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Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Sachen "Verein Klimaseniorinnen Schweiz und andere versus Schweiz". Abklärung der Folgen für die Schweiz

24.3508 · Postulat · 2024-05-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem er die rechtlichen und politischen Auswirkungen des Urteils der Grossen Kammer des EGMR vom 9. April 2024 in Sachen «Verein Klimaseniorinnen Schweiz und andere vs. Schweiz» (Verfahrensnr. 53600/20) analysiert und bewertet.

Begründung

Das Urteil des EGMR vom 9. April 2024 wird sich nolens volens auf alle Mitgliedstaaten des Europarates auswirken – also auch auf die Schweiz. Die am unmittelbarsten betroffene Behörde der Schweiz ist dabei eindeutig der Bundesrat. Einerseits vertritt er die Schweiz im Ministerkomitee des Europarates, das die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs überwacht. Andererseits ist er die für die Umsetzung in der Schweiz politisch verantwortliche Behörde.

Es war im Übrigen auch der Bundesrat, der bei früheren Verurteilungen die erforderlichen Gesetzesreformen vorangetrieben hat, zum Beispiel bei den Witwerrenten. Der Bundesrat hat mit seinem Vorschlag, die Witwenrente abzuschaffen, selbstständig und unter Einhaltung der demokratischen Verfahren gehandelt.

Bei der Verurteilung der Schweiz in Sachen Familiennamen der Ehegatten ergriff das Parlament nur die Initiative, weil der Bundesrat nicht handelte (EGMR-Urteil von 1994, pa. Iv. 94.434 Sandoz, pa. Iv. 03.428 Leutenegger Oberholzer, Verabschiedung der Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches durch die eidgenössischen Räte im Jahr 2011).

Es war ausserdem der Bundesrat, der die Interessen der Schweiz vor dem EGMR in dem Verfahren verteidigte, das zu dem oben erwähnten Urteil führte. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, dass der Bundesrat einen Bericht mit einer umfassenden Analyse der rechtlichen, politischen und gegebenenfalls gerichtlichen Auswirkungen des Urteils vorlegt und die Massnahmen präsentiert, die er zu ergreifen oder dem Parlament vorzuschlagen gedenkt.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. August 2024 mit dem Urteil Verein KlimaSeniorinnen Schweiz u.a. gegen Schweiz befasst. Er bekennt sich zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; 0.101). Der Bundesrat kritisiert jedoch die weite Auslegung der EMRK durch den EGMR im Urteil zu den KlimaSeniorinnen. Die Rechtsprechung darf nicht zu einer Ausweitung des Geltungsbereichs der EMRK führen. Der Bundesrat hat die kürzlich vom National- und Ständerat verabschiedeten Erklärungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (siehe 24.053 Erklärung des Ständerates Urteil des EGMR «Verein KlimaSeniorinnen Schweiz u.a. vs Schweiz» und 24.054 Erklärung des Nationalrates Urteil des EGMR « Verein KlimaSeniorinnen Schweiz u.a. vs Schweiz») zur Kenntnis genommen und wird diese bei den weiteren Arbeiten angemessen berücksichtigen. Mit der Ratifikation der EMRK; SR 0.101 hat sich die Schweiz verpflichtet, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei ist, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen (Art. 46 Abs. 1 EMRK). Sie verfügt jedoch über einen Ermessensspielraum hinsichtlich der einzusetzenden Mittel. Die Schweiz wird dem Ministerkomitee des Europarats innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils Verein KlimaSeniorinnen Schweiz u.a. gegen Schweiz, das heisst bis zum 9. Oktober 2024, einen Bericht (rapport d’action) zu dessen Umsetzung unterbreiten (Art. 46 Abs. 2 EMRK). Dieses Vorgehen entspricht der üblichen Praxis nach Feststellung einer Konventionsverletzung durch den Gerichtshof. Der Bundesrat wird sich in seinem Bericht zur Sache äussern. Er wird auch die Auswirkungen des Urteils auf die Schweiz darlegen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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