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Produktionsstandort Schweiz sichern. Übergangsfinanzierung für die Stahlindustrie zur Ökologisierung der Produktion

24.3331 · Motion · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat stellt in geeigneter Form die Übergangsfinanzierung für die Stahlindustrie zur Verfügung, um den Produktionsstandort Schweiz zu sichern und die Kreislaufwirtschaft zu erhalten. Dabei sind drei Formen der Unterstützung denkbar:

  1. Unterstützung von Infrastrukturinvestitionen, um die Dekarbonisierung der Stahlindustrie zu beschleunigen und die Energieeffizienz zu erhöhen.

  2. Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, welche die Dekarbonisierung und die Effizienzsteigerung zum Ziel haben.

  3. Kurzfristige Unterstützungsmassnahmen, um Wettbewerbsnachteile auszugleichen.

Begründung

Die Stahlindustrie ist weltweit für 8 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Gleichzeitig ist die Versorgung mit Stahl und Aluminium unverzichtbar für eine Volkswirtschaft, also systemrelevant. Die Schweizer Stahl- und Aluminiumunternehmen sind aktuell nicht nur mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert, sondern auch mit starken Wettbewerbsnachteilen. Der Erhalt der Schweizer Stahlindustrie bleibt eine Herausforderung von nationalem Interesse. Die hohen Energiepreise und die ökologische Transformation erfordern hohe Investitionen. In anderen EU-Ländern werden nicht nur die Energiepreise für die energieintensive Stahlindustrie gedeckelt und Energiepreise garantiert, sondern über verschiedene staatliche Beihilfen die Investitionen unterstützt. Das macht den Standort Schweiz für die hiesige Stahlindustrie unattraktiv. Ohne gleich lange Spiesse drohen nicht nur tausende Industrie-Arbeitsplätze zu verschwinden, sondern auch die Auslandabhängigkeit mit systemrelevanten Gütern zuzunehmen.

Die Schweizer Stahlindustrie ist bereits weit fortgeschritten in der Verwertung von Schrott. Die Unternehmen verwenden über 90% recyceltes Material für ihre Produktion. Frankreich anerkennt Recycling als Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und entschädigt diese Werke für ihre gemeinwirtschaftliche Tätigkeit. Diese Kreislaufwirtschaft nicht mehr in der Schweiz, sondern im Ausland, das deutlich CO2-intensiver produziert, abzuwickeln, wäre mit zehntausenden von Mehrfahrten verbunden, was weder aus wirtschaftlicher noch ökologischer Sicht Sinn macht. In der aktuellen Lage können die Stahlwerke in der Schweiz aufgrund der Marktverzerrungen nicht mehr kostendeckend produzieren. Deshalb besteht akuter Handlungsbedarf, zum Beispiel auch durch Alimentierung von Investitionsbeiträgen aus dem CO2-Fonds.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Von den Energiepreisanstiegen sind neben der Stahl- und Aluminiumindustrie auch verschiedene andere Branchen betroffen. Der Bundesrat ist gegenüber industrie- und branchenspezifischen Subventionen kritisch. Sie schaffen langfristige Abhängigkeiten, bergen ein hohes Risiko von Fehlallokationen auf Kosten der Steuerzahlenden und führen zur Ungleichbehandlung gegenüber anderen Unternehmen und Branchen in der Schweiz. Für die notwendige Dekarbonisierung in den nächsten Jahrzehnten befindet sich die Schweizer Industrie im Vergleich zum Ausland in einer guten Ausgangslage. Die Energieintensität (gemessen als Verhältnis des Energieverbrauchs gegenüber der Wertschöpfung) der energieintensiven Branchen wie der Metallerzeugung ist in der Schweiz deutlich tiefer als in denselben Branchen im europäischen Ausland. Die hohen Investitionskosten können aber tatsächlich eine Hürde darstellen. Deshalb stehen für Massnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen zukünftig neue Fördermöglichkeiten im Klima- und Innovationsgesetz (SR 814.310; KlG) sowie im CO2-Gesetz (SR 641.71) zur Verfügung. Das KlG sieht für die Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen in der Schweizer Industrie bis 2030 insgesamt 1,2 Milliarden Franken an Fördermitteln vor. Das CO2-Gesetz enthält ein spezifisches Förderinstrument einzig für im Emissionshandelssystem (EHS) der Schweiz eingebundene Unternehmen, wie es die beiden grossen Stahlwerke der Schweiz sind. Die Förderung im CO2-Gesetz zielt dabei primär auf Unternehmen im EHS, die ohne Förderung ihre Produktion ins Ausland verlagern müssten. Ausserdem steht für Effizienzmassnahmen, die den Stromverbrauch reduzieren, das im Energiegesetz verankerte Förderprogramm ProKilowatt zur Verfügung. Der Förderbeitrag kann bis zu 30 Prozent der Investitionskosten betragen und soll Anreize setzen, bestehende Anlagen zu erneuern und in hocheffiziente Technologien zu investieren. Sowohl das KlG als auch das vom Parlament am 15. März 2024 verabschiedete CO2-Gesetz werden vom Bundesrat voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf für zusätzliche Massnahmen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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