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Aktionsplan für effiziente und soziale Massnahmen gegen den Kostenanstieg im Gesundheitswesen

24.3454 · Postulat · 2024-04-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Postulant:innen bitten den Bundesrat, mit einem Aktionsplan darzulegen, wie die nachfolgenden Ziele erreicht werden können. Dabei soll insbesondere dargelegt werden, welche gesetzlichen und organisatorischen Massnahmen notwendig sind und welche Auswirkungen die Umsetzung dieser Massnahmen auf die Versorgungssicherheit und die Kostenentwicklung – auch mittelfristig - im Gesundheitswesen haben.

  • Grundversorgung stärken: Die Ausgaben in der Grundversorgung stagnieren, während jene der Spezialist:innen steigen. Die Verschiebung weg von der Grundversorgung zu den Spezialist:innen ist nicht nur teuer, sondern auch unnötig und kann zur Fehlversorgung führen.

  • Fehlversorgung reduzieren: Durch eine gute und regionale Spitalplanung (Massnahme 14*) sowie die interkantonale Umsetzung der ambulanten Zulassungssteuerung kann das Angebot bedarfsgerecht, im stationären Bereich konzentriert und in hoher Qualität angeboten werden. Damit sollen auch Doppelspurigkeiten abgebaut werden.

  • Generika-Anteil erhöhen (Massnahme 24*): In der Schweiz liegt der Anteil von Generika derzeit bei rund 22%, 2019 lag er in Deutschland bereits bei über 80%. Apotheker:innen und selbstdispensierende Ärzt:innen sollen verpflichtet werden, bei einer Verschreibung von Originalpräparaten günstigere Generika abzugeben, sofern vom Arzt oder der Ärztin nicht aus medizinischen Gründen eine Substitution ausgeschlossen wird.

  • Prävention stärken: Eine gesunde Bevölkerung ist aus menschlicher als aber auch aus finanzieller Sicht vorteilhaft. Doch noch immer fehlt eine gesetzliche Grundlage für Prävention. Der Bundesrat soll darlegen, welche Bemühungen bereits erfolgt sind, um die Prävention zu stärken und wie noch bestehende Lücken in der Prävention geschlossen werden können.

Begründung

Die Gesundheitskosten steigen und mit der zunehmenden, aber gewollten Ambulantisierung auch die Krankenkassenprämien. Dies wird immer mehr zum Problem für die Prämienzahlenden. Es gibt Kostendämpfungspotential ohne Leistungsabbau. Dies hat der Expert:innenbericht aus dem Jahr 2017* (Quelle*: Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, Bericht der Expertengruppe) bereits eindrücklich aufgezeigt. Wenige der Massnahmen wurden seither umgesetzt, einige sind in Beratung.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Kostendämpfung im Gesundheitswesen weiterhin eine hohe Priorität geniessen muss. Er hat bereits zahlreiche Massnahmen, auch zu den im Postulat genannten Themen, geprüft und umgesetzt bzw. dem Parlament unterbreitet. Weitere Massnahmen sind in Vorbereitung. Einen zusätzlichen Aktionsplan erachtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht als zielführend. Zu den einzelnen Themen hält er Folgendes fest:

Grundversorgung stärken: In der Vergangenheit wurden zur Stärkung der Grundversorgung verschiedene Initiativen gestartet, wie beispielsweise das Sonderprogramm Humanmedizin, was zu zusätzlichen Abschlüssen in Humanmedizin geführt hat. Mit der laufenden Umsetzung der Pflegeinitiative in zwei Etappen (Ausbildungsoffensive und verbesserte Arbeitsbedingungen) wird der Pflegebereich gefördert. Im Februar dieses Jahres hat die Departementsvorsteherin des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) ihre Prioritäten vorgestellt und dabei eine «Agenda Grundversorgung» zur weiteren Stärkung der Grundversorgung angekündigt.

Fehlversorgung reduzieren: Das Thema wurde bereits in anderen Vorstössen aufgenommen; so beantragt der Bundesrat das Postulat 24.3029 Wyss. «Interkantonale Spitalplanung für eine bessere und effizientere Versorgung» zur Annahme.

Generika-Anteil erhöhen: Das Parlament hat im Jahr 2021 die Einführung eines Referenzpreissystems abgelehnt, und der Bundesrat hat daher entsprechend dem Auftrag des Parlamentes im Jahr 2023 im patentabgelaufenen Bereich Massnahmen zur Kostendämpfung und Förderung von Generika und Biosimilars beschlossen, um den Generikaanteil zu erhöhen und Einsparungen von bis zu 300 Mio. CHF zu erreichen.

Prävention stärken: Im Bewusstsein um die Wirksamkeit und Rentabilität der Prävention setzt sich der Bundesrat – insbesondere mit den nationalen Strategien Prävention nichtübertragbarer Krankheiten und Sucht – für eine Verstärkung der entsprechenden Massnahmen ein. Allfällige Lücken in diesem Bereich sowie die Möglichkeiten zu ihrer Schliessung werden bereits im Rahmen des Auftrags behandelt, der dem EDI infolge des Berichts in Erfüllung des Postulats 17.4076 Rechsteiner «Perspektiven der schweizerischen Drogenpolitik» erteilt wurde. Dabei wird geprüft, ob eine gesetzliche Grundlage zur substanz- und suchtformübergreifenden Prävention geschaffen werden soll. Zudem wird der Bericht in Erfüllung von Lemma 2 des Postulats 22.3671 Wasserfallen «Wirksame Prävention in der Gesundheitsversorgung» ebenfalls Ansatzpunkte zu diesen Fragen aufzeigen.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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