24.3541 · Interpellation · 2024-06-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 29. Mai 2024 hat die Post angekündigt, 170 der 760 Poststellen, d. h. jede fünfte Poststelle, schliessen zu wollen. Wird dieser Plan umgesetzt, wäre dies ein – zumindest teilweiser – Abbau des Service public.
Im Kanton Waadt gibt es derzeit 78 Poststellen, 37 weniger als noch 2018. Mit der geplanten Schliessung würden im Kanton Waadt nochmals rund 15 Poststellen wegfallen.
Nun steht die Post finanziell ja aber gut da. Sehr gut sogar. 2023 erzielte sie einen Gewinn von 254 Millionen Franken. Der Gewinn im ersten Quartal 2024 fiel doppelt so hoch aus wie im ersten Quartal 2023. Darüber hinaus bezahlte die Post dem Bund 2023 eine Dividende von 50 Millionen Franken, d. h. gleich viel wie im Jahr 2022.
In einer solchen Situation ist rasches Handeln angezeigt. Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:
1. Ist es dem Bundesrat möglich, die Liste der 170 betroffenen Poststellen so rasch wie möglich bekannt zu geben? Falls nicht warum nicht?
2. Haben die Gemeinden die Möglichkeit, sich gegen die Schliessung ihrer Poststelle zu wehren? Falls ja, ist die Post bereit, gegebenenfalls auf ihren Entscheid zurückzukommen?
3. Wie stellt sich der Bundesrat allgemein zum fortschreitenden Leistungsabbau der Post?
4. Steht der Abbau im Einklang mit den Zielen, die sich die Post in ihrer Strategie «Post von morgen» gesetzt hat, insbesondere mit den Zielen in Zusammenhang mit der Entwicklung des Netzes der eigenbetriebenen Filialen?
5. Wie gedenkt er auf die Entwicklung der Post in den kommenden Jahren Einfluss zu nehmen, damit sie ihrer sozialen Rolle und den Vorgaben punkto Erreichbarkeit insbesondere in den Randregionen gerecht wird?
6. Kann der Bundesrat uns bestätigen, dass das Postnetz als umfassender Service public in Zukunft nicht noch weiter abgebaut wird?
7. Wäre der Bundesrat bereit, auf die Dividende, die der Bund als Alleinaktionärin erhält, zu verzichten, damit das Poststellennetz erhalten bleibt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Dem Bundesrat liegt keine solche Liste vor. Gemäss Auskunft der Post ist noch nicht bekannt, welche Poststellen betroffen sind. 2. Die Postverordnung (VPG; SR 783.01) regelt das Verfahren bei einer Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Agentur: Die Post muss die Behörden der betroffenen Gemeinden im Voraus anhören und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Gelingt dies nicht, können sich die Gemeinden an die Eidgenössische Postkommission (PostCom) wenden. Diese überprüft, ob die Post die Vorgaben an die Anhörung der Gemeindebehörden und die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung eingehalten hat, ob die Erreichbarkeitsvorgaben eingehalten bleiben und ob die Post bei ihrem Entscheid die regionalen Gegebenheiten sowie ortsspezifische Nutzugsbedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft berücksichtigt hat. Die PostCom gibt eine Empfehlung zuhanden der Post ab. Bis dahin darf die Post die betreffende Poststelle oder Agentur weder schliessen noch verlegen. Die Post entscheidet anschliessend unter Berücksichtigung der Empfehlung abschliessend. 3. Der digitale Wandel führt zu einem starken Rückgang der Kundenfrequenzen in den Poststellen, weil viele klassische Post- und Zahlungsverkehrsdienste heute anders in Anspruch genommen werden. Dies erhöht seit Jahren den wirtschaftlichen Druck auf die Netzinfrastruktur und die Eigenwirtschaftlichkeit der Grundversorgung. Im Rahmen der anstehenden Revision der VPG soll am bisherigen Angebot festgehalten werden. Ergänzend sollen mit dem digitalen Brief und digitalen Zahlungsverkehrsdiensten weitere, sich in einer zunehmend digitalisierten Welt ändernde Kundenbedürfnisse abgedeckt werden. Der Post soll punktuell mehr betriebswirtschaftlicher Spielraum gegeben werden, damit sie die Dienstleistungen effizienter und damit kostengünstiger erbringen kann. Dies reicht zur kurzfristigen finanziellen Entlastung. Längerfristig braucht es weiter gehende Anpassungen an den Rahmenbedingungen, um die Grundversorgung stärker an der Nachfrage orientieren zu können. 4. Die Post zielt sowohl mit der laufenden (2021-2024) als auch mit der kommenden Strategie (2025-2028) darauf ab, die wegbrechenden Erträge im Kerngeschäft zu kompensieren und die eigenfinanzierte Grundversorgung zu stabilisieren. Die Post hat in der Vergangenheit die Vorgaben zur Erreichbarkeit und der Qualität über das gesetzlich vorgeschriebene Mass hinaus erfüllt (insb. Dichte des Poststellennetzes, Hauszustellung). Der Betrieb von Poststellen ist sehr kostenintensiv. Der Kostendruck wird verstärkt durch die stetig rückläufige Kundenfrequenz. Die Post plant deshalb, weitere eigenbetriebene Poststellen durch andere bediente Zugangspunkte zu ersetzen, sodass weiterhin rund 2000 bediente Standorte existieren. Gleichzeitig soll die Anzahl der Zugangspunkte insgesamt (Agenturen, Paketautomaten, Geschäftskundenstellen usw.) erhöht werden. Für den Bundesrat liegt der Fokus auf bedürfnisgerechten, flächendeckenden und gut erreichbaren Dienstleistungen. 5./6. Für den Bundesrat steht die Sicherstellung einer flächendeckenden, für alle Bevölkerungsgruppen zugänglichen und finanzierbaren Grundversorgung in guter Qualität ausser Frage. Ein vollständiger Verzicht auf physisch erbrachte Leistungen steht derzeit weder bei den Post- noch den Zahlungsverkehrsdiensten zur Diskussion. Dem Bundesrat ist klar, dass nicht alle Menschen die digitalen Angebote nutzen können oder wollen. Er ist sich zudem bewusst, dass es auch künftig physische Dienstleistungen und bediente Zugangspunkte brauchen wird. Er wird sich bei seinen Vorschlägen für die künftige Ausgestaltung der Grundversorgung nach diesen Prinzipien richten. Mit Angeboten wie zum Beispiel die Bareinzahlung an der Haustür soll garantiert werden, dass der Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs für die Bevölkerung weiterhin angemessen ist. Für Menschen, die in abgelegenen Häusern wohnen und wo es keine Pflicht zur Hauszustellung gibt, muss die Post auch künftig Ersatzlösungen anbieten. Ferner steuert der Bund als Eigner die Post mittels strategischer Ziele. Er fordert von der Post, dass sie sich ihrer speziellen Verantwortung bewusst ist und diese ganz besonders in Randregionen wahrnimmt. 7. Die Dividende stellt eine Verzinsung des in der Post investierten Eigenkapitals dar. In den vergangenen Jahren hat der Bundesrat angesichts der grossen wirtschaftlichen Herausforderungen und zur Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung der Post vorübergehend auf den grössten Teil der bisherigen Dividende verzichtet. Ein vollständiger Verzicht auf die Dividende zur Stabilisierung des Poststellennetzes würde nichts an den veränderten Kundengewohnheiten und den daraus entstehenden Herausforderungen für die Post ändern.