24.3264 · Interpellation · 2024-03-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Warum halten sich die SBB nicht an das vor rund 15 Jahren gegebene Versprechen, dass auf der Strecke Solothurn-Wanzwil maximal zwei Züge pro Stunde und keine Güterzüge verkehren sollen?
Wie beurteilt der Bundesrat die Entflechtung des Bahn- und Strassenverkehrs insbesondere durch den Bau einer Unterführung auf dem Gemeindegebiet von Subingen oder Derendingen z.B. auch entlang des geplanten A1-Ausbaus im Bereich des "Weissensteinfeldes" (Pt. 441)? Welche Voraussetzungen müssten dazu erfüllt sein? In welchem Umfang würden sich Bund und SBB an der Entflechtung finanziell beteiligen?
Was oder wer gab den Anstoss zu den neuen, hier auf dem Prüfstand stehenden Ausbauplänen der SBB?
Wie koordinieren die SBB den geplanten eigenen Ausbau mit dem gleichzeitig stattfindenden Ausbau der A1 auf 6 Spuren und den Sanierungsarbeiten auf der A1 (insbesondere dem Einsatz der ASTRA-Bridge ab April 2024) mit den Bundesbehörden, den kantonalen Behörden und den betroffenen Gemeinden?
Wie ist der aktuelle Stand des Einspracheverfahrens im Plangenehmigungsverfahren?
Wurde der Kanton Solothurn in das Plangenehmigungs- und Einspracheverfahren beigeladen? Falls ja, welches war die Zielsetzung der Beiladung und wie hat sich der Kanton geäussert?
Welche Gründe sprechen gegen eine Sistierung des Plangenehmigungsverfahrens bis zur Entflechtung der Verkehrsträger?
Begründung
Der Solothurner Zeitung ist in den Ausgaben vom 6.12.2023 und vom 17.2.2024 zu entnehmen, dass gemäss SBB-Plänen bis ins Jahr 2035 doppelt so viele Züge wie jetzt auf der Strecke Solothurn-Wanzwil verkehren sollen, dies obwohl die SBB vor Jahren versprochen hat, den Zugverkehr auf maximal zwei Züge pro Stunde zu beschränken und auf Güterzüge zu verzichten. Deshalb sei damals auf den Bau von Unterführungen verzichtet worden. Der Ärger in der Region sei riesig: "Himmutruurig, die SBB hat uns 15 Jahre lang angelogen". Anlässlich der Besprechung vom 8. März 2024 in Derendingen bemerkten die Vertreter der SBB, dass der Anstoss zur Umlagerung des Verkehrs vom Kanton kam. RRB 2023/2026 spricht denn auch auf Seite 3 (Ziff. 3.2.2) von einer "Forderung des Kantons". Dies indiziert, dass - bei Entgegenkommen und entsprechender Beiladung des Kantons in das hängige Einspracheverfahren - eine Sistierung des SBB-Ausbauprojekts bis zur Entflechtung der Verkehrsträger möglich wird.
Stellungnahme des Bundesrates
1./3. Die Infrastrukturausbauten der Bahnen basieren auf einem gesamtschweizerischen Angebotskonzept; aktuell dem Angebotskonzept des Ausbauschrittes 2035. Dieses Angebotskonzept sieht auf der Strecke Solothurn–Wanzwil höhere Zugszahlen vor und ist umfassend mit Kantonen, Bund und Bahnen abgestimmt. Es hat unter anderem das Ziel, bestehende Strecken besser auszulasten, um zusätzliche teure Neubaustrecken zu vermeiden. Das ist nicht immer möglich, weshalb diverse Ausbauten nötig sind. Diese Ausbauten wurden auch durch den Kanton Solothurn ausgelöst, da er zusätzlichen Regionalverkehr bestellen wird. Das Angebotskonzept 2035 wurde 2019 publiziert und das sich darauf stützende Netznutzungskonzept 2035 wurde 2020 vom Bundesrat verabschiedet. 2. Planung, Finanzierung und Bau einer Umfahrung der Ortschaften Derendingen und Subingen unterliegen der kantonalen Strassenhoheit. Ob und allenfalls in welchem Umfang sich die SBB an den Kosten einer solchen beteiligen könnten im Sinne von Vorteilsanrechnung, kann der Bundesrat mangels eines konkreten Vorhabens nicht beantworten. Die Abstimmung mit den Unterhaltsarbeiten auf der A1 bei der Unterquerung der Bahnlinie im Bereich der Kilometer 29 - 30 liegt in der Kompetenz der Projektverantwortlichen. 4. Der Bau zusätzlicher Lärmschutzwände entlang der Bahnlinie in Derendingen und Subingen beeinträchtigt den Verkehr auf den umliegenden Kantonsstrassen nicht wesentlich. Im Bereich von Bahnübergängen oder bei der Überquerung der A1 sind keine Bauarbeiten vorgesehen. Eine Koordination zwischen den SBB und dem ASTRA ist daher nicht notwendig. 5. Das BAV hat das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren am 12. September 2023 eingeleitet; die Planvorlage lag vom 9. Oktober 2023 bis 7. November 2023 öffentlich auf. Derzeit läuft der erste Schriftenwechsel. Das Verfahren soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. 6. Das BAV hat den Kanton Solothurn gestützt auf Art. 18d Eisenbahngesetz (EBG) zur Stellungnahme eingeladen. In dieser hat der Kanton Solothurn keine Umfahrungsstrasse erwähnt. Neben umweltrechtlichen Anträgen hat er gefordert, die Auswirkungen der Barriereschliessungen auf den Strassenverkehr anhand aktueller Verkehrszahlen erneut zu analysieren. Der Nachweis sei mit den maximalen Schliesszeiten und dem abendlichen Hauptverkehrsaufkommen zu führen. Darzulegen sei, dass auch im Horizont 2040 keine Beeinträchtigungen der Knoten «Kreuzplatz» in Derendingen und «Kreisel Luzernstrasse» in Subingen auftreten würden. Weiter hätten die SBB aufzuzeigen, wie die geplanten Zeitdauern bei der Schliessung von Barrieren (Schliesszeiten) eingehalten bzw. Überschreitungen vermieden werden können. Die Schliesszeiten seien im Betrieb zu überwachen (Monitoring) und der Kanton halbjährlich zu informieren. Würden die Schliesszeiten überschritten, seien Massnahmen zu deren Einhaltung zu ergreifen. 7. Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) und dem Eisenbahngesetz (EBG). Ob Anlass besteht, dieses zu sistieren, entscheidet das BAV als zuständige Genehmigungsbehörde.