Kündigung der Absichtserklärung über die militärische Zusammenarbeit zwischen dem VBS und dem israelischen Verteidigungsministerium
24.3336 · Interpellation · 2024-03-15
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
2013 unterzeichneten das VBS und das Verteidigungsministerium Israels eine Absichtserklärung zur militärischen Zusammenarbeit. Artikel 1 und Artikel 2 legt fest, dass die Förderung der Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich zwischen der Schweiz und Israel vertieft werden soll. Jedoch haben Israels Militäroperationen im Gazastreifen seit dem terroristischen Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 massive Verletzungen des humanitären Völkerrechts zur Folge gehabt.
Angesichts dieser Tatsache kann die Schweiz, als Depositarstaat der Genfer Konventionen und somit als Verfechterin des humanitären Völkerrechts, nicht weiterhin eine Zusammenarbeit anstreben, die möglicherweise dazu beiträgt oder den Eindruck erweckt, solche Verstösse zu tolerieren oder zu legitimieren.
Auch aus Sicht der Neutralitätspolitik ist es höchst fragwürdig, wenn die Schweiz in einer Absichtserklärung gegenüber einem Staat, der in einen bewaffneten Konflikt involviert ist, den Austausch von Informationen betreffend Ausrüstung sowie von Erfahrungen zwischen militärischen Spezialisten anstrebt.
Schliesslich ist der in Art. 2 Abs. 3 Ziffer i. der Absichtserklärung erwähnte «Meinungsaustausch über das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte» im Rahmen hochrangiger diplomatischer und politischer Gespräche zu führen anstatt auf Stufe von militärischen Spezialisten. Denn die Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte haben längst den Rahmen militärischer Missgeschicke verlassen und werden stattdessen von der israelischen Regierung bewusst in Kauf genommen.
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Unterstützung dieser Absichtserklärung den Eindruck in der Bevölkerung erweckt, dass sie Verletzungen des humanitären Völkerrechts toleriert
Wie steht der Bundesrat dazu, wenn die Schweiz mit einem Staat welches in einem bewaffneten Konflikt involviert ist, Austausch von Informationen betreffend Ausrüstung sowie von Erfahrungen zwischen militärischen Spezialisten anstrebt?
In welcher Form findet in Art. 2 Abs. 3 Ziffer i. genannte «Meinungsaustausch über das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte» statt?
Ist der Bundesrat der Meinung, dass Absichtserklärung zwischen dem eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweiz und dem Verteidigungsministerium des Staates Israel, wegen den genannten Gründen, gekündigt werden muss?
Begründung
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Unterstützung dieser Absichtserklärung den Eindruck in der Bevölkerung erweckt, dass sie Verletzungen des humanitären Völkerrechts toleriert
Wie steht der Bundesrat dazu, wenn die Schweiz mit einem Staat welches in einem bewaffneten Konflikt involviert ist, Austausch von Informationen betreffend Ausrüstung sowie von Erfahrungen zwischen militärischen Spezialisten anstrebt?
In welcher Form findet in Art. 2 Abs. 3 Ziffer i. genannte «Meinungsaustausch über das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte» statt?
Ist der Bundesrat der Meinung, dass Absichtserklärung zwischen dem eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweiz und dem Verteidigungsministerium des Staates Israel, wegen den genannten Gründen, gekündigt werden muss?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz ist äusserst besorgt über die Lage im Nahen Osten und die dramatischen Konsequenzen für die Zivilbevölkerung. Die Schweiz verurteilt die Terrorangriffe, die von der Hamas aus dem Gazastreifen gegen Israel verübt wurden, auf das Schärfste. Sie fordert die konsequente Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, namentlich den Schutz der Zivilbevölkerung durch alle Parteien. Ebenfalls ruft sie zur sofortigen Freilassung aller noch festgehaltenen Geiseln sowie einen raschen und ungehinderten humanitären Zugang zum und durch den Gazastreifen auf. Ein sofortiger Waffenstillstand ist notwendig.
Das VBS und das israelische Verteidigungsministerium haben am 24. Januar 2013 eine Absichtserklärung unterzeichnet mit dem Ziel, den Austausch zu verschiedenen Themen weiterzuführen. Eine weitergehende Zusammenarbeit zwischen der schweizerischen und israelischen Armee ist darin nicht vorgesehen. Kontakte und Austausche finden seither auf sicherheitspolitischer und Expertenstufe statt. Dazu gehören ein sicherheitspolitischer Dialog, offizielle Besuche, Erfahrungsaustausche zwischen Spezialistinnen und Spezialisten, der Austausch von wissenschaftlichen Informationen sowie von Informationen zu Ausrüstung, gegenseitige Einladungen zu Kursen, Seminaren und Symposien, die Organisation von und Teilnahme an Sportveranstaltungen sowie ein Meinungsaustausch über das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte.
Zu Fragen 1 und 2: Das VBS hat mit verschiedenen Verteidigungsministerien ähnliche Absichterklärungen zur Beziehungspflege und zum Austausch im gegenseitigen Interesse abgeschlossen. Beziehungen mit Staaten sind langfristig ausgerichtet. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass der Austausch zum humanitären Völkerrecht weitergeführt wird und setzt sich für die Stärkung und Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein. Aus diesem Grund wurden diese Themen auch in die Absichtserklärung integriert.
Frage 3: Das Thema wird auf verschiedenen Stufen besprochen, beispielsweise auf Expertenstufe im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von militärischer Ausrüstung oder im regelmässigen sicherheitspolitischen Dialog, den das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik mit dem israelischen Verteidigungsministerium führt.
Frage 4: Nein. Aber der Bundesrat verfolgt die Situation im Nahen Osten aufmerksam.