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24.3307 · Motion · 2024-03-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Forschungsaktivitäten zu verstärken und dringliche, wirksame und nachhaltige Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers zu unterstützen, um die Landwirtschaft sowie die öffentlichen und privaten Sport- und Ziergrünflächen zu schützen.

Begründung

Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein invasives gebietsfremdes Insekt, das als prioritärer Quarantäneorganismus
eingestuft wird und in Anhang 1 Abschnitt 2 der Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung aufgeführt ist.
Der Japankäfer verfügt über eine bemerkenswerte Reproduktionsfähigkeit und breitet sich rasch aus. Die Larven können
in kontaminierter Erde oder in Topfpflanzen über weite Strecken transportiert werden, während die adulten Käfer
in erster Linie über Fahrzeuge, Züge, Menschen oder Güter über lange Distanzen verschleppt werden. Der adulte Käfer ist in der Lage, die Blätter und Früchte diverser Agrar-, Forst- und Zierpflanzen
komplett abzufressen und damit die Ernte zu
zerstören. Am schwersten sind die Schäden an Obstbäumen (Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche, Äpfel usw.),
Reben, Beerensträuchern (Heidelbeeren, Himbeeren, Brombeeren usw.), Mais und Soja. Die Larven leben in den oberen Bodenschichten (bis zu 30 cm Tiefe),
ernähren sich von den Wurzeln krautiger Pflanzen und schädigen auch Mähwiesen, Gärten sowie Sportplätze,
was deren Funktion beeinträchtigt und jährlich hohe zusätzliche Kosten für die Pflege verursacht.
Der Käfer trat zum ersten Mal 2017 in der Schweiz auf. Seitdem hat er sich trotz der
ergriffenen Bekämpfungs- und Präventionsmassnahmen stetig weiter ausgebreitet
und kommt mittlerweile nachgewiesenermassen im gesamten Mittel- und Südtessin vor, mit
Populationen, die je nach Anfälligkeit des Standorts Hunderttausende Käfer umfassen können.
Seit 2021 wurden in den Kantonen Basel, Solothurn
und Graubünden vereinzelt adulte Exemplare des Japankäfers gefangen und 2023 wurden zwei Befallsherde in den Kantonen Zürich und Wallis festgestellt.
Dies zeigt, wie hoch das Risiko einer passiven Verschleppung über die Alpen ist und wie dringlich Eindämmungsmassnahmen
zum Schutz empfindlicher Produktionsbereiche sind.

Gemäss den Prognosen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) wird sich der Japankäfer in den kommenden Jahren weiter ausbreiten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der grossen Gefahr bewusst, die der Japankäfer für die Landwirtschaft, die Zierpflanzen, Sportplätze und den Wald darstellt. Deshalb hat der Bund diesen besonders gefährlichen Schädling als prioritären Quarantäneorganismus eingestuft und unterstützt bereits zielgerichtete Bekämpfungsmassnahmen. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat dazu geeignete Tilgungs- oder Eindämmungsmassnahmen in den betroffenen Kantonen angeordnet, um die weitere Verbreitung des Japankäfers zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen. Der Bund stellt zudem auf nationaler Ebene die Koordination der Überwachung und Bekämpfung des Japankäfers sicher, sensibilisiert die betroffenen Branchen und die breite Öffentlichkeit für die Problematik und übernimmt bis zu 75 Prozent der Kosten der Kantone.

Die nachhaltige Bekämpfung des Japankäfers hat sich in der Schweiz und in anderen Ländern allerdings als schwierig erwiesen. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass sich das Insekt trotz den Gegenmassnahmen weiter verbreiten kann und Schäden anrichten wird. Die amtlichen Massnahmen zielen darauf ab, Schäden zu verringern und die Verbreitung zu verlangsamen. Dadurch kann wertvolle Zeit für die Erforschung und Entwicklung von wirksamen Bekämpfungsmassnahmen und nachhaltigen Pflanzenschutzstrategien gewonnen werden. Der Bund fördert seit 2018 konkret die Forschung zum Japankäfer. So hat er Forschungsprojekte zur biologischen Bekämpfung des Schädlings mit entomopathogenen Pilzen sowie insektenparasitischen Nematoden und Fliegen finanziell unterstützt oder mit Agroscope selber durchgeführt. Auch international wird intensiv an nachhaltigen Bekämpfungsmethoden geforscht.

Der Bundesrat hat die Problematik erkannt, frühzeitig geeignete Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen ergriffen und fördert die Forschung. Er wird auch zukünftig alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, um Schäden durch den Japankäfer so weit wie möglich zu verhindern. Das Parlament hat im Dezember 2023 zusätzliche Mittel für die Pflanzengesundheit gesprochen, die auch die Bekämpfung des Japankäfers stärken.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.