024-03-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Dass Adipositas ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellt, ist unbestritten. Es wurden bereits zahlreiche Programme zur Prävention entwickelt – jedoch mit sehr unterschiedlichem Erfolg.

Im Gesundheitswesen ist man sich einig, dass Adipositas weitere auch multiple psychische und körperliche Erkrankungen verursachen kann.

Die Wissenschaft hat grosse Fortschritte gemacht und speziell zur Behandlung von Adipositas wirksame Medikamente entwickelt; ebenso wurde die positive Wirkung anderer Medikamente, insbesondere von Diabetes-Medikamenten, festgestellt. Zurzeit lehnen es die Krankenkassen jedoch ab, die Kosten für diese Behandlungen zu übernehmen. Das ist überraschend, wenn man bedenkt, dass die effiziente Bekämpfung von Adipositas ein nachgewiesenes und wirksames Mittel zur Prävention anderer Erkrankungen ist.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Warum werden diese neuen Behandlungen gegen Adipositas nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse (gemäss KVG) übernommen?

2. Wann will der Bundesrat diese Behandlungen in die Liste der vom KVG anerkannten Medikamente aufnehmen, die vergütet werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1 + 2.: Der Bundesrat befürwortet im Allgemeinen Massnahmen zur Prävention, Früherkennung, Behandlung und Reduktion von Adipositas sowie der Verringerung des Risikos von Folgeerkrankungen. Adipositas ist ein ernstzunehmende chronische Erkrankung mit hoher Verbreitung (Prävalenz von 12% bei Erwachsenen) und Leidensdruck der Betroffenen aufgrund von Stigmatisierung. Die Behandlung von Adipositas umfasst verschiedene Massnahmen, wobei grundsätzlich auch nicht-medikamentöse Massnahmen zum Therapieerfolg führen können. Eine medikamentöse Behandlung von Adipositas stellt eine der letzten zusätzlichen, begleitenden Behandlungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten dar, bei denen nicht-medikamentöse Behandlungen ohne Erfolg bleiben. Die Arzneimittel, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) auf ärztliche Verordnung in der Schweiz vergütet werden, sind in der Spezialitätenliste (SL, www.spezialitaetenliste.ch) aufgeführt.

Per 1. Dezember 2020 bzw. per 1. März 2024 wurden die GLP-1 Agonisten SAXENDA (Liraglutid) und Wegovy (Semaglutid) in die SL aufgenommen.

Das Gesuch für die Vergütung von Wegovy durch die OKP wurde im Jahr 2022 beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht. Für eine Aufnahme in die SL müssen neben Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit auch die Marktverfügbarkeit und die Zulassung durch Swissmedic erfüllt sein. Weil das Arzneimittel in der Schweiz nicht markverfügbar war, musste das Aufnahmeverfahren vom Pharmaunternehmen leider über ein Jahr lang sistiert werden. Im August 2023 hat Novo Nordisk das BAG informiert, dass die Marktverfügbarkeit bald wieder gewährleistet sein wird. Das SL-Aufnahmeverfahren verzögerte sich in den folgenden Monaten aufgrund hoher Preisforderungen im Vergleich zu SAXENDA und aufgrund der erforderlichen Auflagen zu Kostenfolgen, die für Arzneimittel wie Wegovy wichtig sind. Per 1. März 2024 konnte das BAG Wegovy schliesslich zu wirtschaftlichen Bedingungen mit einem Preis analog zu SAXENDA in die SL aufnehmen.