Menschenrechtsverletzungen und religiöse Verfolgung der ukrainisch-orthodoxen Kirche in der Ukraine. Haltung und Massnahmen des Bundesrates
24.3408 · Interpellation · 2024-04-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
In jüngster Zeit wurden ernsthafte Bedenken hinsichtlich der religiösen Freiheit und Menschenrechte in der Ukraine laut, speziell im Bezug auf die Behandlung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK). Auch Schweizer Medien sowie die UNO haben bereits darüber berichtet. Die UOK hat sich nach Anfang der russischen Aggressionen in der Ukraine offiziell vom Moskauer Patriarchat getrennt. So hat sie sich auch direkt von der Ausrufung des heiligen Kriegs der Russisch-Orthodoxe Kirche distanziert und diesen verurteilt. Trotzdem ergreift die ukrainische Regierung Massnahmen, welche die Existenz und Operationen der UOK bedrohen. Dies beinhaltet u.a. einen Gesetzesentwurf, der ein Verbot der UOK anstrebt, sowie direkte Angriffe auf Kirchenpersonal und -eigentum. Circa 1500 Kirchen der UOK wurden bereits gewaltsam beschlagnahmt.
Vor dem Hintergrund, dass die Schweiz sich international als Schützerin der Menschenrechte positioniert und gleichzeitig die ukrainische Regierung unterstützt, ist es von äusserster Relevanz, dass der Bundesrat seine Position zu diesen Vorkommnissen klarstellt. Die Antwort des Bundesrates wird nicht nur für das Verständnis der Schweizer Außenpolitik wichtig sein, sondern auch für die Bewertung der Effektivität und der moralischen Ausrichtung der Schweizer Unterstützung im Ausland, insbesondere in Hinblick auf die UOK.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Ist dem Bundesrat die Lage der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche in der Ukraine bekannt und wie bewertet er die dortigen Vorkommnisse im Hinblick auf die Menschenrechte und religiöse Freiheit?
Welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die von der Schweiz bereitgestellte Unterstützung für die Ukraine nicht zur Unterdrückung von Minderheiten oder zur Verletzung von Menschenrechten beiträgt?
Wird der Bundesrat hinsichtlich der Menschenrechtsverletzungen, insbesondere der religiösen Verfolgung der UOK, gegenüber der ukrainischen Regierung seine Bedenken äussern? Falls ja, auf welche Weise? Falls nein, wieso nicht?
Wie plant der Bundesrat, in internationalen Foren und gegenüber anderen internationalen Partnern auf die Bedrohung der religiösen Freiheit und die Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine zu reagieren?
Begründung
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Stellungnahme des Bundesrates
1: Die Schweiz unterstützt die UNO-Menschenrechtsbeobachtungsmission sowie ukrainische Menschenrechtsorganisation und die OSZE bei der Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine. Berichte dieser Organisationen lassen darauf schliessen, dass im Namen der inneren Sicherheit vonseiten ukrainischer Behörden teilweise diskriminierende Massnahmen gegen Vertreterinnen und Vertreter und Anhängerinnen und Anhänger der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK) ergriffen wurden. 2: Im Rahmen ihrer humanitären, entwicklungs- und friedenspolitischen Aktivitäten verfolgt die Schweiz einen Ansatz, der die Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, einschliesslich Minderheiten, berücksichtigt und dem «Do no harm»-Prinzip Rechnung trägt. Zudem unterstehen alle Leistungen, die die Schweiz im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit erbringt, Kontroll- und Auditmechanismen. 3 und 4: Im bestehenden Dialog mit der Ukraine spricht die Schweiz die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen und den vom Interpellanten genannten Gesetzesentwurf im Besonderen an. Zudem unterstützt die Schweiz die Arbeit des Europarats, der die Ukraine bei der Durchführung von Reformen (inkl. Gesetzgebung) begleitet. Auch ihren Einsitz im UNO-Sicherheitsrat nutzt die Schweiz, um im Kontext der Ukraine alle Parteien zur Achtung der Menschenrechte, inklusive der Religions- und Glaubensfreiheit, aufzurufen.