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Die Bahnlinie Genf–Lyon. Eine strategische Verkehrsader zwischen der Schweiz und Südwesteuropa!

24.3543 · Interpellation · 2024-06-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die letzte Fassung des Bundesgesetzes über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz wurde mit der Inbetriebnahme der letzten Projekte im Sommer 2021 umgesetzt. Das Programm wurde im Rahmen des genehmigten Verpflichtungskredits von 1,09 Milliarden Franken per Ende 2022 abgeschlossen.

Das Potenzial des Anschlusses der Schweiz an das europäische Netz ist damit hingegen noch nicht ausgeschöpft. Dies gilt insbesondere für die Bahnlinie Genf–Lyon. Die Strecke weist mit der veralteten Infrastruktur, dem schlechten Zustand des Rollmaterials und der ungenügenden Angebotsdichte jegliche Unfallschwerpunkte und Mängel auf. Dies, obwohl die Verbindung strategisch wichtig ist, verbindet sie doch die Schweiz mit Südwesteuropa.

Jeden Tag stellen etwa zehn Züge zwischen 6 Uhr morgens und 19 Uhr abends eine direkte und umsteigefreie Verbindung zwischen den beiden Städten her. Zum Vergleich: Zwischen Zürich und Stuttgart sowie Basel und Mülhausen rollen täglich etwa dreissig Züge. Diese Verkehrsader verbindet Genf jedoch seit 1858 über Bellegarde, Culoz und Ambérieu mit Lyon. Sie wurde ohne klares Ziel weiterentwickelt, sodass das Angebot heute unzureichend und schlecht und für die Nutzerinnen und Nutzer keineswegs befriedigend ist.

Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass das Angebot erweitert werden sollte und ein Stundentakt zwischen 5 und 23 Uhr in den Bahnhöfen Genf und Lyon eine Mindestanforderung ist? Die beiden Städte sind immerhin die zweitgrösste bzw. die drittgrösste Stadt ihres Landes und nur 112 km voneinander entfernt.

Ist der Bundesrat bereit, Überlegungen dazu anzustellen, in Rollmaterial für diese Strecke zu investieren, damit der Unterhalt und auch der Betrieb der Strecke in Zusammenarbeit mit Frankreich gewährleistet ist?

Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass diese Strecke veraltet ist und dass ihre Erneuerung und Instandhaltung der Schweiz direkt zugute kommen würde?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Umsetzung des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz erlaubte es, die Bahnverbindungen zwischen der Schweiz und den Ballungsräumen in ihren europäischen Nachbarländern erheblich zu verbessern. Neben diesem Gesetz besteht eine ganze Reihe von Optimierungen der Verbindungen, mit denen die Schweiz an die europäischen Bahnnetze und insbesondere an das französische Schienennetz angeschlossen ist. Parallel zur Beendigung des Verpflichtungskredits leitete der Lenkungsausschuss, der mit der Vereinbarung vom 5. November 1999 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der französischen Republik zum Anschluss der Schweiz an das französische Eisenbahnnetz errichtet wurde, Überlegungen zur weiteren Erhöhung der Attraktivität der Bahn ein. Dies in der Absicht, sowohl den Fern- als auch den Regional- und Nahverkehr zwischen der Schweiz und Frankreich zu stärken und auf diese Weise mehr Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Der Bundesrat hat Ende April 2024 zwei Absichtserklärungen zugestimmt, die einerseits den Ausbau des Schienengüterverkehrs am linken Rheinufer und andererseits die strategische Entwicklung der schweizerisch-französischen Bahnverbindungen zum Inhalt haben. Diese Absichtserklärungen sollen von den Verkehrsministern beider Länder noch im Laufe dieses Jahres unterzeichnet werden. Eine dieser Erklärungen ist unter anderem auf die Untersuchung des Entwicklungspotenzials der grenzüberschreitenden Bahnlinie Genf–Lyon ausgerichtet. Ziel dieser Analysen ist es, die notwendigen Grundlagen zu schaffen, um Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Bahnverbindungen zwischen der Schweiz und Frankreich treffen zu können. Dadurch soll der Austausch der beiden Länder im Rahmen einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Mobilität gefördert werden. Der Bundesrat erwartet, dass diese Überlegungen, an denen auch die regionalen Akteurinnen und Akteure sowie die betroffenen Kantone in der Schweiz und die angrenzenden Regionen Frankreichs mitwirken, in die Festlegung der erforderlichen Massnahmen münden. Es ist daher noch verfrüht, Aussagen zu den in Aussicht stehenden Angeboten oder zu Fragen bezüglich des Rollmaterials zu treffen.

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