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Grundlagen für einen Zertifizierungsrahmen von Carbon Farming in der Schweizer Landwirtschaft

24.3518 · Postulat · 2024-06-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt Bericht und Maßnahmen zu Carbon Farming vorzulegen:

  • Anpassung an die neuen EU-Regulierungen.

  • Erkenntnisse aus bestehenden Klimaprojekten hinsichtlich der Rahmenbedingungen

  • Potential in der Schweizer Landwirtschaft, auch in Bezug zu den Produktionssystemen ÖLN, IP und Bio.

  • Instrumente, welche sicherstellen, dass Betriebe, die bereits überdurchschnittlich hohe Kohlenstoffvorräte aufgebaut haben, nicht benachteiligt werden, wenn lediglich «zusätzliche» Anstrengungen belohnt werden.

  • Synergieeffekte punkto Nachhaltigkeit, z.B. in Bezug auf die landwirtschaftliche Wertschöpfung, die Biodiversität und den Wasserhaushalt.

Begründung

  • Die Bindung von Kohlenstoff bietet ökonomische Chancen für die Schweizer Landwirtschaft. Grundsätzlich ist die Anrechnung der Senkenleistung von Böden als Kohlenstoffspeicher gemäß CO2-Verordnung seit 2022 zugelassen. Aufgrund der Anforderungen an die Messbarkeit und an die Permanenz der Sequestrierung sind Bescheinigungen jedoch ein schwer umsetzbares Instrument (Postulat Bourgeois, 19.3639).

  • Auf EU-Ebene haben die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments am 08.03.2024 eine vorläufige politische Einigung über eine Verordnung zur Schaffung des ersten Zertifizierungsrahmens auf EU-Ebene für dauerhafte CO₂-Entnahmen, klimaeffiziente Landwirtschaft und CO₂-Speicherung in Produkten erzielt. Klare und zuverlässige Regeln ermöglichen zukünftig Quantifizierung, Überwachung und Überprüfung der CO2-Entnahmen.

  • In der Schweiz sollte ebenfalls ein einheitlicher Zertifizierungsrahmen etabliert werden, der mit der EU kompatibel ist. Unser Land weist eine Vielzahl von kantonalen Klimastrategien und regionalen Pilotprojekten auf, und im Rahmen der Science Based Targets Initiative (SBTi) verfolgen private Akteure in der Wertschöpfungskette ehrgeizige Klimaziele. Es entsteht eine zunehmende Nachfrage nach Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Carbon Farming. Fehlt der Zertifizierungsrahmen, besteht das Risiko, dass sich unterschiedliche Kohlenstoffmärkte etablieren oder Täuschungen möglich sind.

  • Um Synergien zu sichern, sollte Carbon Farming kombiniert werden mit fruchtbaren Böden mit hohem Wasserhaltevermögen und mit Massnahmen zur Biodiversitätsförderung. Beides ist auch entscheidend für die Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat im Frühling 2023 die Faktenlage im Bereich Kohlenstoffsequestrierung in Böden im gleichnamigen Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3639 Bourgeois umfassend dargelegt. Im Bericht hält er fest, dass das Potenzial zur Erhöhung des Bodenkohlenstoffgehalts in landwirtschaftlich genutzten Böden der Schweiz begrenzt ist. Zudem ist der sichere Nachweis darüber, wieviel Kohlenstoff auf einer gewissen Fläche über einen bestimmten Zeitraum zusätzlich zur bisherigen Bewirtschaftung gespeichert wird, technisch sehr aufwändig und teuer. Die Kohlenstoffbindung im Boden ist als Kompensationsmassnahme gemäss CO2-Verordnung (SR 641.711) aktuell unter bestimmten Voraussetzungen zwar zulässig, aus obgenannten Gründen sind bisher aber noch keine Projekte oder Programme dazu registriert. Agrarpolitische Instrumente zur Steigerung und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit stellen nach Ansicht des Bundesrats eine Alternative zum CO2-Kompensationsmechanismus dar. Sie erfordern beispielsweise keine genaue Quantifizierung der Kohlenstoffbindung und können so ausgestaltet werden, dass auch bereits gute Leistungen honoriert werden. So werden etwa eine angemessene Bedeckung des Bodens und die schonende Bodenbearbeitung aktuell schon mit Direktzahlungen abgegolten. Ergänzend schlägt der Bundesrat die Erarbeitung von Entscheidungshilfen für Landwirtinnen und Landwirte zur optimalen Humusbewirtschaftung vor. Diese Massnahme wird auch im Rahmen der im Herbst 2023 von BLW, BLV und BAFU verabschiedeten Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 weiterverfolgt.In der Europäischen Union ist die Verordnung zur Schaffung eines freiwilligen EU-weiten Zertifizierungssystems für CO2-Entnahmen im Sommer 2024 in Kraft getreten. Damit wird die EU-Kommission beauftragt, Zertifizierungsmethoden für verschiedene Arten der CO2-Entnahme und der Verringerung der Bodenemissionen auszuarbeiten. Im Bereich Carbon Farming geschieht dies insbesondere mit dem europäischen Forschungsprojekt MARVIC. Die Schweiz ist aktiv an diesem Projekt beteiligt. Resultate werden voraussichtlich in den nächsten drei Jahren vorliegen. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklungen mit Interesse und prüft mögliche Chancen für die Schweizer Landwirtschaft und ihren Beitrag zum Klimaschutz zu gegebener Zeit.Angesichts der bereits laufenden Arbeiten erachtet der Bundesrat die Erarbeitung eines zusätzlichen Postulatsberichts zu derselben Fragestellung derzeit nicht als zweckmässig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.