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24.3462 · Interpellation · 2024-04-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Bei Forel liegen mehr als 4200 Tonnen Munition nur wenige Meter unter der Wasseroberfläche des Neuenburgersees, in der Nähe des Naturschutzgebiets Grande Cariçaie, das einem Viertel der Tier- und Pflanzenarten der Schweiz Lebensraum bietet. 2021 erklärte das Militär, die Schiessübungen hätten keine nennenswerten Auswirkungen auf die Wasserqualität des Sees. Gleichzeitig versprach es, die Verschmutzung genauer zu untersuchen. Im September 2021 beauftragte Viola Amherd die Armee, den Bedarf für die Schiessübungen zu überprüfen und bis zum Sommer 2022 ein Konzept für die Beseitigung der Munition zu erarbeiten. Seither herrscht Funkstille. Die nicht sehr überzeugende Kommunikation des VBS in dieser Angelegenheit ist unverständlich.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie sieht es aus mit der Verschmutzung des Wassers und des Bodens des Neuenburgersees aufgrund der militärischen Schiessübungen? Wie weit sind die vom VBS 2021 versprochenen detaillierten Analysen fortgeschritten?

2. Wie kann die Armee garantieren, dass die Böden in der Region Forel nicht verschmutzt sind, wenn gleichzeitig die Böden der Schiessstände in der Regel mit Schwermetallen belastet sind?

3. Wie sieht das Konzept zur Munitionsbeseitigung aus, das die Vorsteherin des VBS für den Sommer 2022 in Auftrag gegeben hat?

4. Das Schiesstraining bei Forel ist seit 2021 sistiert. Wird die Sistierung in ein Verbot umgewandelt? Für welchen Zeitraum ist garantiert, dass keine Schiessübungen stattfinden?

5. Wie sieht der Zeitplan für die Sanierung des Standorts aus?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat im Bericht vom 26. Juni 2024 zum Postulat 21.3636 umfassend aufgezeigt, wie der Stand der Bearbeitung der belasteten Standorte des VBS ist und welcher Handlungsbedarf insgesamt besteht. Das VBS hat zudem am 27. Juni 2024 seinen Aktionsplan Boden und Altlasten (https://www.vbs.admin.ch/de/aktionsplan-boden-altlasten) veröffentlicht, der das geplante Vorgehen zur Untersuchung der noch mehr als 1'000 belasteten Standorte aufzeigt. Es hat gleichzeitig auch über die konkreten Schritte bei den verschiedenen Seen, in denen sich Munitionsrückstände der Armee befinden, informiert.Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:1. Für die weiteren Untersuchungen des Fliegerschiessplatzes Forel hat ein externes Fachbüro ein Pflichtenheft erarbeitet. Es sind weitere Sondierungen und Probenahmen erforderlich. Diese werden im Herbst 2024 beginnen. Das federführende Bundesamt für Rüstung wird die betroffenen Kantone und Organisationen zu einer Information über die konkrete Planung einladen.2. Beim Fliegerschiessplatz Forel handelt es sich um einen belasteten Standort, der im öffentlichen Kataster der belasteten Standorte des VBS eingetragen ist. Die bisherigen Untersuchungen haben keine Hinweise ergeben, dass von der Belastung schädliche Auswirkungen ausgehen.3./5. Die Gruppe Verteidigung hat grob aufgezeigt, dass eine Räumung der Munitionsrückstände aus technischer Sicht grundsätzlich machbar ist. Weitergehende Abklärungen wurden nicht gemacht, da nach heutigem Kenntnisstand noch unklar ist, ob eine Sanierungspflicht besteht. Gestützt auf die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen wird das VBS die Situation nochmals beurteilen.4. Die scharfen Schiesstrainings in Forel bleiben sistiert, bis Klarheit über den umweltrechtlichen Handlungsbedarf besteht. Ein definitiver Entscheid zur Zukunft von Forel ist noch nicht gefällt. Die Luftwaffe hat nur noch drei Fliegerschiessplätze für das Training im scharfen Schuss mit der Bordkanone des F/A-18 zur Verfügung. Da das neue Kampfflugzeug F-35A ebenfalls mit einer Bordkanone ausgerüstet sein wird, soll angesichts der sicherheitspolitischen Lage ein gewisser Handlungsspielraum für die Konzeption der Ausbildung mit dem F-35A erhalten bleiben.