24.3330 · Interpellation · 2024-03-15
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Laut einem Bericht des Nachrichtendiensts des Bundes, der im Herbst 2023 von der Presse veröffentlicht wurde, ist Russland für die Verbreitung von Videos in den sozialen Netzwerken verantwortlich, die Hass auf Migrantinnen und Migranten schüren sollten – und dies mitten im Wahlkampf. Dieses Vorgehen ist ganz klar ein Teil der russischen Strategie der Destabilisierung, die in vielen westlichen Staaten zur Anwendung gelangt. Der französische Inlandsgeheimdienst (Direction générale de la sécurité intérieure) veröffentlichte im Februar dieses Jahres einen Bericht, in dem zahlreiche mögliche Destabilisierungsoperationen in Bezug auf die öffentliche Debatte und die öffentliche Ordnung durch russische Geheimdienste aufgeführt wurden. Auch andere EU-Länder sind davon seit Jahren stark betroffen. Auch wenn die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern beziehungsweise Grossmächten wahrscheinlich eher verschont bleibt, darf sie die Schwere dieser Angriffe auf eine ihrer bedeutendsten Stärken, ihre Demokratie, nicht unterschätzen.
Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Hat der Bundesrat die Absicht, in seinem Bericht als Antwort auf das Postulat 22.3006, der derzeit erarbeitet wird, besonderes Augenmerk auf die russischen Methoden der Einflussnahme auf die demokratischen Prozesse in der Schweiz zu legen?
2. Welche Besonderheiten weisen die russischen Methoden im Vergleich zu jenen anderer Staaten oder krimineller Gruppen auf?
3. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um zu versuchen, die Auswirkungen solcher Aktionen auf die Wahlen im Jahr 2023 zu verringern?
4. Wie gedenkt der Bund, die Schweizer Demokratie, einschliesslich des öffentlichen Diskurses im Internet, zu schützen? Welche Instrumente, Mittel und Strategien zieht er dafür in Betracht?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bericht zum Postulat 22.3006 wird derzeit erarbeitet. Er wird auch auf die Bedrohungslage der Schweiz und auf besonders relevante Akteure, welche unsere demokratischen Institutionen untergraben wollen, eingehen. 2. Beeinflussungsaktivitäten im Informationsraum umfassen ein breites Spektrum von Methoden, beispielsweise die Manipulation audiovisueller Inhalte, das Herausreissen der Information aus ihrem Kontext, die Entwicklung neuer Narrative und die Verbreitung über digitale Informations- und Kommunikationsmittel, aber auch über formelle diplomatische Kanäle und staatsnahe Medien. Solche oder ähnliche Methoden nutzen neben Russland auch andere Staaten oder staatsnahe Akteure. Sie nutzen dabei gezielt bereits bestehende politische und soziale Gräben aus. 3. Mit Blick auf die Gesamterneuerungswahlen 2023 hat der Bund verschiedene Massnahmen ergriffen. So hat der Bund im Sinne der Prävention in diversen Formaten und auf unterschiedlichen Kanälen ein umfangreiches Informationsangebot zu Abläufen, Prozessen und korrektem Wählen zur Verfügung gestellt. Mit einem Dossier auf dem Behördenportal von Bund, Kantonen und Gemeinden – ch.ch – wurde die Bevölkerung auf die Erkennung und den Umgang mit allfälliger Desinformation sensibilisiert. Ausserdem organisierte die Bundeskanzlei für die im Parlament vertretenen Parteien einen Workshop zum Thema «Kampagnen im digitalen Raum», an dem neben den Bundesbehörden auch Vertreterinnen und Vertreter von Google, Meta und TikTok teilnahmen. Auch die wahlorganisierenden Behörden der Kantone sensibilisierte die Bundeskanzlei an einem Treffen für die Risiken von Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation. Bislang gibt es keine Hinweise, wonach eidgenössische Urnengänge ein direktes Ziel von Beeinflussungsaktivitäten gewesen wären. 4. Eine wirksame Bekämpfung von Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation setzt einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz voraus. Eine vollständige Eindämmung der Bedrohung ist in einer freien Gesellschaft und angesichts neuer technologischer Mittel nicht möglich. Es bestehen aber bereits verschiedene Massnahmen (z. B. regelmässiger bundesinterner Austausch; Dialoge mit Partnerländern und multilateralen Institutionen, Forschung zur Thematik und ihren Effekten; Bemühungen zu Prävention im Bereich Sensibilisierung, Bildung und Förderung von Medienkompetenz; laufende Arbeiten zur Regulierung grosser digitaler Plattformen). Der Bundesrat prüft im Rahmen der Beantwortung des Postulats 22.3006 mögliche weitere Massnahmen.