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24.3389 · Motion · 2024-03-25

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

A. Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu veranlassen, damit das Nadelöhr der Tunnels auf dem NEAT-Zubringer Metz-Strasbourg(-Basel) für den Kombinierten Verkehr (KV) auf 4-Meter-Korridor-Profil ausgebaut werden kann. Dazu stellt der Bundesrat Frankreich eine finanzielle Unterstützung in Aussicht, in Anlehnung an die 4-Meter-Tunnelausbauten auf dem Luino- und dem Simplon-Novara-NEAT-Zubringer.

B. Der Bundesrat wird beauftragt, in den Gesprächen mit Frankreich, der Region Grand Est und Deutschland darauf hinzuwirken, dass die Linie Wörth-Strasbourg als NEAT-Zubringerlinie verwendet werden kann und elektrifiziert wird bzw. alternativ zumindest für einen kontinuierlichen Güterzugverkehr mit Hybrid- und Dieseltraktion ertüchtigt werden kann.

Eine Minderheit der Kommission (Giezendanner, Imark, Quadri, Rutz Gregor, Schnyder, Wandfluh) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Die Grossbaustellen in Deutschland zur Ertüchtigung und Kapazitätserweiterung der rechtsrheinischen Bahnachse (Korridor Rhine-Alpine) werden – auch aufgrund zunehmend begrenzter Budgetmittel in Deutschland – wohl bis nach 2045 andauern. Um eine Stagnation bzw. Regression der Verlagerungspolitik zu verhindern, ist der linksrheinische Ausbau in den nächsten 20 Jahren wohl die einzige Option. Dieser macht auch aus Sicht der Verkehrsrelationen viel Sinn: Der KV ab Belgien und den südlichen Niederlanden verkehrt heute weitgehend über Deutschland nach Italien. Diese Relationen sind sehr aufkommensstark und haben weiteres Wachstumspotential (globale Im-/Exporte). Eine Umlagerung dieser Verkehre von der Deutschland- auf die Frankreich-Achse würde den überlasteten Deutschland-Korridor entlasten und im ganzen System des KV zu Qualitätsverbesserungen führen. Mit der Motion 22.3000 vom 11.01.2022 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die 2021 begonnenen Verhandlungen mit Frankreich über die Ertüchtigung der Bahnstecke Antwerpen-Metz-Strasbourg-Basel für einen KV-Korridor weiterzuführen. Für die Schweizer Verlagerungspolitik steht der Ausbau der Bahntunnels in den Vogesen auf den 4-Meter-Korridor im Vordergrund.

Mit der gleichen Motion wurde der Bundesrat beauftragt, Schritte mit Frankreich und Deutschland zu veranlassen, damit das Nadelöhr des NEAT-Zubringers „südliche Rheintalstrecke“ mit der Elektrifizierung und Ertüchtigung der 71 km langen linksrheinischen Bahnlinie Wörth-Strasbourg beseitigt wird.

Frankreich scheint mehr Interesse am Projekt über Metz zu haben als an der sehr schwach frequentierten und peripheren Rheinlinie im Elsass. Diese soll zudem der Region Grand Est übergeben werden. Die Korridororganisation des „North Sea -Mediterranean Corridor“ hat das Projekt Brüssel-Metz-Strasbourg auf ihrem Radar. Der Ausbau auf den 4-Meter-Korridor scheint aktuell wenig Priorität zu haben, da er für Überseecontainer nicht erforderlich ist. Hier könnte die Schweiz mit einem Beitrag an den 4-Meter-Ausbau der Tunnels durch die Vogesen u.E. darauf hinwirken, dass auf dieser künftig wichtigen NEAT-Zubringerlinie der NEAT-Standard realisiert wird. Das entspricht auch dem Vorgehen der Schweiz bei früheren Projekten, wie dem 4-Meter-Korridorausbau der Luino-Strecke oder der Strecke Simplon-Domodossola-Novara.

Bis zu dem möglichen Ausbau ebendieses Korridors kann die linksrheinische Linie Wörth-Strassbourg eine Alternative für störungsbedingte Umleitungen sein.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Vorstoss ergänzt die dem Bundesrat mit den Motionen 20.3003 und 22.3000 erteilten Aufträge durch eine finanzielle Unterstützung für den Ausbau des Lichtraumprofils zwischen Metz und Strasbourg. Die linksrheinische Linie Strasbourg – Lauterbourg – Wörth bietet schon heute eine begrenzte Alternative für störungsbedingte Umleitungen. Frankreich lehnt einen Ausbau dieser Linie für den Gütervekehr ab. Der Bundesrat wird sich weiterhin für die Beibehaltung dieser Alternative für störungsbedingte Umleitungen einsetzen. Die Umsetzung der vorliegenden Anträge steht, soweit sie finanzieller Natur sind, unter dem Vorbehalt der laufenden Aufgabenüberprüfung.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.