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Ende der Produktion von Glasverpackungen in der Schweiz. Wie wirkt sich das auf die Kreislaufwirtschaft und Versorgungssicherheit aus und welche Chancen gibt es für Vetropack?

24.3247 · Interpellation · 2024-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Vetropack-Gruppe hat kürzlich bekannt gegeben, sie erwäge die Schliessung ihres Standorts in Saint-Prex. Die Schweiz läuft Gefahr, ihre letzte Produktionsstätte für Glasverpackungen zu verlieren, was erhebliche soziale, wirtschaftliche und ökologische Risiken mit sich brächte. Risiken zunächst für 180 Arbeitsplätze, die bedroht wären, aber auch Risiken für die Versorgungssicherheit der Schweiz und der betroffenen Branchen (Weinbau, Brauereien usw.), die derzeit bereits mit Preiserhöhungen für Verpackungen von bis zu 50 Prozent konfrontiert sind. Risiken auch für unsere Kapazitäten zur stofflichen Verwertung von Glasverpackungen in geschlossenen Kreisläufen. Sowie für die Einrichtung der Kreislaufwirtschaft, zu der auch Aktivitäten zur Vorbereitung der Wiederverwendung gehören, die ein Potenzial für die wirtschaftliche Entwicklung solcher Standorte darstellen können.

Da das Parlament gerade die Revision des USG zu diesem Thema unter Dach und Fach bringt, braucht es eine rasche Reaktion in dieser Sache. Ich ersuche den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Risiken bestehen für die Versorgungssicherheit der Wein- und Getränkehersteller in der Schweiz, wenn die inländische Produktion von Glasverpackungen verschwindet?
2. Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Schweizer Unternehmen in den betroffenen Wertschöpfungsketten angesichts der Versorgungsrisiken (Lieferengpässe, starke Preisschwankungen usw.) durch diesen Wegfall nicht schwer beeinträchtigt wird?
3. Mehr als 50 Prozent des gesammelten Einwegglases wird exportiert. Wie würde sich diese Quote entwickeln, und was würde aus unserer Fähigkeit, Glas im Inland wiederzuverwerten, um neue Verpackungen herzustellen?
4. Wie beurteilt der Bundesrat die ökologischen Auswirkungen einer möglichen Zunahme des Altglasexports, und inwieweit entspricht diese Zunahme dem gesetzlich verankerten Grundsatz der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen im Inland?
5. Könnten die Einnahmen aus der vorgezogenen Entsorgungsgebühr dazu beitragen, das Waschen und die Arbeiten zur Vorbereitung der Wiederverwendung von Glasverpackungen zu finanzieren? Dies umso mehr, wenn man die Revision des USG (20.433) und vor allem die neuen Bestimmungen zur Vorbereitung der Wiederverwendung bedenkt?

Stellungnahme des Bundesrates

1), 2) und 3) Der Bundesrat geht zurzeit nicht von einem erheblichen Versorgungsrisiko für Verpackungen aus Glas aus. Bereits heute wird die jährliche Altglasmenge, die in der Schweiz anfällt, nicht gänzlich im Inland verwertet. Eine Schliessung von Vetropack in St.-Prex wäre zu bedauern. Es ist jedoch ein privatwirtschaftlicher Entscheid, ob das Unternehmen weiterbetrieben wird oder nicht. Der Bund greift in solche Entscheidungen nicht ein. Eine Schliessung der Produktionsstätte Vetropack in St.-Prex würde die Risiken für die Versorgungssicherheit der Wein- und Getränkeproduzenten nicht erhöhen. Bereits heute wird die Versorgung mit Glasverpackungen zum grösseren Teil durch Importe sichergestellt. Die von Vetropack produzierten Glasverpackungen werden zum grösseren Teil exportiert. Zudem hat Vetropack in ihrer Mitteilung vom 7. März 2024 über die Zukunft ihres Produktionsstandorts festgehalten, dass die Schweizer Kunden im Fall einer Schliessung künftig von anderen Werken in den Nachbarländern – insbesondere Österreich und Italien – bedient würden. 4) Die Transportwege für die Verwertung von Altglas würden bei einer Teilschliessung von Vetropack vermutlich zunehmen. Aus Umweltsicht ist allerdings die Herstellung des Produkts (Inhalt) meist am relevantesten. Wenn nur die Verpackung betrachtet wird, trägt die Herstellung der Verpackung aus Glas mehr zur Umweltbelastung bei als der Transport und die Entsorgung von Altglas. Das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) besagt, dass Abfälle umweltverträglich und, soweit möglich und sinnvoll, im Inland entsorgt werden müssen (Art. 30 Abs. 3 USG). 5) Für die Erhebung, Verwendung und Verwaltung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas ist die VetroSwiss verantwortlich. Artikel 12 der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) regelt, für welche Tätigkeiten die vorgezogene Entsorgungsgebühr verwendet wird. Dabei wird das Prinzip angewendet, dass die Sammlung, der Transport und die Reinigung von jeder Glasflasche oder Glasscherbe einmal entschädigt wird. Würde ein Unternehmen für das Reinigen und Sortieren von intakten Glasflaschen eine Entschädigung einfordern, müsste beim Inverkehrbringen dieser Flaschen die vorgezogene Entsorgungsgebühr erneut bezahlt werden. Es wird zurzeit geprüft, wie die im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» beschlossene Revision des USG auf Verordnungsstufe umgesetzt werden soll.

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