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Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege

24.3441 · Motion · 2024-04-17

Departement des Innern

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die zunehmende administrative Belastung von Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Fachpersonal und Pflegenden durch bürokratische Regulierungen, Dokumentations- und Reportingpflichten, Statistik und Archivierung wirkungsvoll gebremst und wieder auf ein vernünftiges, verhältnismässiges und effizientes Mass zurückgeführt werden kann, ohne dass Behandlungsqualität und Patientensicherheit gefährdet werden.

Begründung

Ärztinnen und Ärzte, aber ebenso medizinisches Fachpersonal und Pflegende verbringen immer mehr Zeit im Büro oder am Computer, um unzähligen bürokratischen Verpflichtungen nachzukommen, statt sich ihrer medizinischen und fachlichen Aufgabe und dem Dienst an den Patientinnen und Patienten zu widmen. Selbst der Expertenbericht des Bundesrates zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen hält fest, dass beispielsweise Assistenzärztinnen und -ärzte und Pflegende bis zu einem Drittel ihrer Arbeitszeit für administrative Aufgaben und Datenerfassungen aufwenden müssen. Sowohl im stationären wie auch zunehmend im ambulanten Bereich werden heute grosse Datenmengen erfasst, welche zum Teil nicht weiter ausgewertet werden oder schlicht nicht relevant sind. Aus Sicht der Leistungserbringer ist dieser Aufwand auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil Nutzen und Kosten dieser Bürokratie weder sorgfältig abgewogen noch deren Relevanz überprüft wird.

Auch der Bundesrat bestätigt in seiner Antwort zu den Postulaten 19.4551 und 22.3103 den Handlungsbedarf grundsätzlich. Er verweist allerdings ausweichend auf verschiedene Pilotprojekte, die in die Wege geleitet seien oder auf's EPD. Diese Massnahmen waren bisher nicht zielführend oder zufriedenstellen. Deshalb tut ein erneuter parlamentarischer Vorstoss Not.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte bereits in seinen Stellungnahmen zu den Vorstössen 19.4551, 22.3103 und 24.3129 Gelegenheit, sich zu diesem Thema zu äussern. Für den Betrieb von Spitälern, die Erbringung von Leistungen, die Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder das Funktionieren des Gesundheitssystems ganz allgemein ist ein gewisser administrativer Aufwand unverzichtbar. Die Verantwortung, sich so zu organisieren, dass die administrativen Tätigkeiten auf das notwendige Mass reduziert werden, liegt jedoch in erster Linie bei den einzelnen Akteuren. Wie er in seiner Antwort auf die Interpellation 24.3129 Lohr festgehalten hat, wird das EDI in den kommenden Monaten auf die verschiedenen Akteure zugehen. Damit soll der potenzielle Handlungsbedarf eruiert werden können. Der Bundesrat möchte dies in einem umfassenden Ansatz tun. Dabei sollen zuerst Gründe und Ausmass der administrativen Belastung abgeklärt und erst dann Massnahmen ergriffen werden. Der Bundesrat ist deshalb bereit, dem Anliegen des Motionärs nachzukommen und eine Prüfung der administrativen Belastung der verschiedenen Gesundheitsakteure durchzuführen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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