24.3534 · Interpellation · 2024-06-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie stellt der Bund sicher, dass in der Verwaltung die Gleichwertigkeit der Bildungswege gelebt und das Berufsbildungssystem mit seinen Voraussetzungen und Möglichkeiten anerkannt wird?
2. Welches sind aus Sicht des Bundes die Entwicklungsperspektiven der Berufsbildung und wie sieht die Relevanz dieser Perspektiven für Personen mit unterschiedlichen Voraussetzungen aus?
3. Welche Strategie verfolgt der Bund, damit allgemein bildende und berufsbezogene Bildungswege eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung erfahren, wie es Art. 61a der Bundesverfassung vorsieht?
4. Welche Massnahmen trifft der Bund zur Förderung der Berufsbildung angesichts ihrer grossen Bedeutung für die Bekämpfung des Fachkräftemangels?
Begründung
In den letzten Monaten hat der Bund im Rahmen verschiedener Vernehmlassungen die Berufsbildung gegenüber dem allgemeinbildenden Weg als zweite Wahl oder eine Art Trostpreis dargestellt. Im erläuternden Bericht zur Botschaft des Bundes über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation steht beispielsweise, die Höhere Berufsbildung ermögliche «insbesondere Personen ohne Maturitätsabschluss eine staatlich anerkannte Höherqualifizierung auf Tertiärstufe». Dies impliziert fälschlicherweise, dass der Weg über die Allgemeinbildung der erstrebenswerte Normalverlauf und die höhere Berufsbildung eine Notlösung sei. Berufsleute sind Personen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und somit bestens ausgebildet. Der fehlende Maturitätsabschluss ist dabei kein Manko, sondern schlicht ein anderer, gleichwertiger Weg. Weiter steht im erläuternden Bericht zur Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung einleitend, die Berufsmaturität sei auch aus Sicht der Chancengerechtigkeit wichtig, indem sie «sozio-ökonomisch benachteiligten Personen den Zugang zur Tertiärstufe» ermögliche. Auch hier steht ein Defizit im Fokus. Zudem wird die ebenfalls zur Tertiärstufe gehörige Höhere Berufsbildung völlig ausgeblendet.
Die Integration von Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen gehört zu den grossen Leistungen der Berufsbildung für Wirtschaft und Gesellschaft. Sie deswegen als Angebot speziell für Unterprivilegierte darzustellen, ist weder fair noch faktisch richtig und schadet ihrem Ansehen.
Stellungnahme des Bundesrates
1./3. Die Bundesverfassung beauftragt Bund und Kantone, gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen (Art. 61a Abs. 1). Gestützt darauf haben sie sich auf bildungspolitische Ziele geeinigt, welche wegleitend für die Verwaltung sind. Sie setzen sich dabei für die gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung allgemeinbildender und berufsbezogener Bildungswege ein. Diese Zielsetzungen widerspiegeln sich im Bildungssystem: Die Schweiz verfügt über ein komplementäres Angebot an berufspraktischen und akademischen Ausbildungen. Bund und Kantone setzen sich dabei für die klare Profilierung dieser Angebote ein. Mit der beruflichen Grundbildung gelingt es, die Jugendlichen und Erwachsenen passgenau für den Arbeitsmarkt auszubilden. Auf der Tertiärstufe versorgen die höhere Berufsbildung und die Hochschulen die Wirtschaft mit qualifizierten Fach- und Führungskräften. Weiterführende Bildungsangebote ermöglichen das lebenslange Lernen. Damit das Schweizer Bildungssystem auch künftig sorgfältig auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und Gesellschaft abgestimmt werden kann, haben Bund und Kantone ein Bildungsmonitoring installiert.
2. Rund zwei Drittel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen entscheiden sich für den Einstieg ins Arbeitsleben über eine berufliche Grundbildung. Aus Sicht der Jugendlichen und Eltern ist entscheidend, dass die Berufsbildung nicht nur eine solide Grundlage für das Berufsleben schafft, sondern auch Karriereperspektiven bietet. Dies ist gewährleistet, unter anderem dank der Berufsmaturität und der höheren Berufsbildung. Die Attraktivität der Berufsbildung zeigt sich zudem darin, dass sie Personen den Zugang zu formalen, gesamtschweizerisch anerkannten Berufsabschlüssen ermöglicht. Dazu zählen auch die beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest. Die Beteiligung der Betriebe an der Berufsbildung ist freiwillig. Daher ist es ebenso wichtig, ihnen weiterhin optimale Rahmenbedingungen zu gewähren, damit sich die Ausbildung aus ihrer Sicht lohnt.
4. Der Bund setzt sich zusammen mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt gemeinsam für die Attraktivität der Berufsbildung ein. In den letzten Jahren hat der Bund verschiedene Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung ergriffen. Seit 2018 werden die Teilnehmenden vorbereitender Kurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen finanziell entlastet. Für 2023 wurden über 16’000 Bundesbeiträge genehmigt und insgesamt knapp 110 Millionen Franken ausbezahlt. Um die Attraktivität und die gesellschaftliche Anerkennung der höheren Berufsbildung zu steigern, hat der Bundesrat im Juni 2024 ein entsprechendes Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. Weiter fördert der Bund Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung (Art. 54 und 55 Berufsbildungsgesetz; SR 412.10). Dazu zählen Beiträge an regionale Berufsmessen oder die Stiftung SwissSkills für die Durchführung der Berufsmeisterschaften. Weitere Massnahmen hält der Bundesrat im Ende 2023 verabschiedeten Bericht «Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und der Arbeitskräfte» fest.