24.3282 · Postulat · 2024-03-14
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die letzte Erhebung der Steuersubventionen datiert von 2011. Gemäss Beantwortung Postulat 19.3367 respektive Interpellation 23.4116 arbeite die ESTV an einer besseren Datengrundlage und ist bereit, «die Analyse zur Wirkung von Steuervergünstigungen zu aktualisieren, wenn verlässlichere Daten vorliegen.» Mit diesem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der alle Steuerabzüge und Vergünstigungen des Bundes seit 2011 auflistet und die dadurch entstehenden Steuerausfälle sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen beziffert. Des Weiteren soll im Bericht darlegt werden, wie der Bundesrat künftig die Auswirkungen von Steuervergünstigungen bewertet und regelmässig Bericht erstatten.
Begründung
Das Schweizer Steuersystem kennt verschiedene Arten von Steuervergünstigungen auf Bundesebene. Insgesamt kann je nach verwendetem Referenzsystem von gegen 100 Steuervergünstigungen gesprochen werden, die zu Mindereinnahmen von mindestens 17 - 21 Mrd. Franken führen. Wie der Bundesrat in der Interpellationsbeantwortung 23.4116 bestätigt, ist seit 2011 keine Aktualisierung dieser Daten erfolgt. Nach über 13 Jahren seit der letzten Analyse, angesichts der angespannten Finanzlage sowie der Subventionsüberprüfungen auf der Ausgabenseite, erachten es die Postulant:inneninnen für zielführend, die Subventionsüberprüfung auch einnahmeseitig vorzunehmen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat bereits in den Stellungnahmen zur Interpellation Wyss 23.4116 und zum Postulat Birrer-Heimo 19.3367 erklärt hat, arbeitet er an einer Verbesserung der Datenlage im Bereich der direkten Bundessteuer. Konkret hat er bis am 5. April 2024 eine Vernehmlassung zu einer neuen Verordnung über die Bundesstatistik durchgeführt, welche eine erweiterte Erhebung der Daten der natürlichen Personen vorsieht. Der Bundesrat ist weiterhin bereit, die Analyse zu den finanziellen Auswirkungen von Steuervergünstigungen zu aktualisieren, wenn verlässlichere Daten vorliegen. Der Bundesrat hat zudem im Januar beschlossen, eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen, um die wegen des zu starken Ausgabenwachstums mittelfristig entstehenden strukturellen Defizite im Bundeshaushalt zu beseitigen. Er hat dazu am 8. März 2024 auch eine Expertengruppe mandatiert. Deren Mandat umfasst unter anderem die Überprüfung von Steuervergünstigungen. Ein Bericht zu den Steuervergünstigungen würde deshalb derzeit keinen wesentlichen Mehrwert bringen. Priorität hat die Untersuchung der Effizienz und Effektivität von neu vorgeschlagenen Steuervergünstigungen, damit das Parlament jeweils in Kenntnis der zu erwartenden Auswirkungen über entsprechende Vorstösse oder Anträge entscheiden kann.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.