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24.3352 · Postulat · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der sich mit den gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen von Kunstrasenplätzen befasst und insbesondere eine umfassende Analyse des Lebenszyklus dieser Anlagen umfasst.

Begründung

Kunstrasenfelder, egal ob sie für Spielplätze, Sportplätze oder für weitere Freizeitaktivitäten oder zu ästhetischen Zwecke verwendet werden, geben Anlass zu wachsender Besorgnis über ihre Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und die Umwelt.

Im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit besteht die grösste Sorge darin, dass die Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere Kinder, den in diesen synthetischen Oberflächen enthaltenen Chemikalien ausgesetzt sind, die in die Luft oder den Boden freigesetzt und die potenziell eingeatmet oder über die Haut aufgenommen werden. Beispielsweise können geschredderte Reifen, die auf einigen Spielplätzen verwendet werden, schädliche Chemikalien wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Schwermetalle und andere flüchtige organische Verbindungen (VOC) freisetzen.

Was die Umwelt angeht, werden diese synthetischen Oberflächen häufig aus nicht erneuerbaren Materialien hergestellt, die während ihres gesamten Lebenszyklus zur Plastikverschmutzung beitragen. Zudem können diese Chemikalien in den Boden eindringen, das Grundwasser verseuchen oder zur Luftverschmutzung beitragen. Nicht zuletzt stellt ihre Entsorgung insbesondere aufgrund des Vorhandenseins giftiger Substanzen eine Herausforderung für die Abfallwirtschaft dar.

Angesichts dieser Herausforderungen ist es zwingend notwendig, eine gründliche Bewertung der gesundheitlichen und ökologischen Folgen von Kunstrasenplätzen in der Schweiz durchzuführen. Diese Bewertung sollte eine vollständige Lebenszyklusanalyse umfassen, bei der alle Schritte von der Produktion bis zur Entsorgung untersucht werden, sowie eine Bewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Diese Studie soll Entscheidungsgrundlagen für die Voraussetzungen liefern, unter denen zukünftige Spielplätze aus synthetischen Materialien gebaut werden können. Dabei sollen auch die Vor- und Nachteile solcher Materialien im Vergleich zu Spielplätzen aus natürlichen Materialien (Rasen, Sand etc.) verglichen werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich bereits im Rahmen seiner Stellungnahme zum Postulat Crottaz (18.3583) «Kunstrasen-Sportplätze. Gesundheitsrisiko für Sportlerinnen und Sportler» zu den unmittelbaren Gesundheitsrisiken durch Gummigranulate geäussert. Er hält an seiner Ansicht fest, dass es dazu keine zusätzlichen Evaluationen und Massnahmen braucht. Weitere Informationen zur Thematik können dem Bericht «Kunststoffe in der Umwelt» in Erfüllung der Postulate Thorens Goumaz (18.3196), Munz (18.3496), Flach (19.3818) und CVP-Fraktion (19.4355) entnommen werden. Es existieren Ökobilanzen zur Umweltbelastung von Kunstrasen im Vergleich zu natürlichem Rasen, z. B. die Studie «Ökobilanzierung von Sportrasen der Stadt Zürich» der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt zwei Forschungsprojekte der UMTEC OST zu Kunstrasen-Sportplätzen: Im Projekt «KUNST» wird beurteilt, wie viel Mikroplastik aufgrund von Kunstrasen-Sportplätzen in die Umwelt gelangt. Das Projekt «KuSiM» wird vom Bundesamt für Sport (BASPO) mitunterstützt und untersucht, wie viele Chemikalien und einzelne Komponenten von Kunstrasen-Sportplätzen im Sickerwasser gefunden werden. Die finalisierten Berichte werden in Kürze publiziert. Auch auf der Regulierungsebene besteht kein weiterer Handlungsbedarf: Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81, Anhang 2.9) enthält bereits heute Regelungen für Kunststoffe, z. B. für den Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Einstreumaterial für Kunstrasenplätze. Die EU hat im Herbst 2023 Beschränkungen für Mikroplastik erlassen. Darunter fällt auch künstliches Einstreumaterial für Sportplätze. Mit dem Verordnungspaket Umwelt Herbst 2025 soll auch die ChemRRV mit Beschränkungen für Mikroplastik ergänzt werden (z. B. Einstreugranulat für synthetische Sportböden).Angesichts der bereits ergriffenen Massnahmen und der bestehenden Grundlagen sieht der Bundesrat zurzeit keinen Bedarf für einen zusätzlichen Bericht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.