24.3358 · Motion · 2024-03-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, die darauf abzielt, die Swisscom AG entweder vollständig zu privatisieren oder alternativ so aufzuspalten, dass gegebenenfalls die systemrelevanten Infrastrukturen ausgekoppelt und in Staatshand überführt werden, während der restliche Teil der Unternehmung privatisiert wird.
Begründung
Die Telekommunikationsbranche unterliegt einem rasanten Wandel, getrieben durch technologische Innovationen und sich ändernde Marktdynamiken. In diesem Kontext ist es von zentraler Bedeutung, dass die Swisscom AG, als führende Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen in der Schweiz, in der Lage ist, flexibel und effizient auf diese Herausforderungen zu reagieren. Die vollständige Privatisierung der Swisscom AG würde die unternehmerische Flexibilität und Effizienz fördern, Innovationen beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt stärken.
Zugleich ist die Sicherstellung des Zugangs zu grundlegenden Telekommunikationsdienstleistungen und die Aufrechterhaltung einer robusten und sicheren Infrastruktur von nationaler Bedeutung. Die Auskopplung und Beibehaltung der systemrelevanten Infrastrukturen in staatlicher Hand könnte dies gewährleisten.
Die Vorlage soll folgende Punkte berücksichtigen:
1. Eine detaillierte Analyse der Vor- und Nachteile einer vollständigen Privatisierung der Swisscom AG im Vergleich zur Auskopplung der systemrelevanten Infrastrukturen.
2. Die Definition der als systemrelevant einzustufenden Infrastrukturen, basierend auf Kriterien wie Versorgungssicherheit, strategische Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz und nationale Sicherheit.
3. Ein Plan für die Umsetzung der Privatisierung bzw. Auskopplung, inklusive Zeitrahmen und rechtlicher Rahmenbedingungen
4. Eine Bewertung der finanziellen, operativen und sozialen Auswirkungen für die Swisscom AG, ihre Angestellten, die Kundinnen und Kunden sowie für den Schweizer Markt und die öffentliche Hand.
Ziel dieser Motion ist es, einen Weg aufzuzeigen, wie eine (teil-)privatisierte Swisscom AG ihre führende Rolle in der Telekommunikationsbranche weiterhin erfolgreich wahrnehmen kann, während gleichzeitig die Interessen der Schweizer Bevölkerung und der Wirtschaft geschützt und gefördert werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Bei der Erfüllung des Postulats 18.4274 Abate hat der Bundesrat beschlossen, die Eignerstrategien der bundesnahen Unternehmen regelmässig zu überprüfen. Im Mai 2023 hat er das Umsetzungskonzept verabschiedet. Die Überprüfung der Eignerstrategie der Swisscom erfolgt in diesem Jahr (2024), da im nächsten Jahr die strategischen Ziele für die Periode 2026 - 2029 überarbeitet werden. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Antragsstellers, dass eine Überprüfung der Eignerstrategie notwendig ist. Die Überprüfung umfasst auch Fragen der Privatisierung oder Teilprivatisierung des Unternehmens. Vor einem Variantenentscheid möchte der Bundesrat aber die offenen Fragen zur Sicherstellung der Grundversorgung sowie die sicherheitspolitischen Interessen und den Schutz einer kritischen Infrastruktur sorgfältig abklären. Der Bundesrat will daher der sich bereits in Arbeit befindenden Überprüfung der Eignerstrategie, die eine solide Grundlage für weitere Entscheide bilden wird, nicht mit einem Stossrichtungsentscheid vorgreifen. Die Resultate dieser Überprüfung werden spätestens im Frühjahr 2025 vorliegen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.