24.3484 · Motion · 2024-05-27
Departement des Innern
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, der vorsieht, dass sich die Einführung von Massnahmen zur Senkung der Gesundheitskosten (einschliesslich der befristeten Massnahmen) ab dem Folgejahr in verhältnismässiger und systematischer Weise auf die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) niederschlägt.
Damit sichergestellt werden kann, dass Veränderungen der Prämien der OKP tatsächlich mit den Massnahmen zur Senkung der Gesundheitskosten in Zusammenhang stehen, sollte ebenso die Möglichkeit geprüft werden, den Kontroll- und Aufsichtsauftrag des Bundesamts für Gesundheit im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz zu erweitern.
Begründung
Jedes Jahr aufs Neue muss die Bevölkerung die unaufhaltsame Prämienerhöhung über sich ergehen lassen, die auf die unkontrollierte Entwicklung der Gesundheitskosten zurückzuführen ist. Verschiedenen Untersuchungen zufolge soll es aber keinen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Gesundheitskosten und jener der Krankenkassenprämien geben. Seit Jahrzehnten kennen die Gesundheitskosten und vor allem die Prämien nur eine Richtung: nach oben. Ausserdem haben sich die verschiedenen aufeinander folgenden Massnahmen zur Kontrolle der Gesundheitskosten wie die Einführung des Zulassungsstopps, die Aufhebung des Kontrahierungszwangs oder die zahlreichen Tarifkürzungen nur begrenzt auf die steigenden Gesundheitskosten ausgewirkt und noch weniger auf die steigenden Prämien.
Mit dieser Motion sollen einerseits Fehlanreize beseitigt werden und andererseits das Vertrauen der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler durch eine Versachlichung der Debatte über die Gesundheitskosten wiederhergestellt werden. Die Auswirkungen der von der Politik beschlossenen Massnahmen müssen nicht nur transparenter werden, sondern nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit und dem Gebot der Billigkeit auch der Bevölkerung zugutekommen. Bisher wurden die Einsparungen nur durch grobe Schätzungen der Gesamtkosten beziffert. Die Massnahmen zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen sollten aber für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler dank niedrigerer Prämien direkt spürbar sein. So könnten die Effizienz und die Wirksamkeit der Sparmassnahmen sowie deren Wirkung auf die Prämien der OKP kontrolliert werden. Dies würde den Menschen eine plausible Entscheidgrundlage bieten, bevor sie Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die bei den prämienfinanzierten Kosten erzielten Einsparungen kommen den Versicherten zugute. Die Versicherer legen die Prämien der obligatorische Krankenpflegeversicherung für das nächste Jahr aufgrund einer Schätzung der künftigen Kosten fest, bei der die verschiedenen von Bundesrat oder Parlament beschlossenen Kostensenkungsmassnahmen berücksichtigt werden. Mit diesem Mechanismus haben die Einsparungen bei den prämienfinanzierten Kosten also einen sehr direkten Einfluss auf die Prämien. Aber auch kostentreibende Ereignisse beeinflussen die Prämien. Dies ist beispielsweise bei einer Erhöhung des Taxpunktwerts der Fall. Soweit möglich, informiert der Bund über die finanziellen Auswirkungen der getroffenen Kostensenkungsmassnahmen. Diese Auswirkungen sind jedoch nicht in allen Fällen mit Sicherheit bekannt und hängen auch von der Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen ab. Deshalb führt der Bund bei grösseren Revisionen ein Monitoring durch, um zu überprüfen, ob die erwarteten finanziellen Auswirkungen erreicht werden. Als Beispiel sei hier die Anpassung des Vertriebsanteils rezeptpflichtiger Medikamente genannt. In anderen Fällen kann der Bund eine Zielerreichungsanalyse vornehmen, wie zum Beispiel bei der Neuregelung der psychologischen Psychotherapie. Mittels Monitoring und Analyse können die Auswirkungen der Massnahmen auf die Kostensenkung ermittelt und bei Zielverfehlungen weitere Massnahmen vorgeschlagen werden. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die verschiedenen in den letzten Jahren beschlossenen oder noch im Parlament diskutierten Kostendämpfungsmassnahmen direkt den Versicherten zugutekommen. In diesem Sinne beantragt er die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.