Mit welchen Beiträgen beteiligen sich die Schweiz und die "Carbon Majors" am Fonds für klimabedingte Verluste und Schäden der Vereinten Nationen?
24.3411 · Interpellation · 2024-04-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Dem UNO-Generalsekretär António Guterres zufolge treten Stürme, Brände, Überschwemmungen, Trockenheit und extreme Temperaturen immer häufiger auf und sind deren Folgen immer verheerender; eine Entspannung ist nicht in Sicht.
Gemäss demWeltwirtschaftsforum beliefen sich die wirtschaftlichen Kosten der durch die Klimaerwärmung verursachten Verluste und Schäden in den letzten zehn Jahren auf 143 Milliarden US-Dollar; das entspricht 16,3 Millionen US-Dollar pro Stunde. Laut einer von Oxfam in Auftrag gegebenen Studie könnte dieser Betrag bis 2030 auf 400 Milliarden US-Dollar pro Jahr ansteigen.
Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme zur Motion 23.4239, dass die Schweiz sich für innovative Ansätze zur Finanzierung von Verlusten und Schäden einsetzen wird. Angesichts des Finanzvolumens, das für die Vermeidung und die Bewältigung von Verlusten und Schäden erforderlich ist, begrüsst er die freiwillige Beteiligung der Privatwirtschaft an der Kapitalisierung des neuen Fonds der Vereinten Nationen. Der Fonds wurde an der UN-Klimakonferenz COP28 in Dubai in den ersten Verhandlungstagen konkretisiert und als historischer Durchbruch gefeiert. Denn Lösungen für den Ausgleich von Verlusten und Schäden sind dringender denn je.
Wie wird der Bundesrat, der die freiwillige Beteiligung der Privatwirtschaft an der Kapitalisierung des neuen Fonds für Verluste und Schäden begrüsst, die Schweizer Unternehmen über die Möglichkeit informieren, sich am Fonds zu beteiligen?
Wird der Bundesrat die Unternehmen bei der Festlegung ihrer Beträge lenkend unterstützen?
Wird er eine Studie zu den historischen Emissionen der CO2-intensiven Unternehmen veranlassen, um sie bei der Festlegung ihrer Beträge lenkend zu unterstützen?
Mit welchem Beitrag wird sich die Schweiz am Fonds beteiligen? Mit welcher Methode wird der Bundesrat den Beitrag festlegen? Wird der Bundesrat die historischen Emissionen und die Finanzkraft der Schweiz berücksichtigen?
Mit welchen innovativen Ansätzen für die Finanzierung von Verlusten und Schäden wird der Bundesrat für mehr Mittel sorgen?
Gedenkt er, eine Abgabe auf den historischen Emissionen der CO2-intensiven Unternehmen einzuführen?
Gedenkt er, eine Abgabe auf den derzeitigen Emissionen aller Unternehmen, die CO2 ausstossen, einzuführen?
Zieht er andere Einnahmequellen in Betracht?
Stellungnahme des Bundesrates
1) In den auf der COP28 verabschiedeten Statuten des Fonds haben die Vertragsparteien des Klimarahmenübereinkommens und des Pariser Abkommens die Möglichkeit privater Geber vorgesehen. Um jedoch tatsächlich private Beiträge erhalten zu können, muss der Verwaltungsrat des Fonds zunächst die notwendigen Richtlinien verabschieden und Abläufe einrichten. Der Bund wird zu gegebener Zeit informieren. 2) und 3) Die Schweiz hat sich in den multilateralen Konsultationen zum Fonds für globale, verursacherorientierte Abgaben eingesetzt. Der Vorschlag war jedoch international nicht konsensfähig. Solange international keine Kriterien für die Berechnung von freiwilligen privaten Beiträgen festgelegt werden, hat der Bundesrat nicht vor, Schweizer Unternehmen dazu zu orientieren. 4) Der Fonds zu Klimaverlusten und -schäden verfügt über grundlegende Statuten. Die Schwerpunkte innerhalb des breiten Themenbereichs, die Länder welche prioritär begünstigt werden und die Umsetzungsmodalitäten sind jedoch noch nicht definiert. Wenn diese Punkte festgelegt sind und der Fonds über eine Strategie verfügt, wird sein Verwaltungsrat einen Aufruf zur Initialkapitalisierung machen.Der Bundesrat wendet zur Berechnung von Beiträgen an einzelne Fonds grundsätzlich keine fixen Formeln an. Den angemessenen Anteil der Schweiz am bestehenden internationalen Klimafinanzierungsziel hat er basierend auf den Emissionen der Schweiz und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Vergleich mit anderen Geberstaaten festgelegt. Der Bundesrat wird auf Basis der strategischen und inhaltlichen Eckpunkte des Fonds sowie der verfügbaren Mittel entscheiden, ob und gegebenenfalls wieviel die Schweiz zum Fonds beitragen wird. Eine Finanzierung des Fonds im Rahmen der Internationalen Zusammenarbeit der Schweiz bei gleichbleibenden Budgets würde zulasten von anderen Aufgabengebieten der internationalen Zusammenarbeit gehen. Die Schweiz unterstützt Entwicklungsländer beim Kampf gegen Klimaverluste und -schäden bereits via zahlreiche relevante Vorhaben, zum Beispiel in der humanitären Hilfe, der Katastrophenvorbeugung oder der Klimaanpassung. Die Schweiz setzt sich für eine bessere Koordination und Komplementarität der multilateralen Klimafinanzierungsinstitutionen ein, einschliesslich des neuen Fonds. 5), 6), 7) und 8) Das UVEK entwickelt in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem WBF zuhanden des Bundesrates eine Auslegeordnung von möglichen Massnahmen zur Erschliessung und Mobilisierung bestehender und zusätzlicher Quellen für die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung. Auf Basis dieser Übersicht wird der Bundesrat ein allfälliges Massnahmenpaket beschliessen.