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24.3325 · Interpellation · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der EU liegt eine Anti-SLAPP-Richtlinie vor, die am 27. Februar 2024 vom EU-Parlament formell gutgeheissen wurde und voraussichtlich Ende April offiziell veröffentlicht wird. Was gedenkt die Schweiz zu unternehmen, um die Schweizer Zivilgesellschaft besser vor SLAPPs zu schützen?

Begründung

Einschüchterungsklagen, auch bekannt als SLAPP (engl. Strategic Lawsuits Against Public Participation), sind ein Phänomen, das in der Schweiz und weltweit im Aufwind ist. SLAPP-Klagen verfolgen unter anderem das Ziel, missliebige Kritik zu unterbinden, Journalist:innen und NGOs mit Klagen zum Schweigen zu bringen und finanziell zu schaden. Der UNO-Sonderberichterstatter für Umweltschützer Michel Forst hielt am 8. August 2023 in einem Brief an den Bundesrat fest, dass Umweltschützer:innen in der Schweiz nach Artikel 3 (8) der Aarhus-Konvention vor SLAPP-Klagen geschützt werden sollten. Er verlangt „Auskunft über alle Rechtsvorschriften oder sonstigen Mechanismen, einschliesslich strafrechtliche oder gerichtliche Richtlinien, die in der Schweiz bestehen, um strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung zu verhindern oder Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (SLAPPs) zu verhindern oder umgehend zu beseitigen.“

Stellungnahme des Bundesrates

Die Medienfreiheit und das Recht der Öffentlichkeit auf Information sind zwei Grundpfeiler unserer Demokratie. Zu ihrem Schutz stellte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Mai 2023 einen nationalen Aktionsplan zur Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz vor. Unter den neun vorgeschlagenen Massnahmen ist auch eine Untersuchung zum besseren Verständnis über missbräuchliche Gerichtsklagen gegen Medienschaffende, sogenannte SLAPPs, vorgesehen. Im Rahmen der Umsetzung dieses Aktionsplans veröffentlichte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am 14. März 2024 eine erste Studie zu den Auswirkungen von SLAPPs auf Medienschaffende in der Schweiz. Die Ergebnisse zeigen, dass das Problem zwar selten und vielleicht weniger verbreitet ist als in anderen Ländern, die Veröffentlichung journalistischer Beiträge aber dennoch davon beeinflusst wird. Das BAKOM wird nächstens mit Vertreterinnen und Vertretern der Medienbranche mögliche Schritte zur Bekämpfung von SLAPP-Klagen diskutieren. Parallel dazu hat das Ministerkomitee des Europarates am 5. April 2024 eine Empfehlung verabschiedet, die darauf abzielt, dem Einsatz von SLAPPs entgegenzuwirken. Die Formulierung entspricht den schweizerischen Zielsetzungen und steht weitgehend im Einklang mit der schweizerischen Rechtsordnung. Grundsätzlich ermöglicht das Schweizer Recht schon jetzt, eine offenkundig missbräuchliche Klage abzuwehren, zum Beispiel in Anwendung von Artikel 52 und 59 der Zivilprozessordnung (ZPO). Schliesslich hat die Schweiz dem von den Vertragsparteien der Aarhus-Konvention eingesetzten UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützende in ihrer Antwort vom 31. Oktober 2023 dargelegt, dass der aktuelle Schweizer Rechtsrahmen einen ausreichenden Schutz gegen SLAPPs bietet, auch wenn spezifische Gesetzesvorschriften fehlen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die bereits ergriffenen Massnahmen, mit denen die Zivilgesellschaft vor missbräuchlichen Klagen geschützt werden soll, als genügend und sieht derzeit keine Notwendigkeit für weitere Massnahmen in diesem Bereich.