24.3550 · Interpellation · 2024-06-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der Pressekonferenz vom 2. April 2024 erklärte Bundesrat Beat Jans, der Kampf gegen häusliche Gewalt sei eine seiner Prioritäten. Gewalt von Männern gegen Frauen sei nicht hinnehmbar. Und das sage er als Mann, fügte er an. In einem Interview mit «Le Temps» erklärte der Bundesrat zudem, er werde alles tun, um die Situation zu verbessern. Gewalt habe in der Familie nichts zu suchen. Er erwähnte dabei die über 19 000 Fälle von häuslicher Gewalt, die im Jahr 2022 registriert wurden, und fügte an, er könne die Männer, die sich mit einem männlichen Bundesrat identifizieren, vielleicht mehr sensibilisieren.
Die vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten polizeilichen Statistiken zu vollendeten und versuchten Tötungsdelikten sowie schweren Körperverletzungen zeigen für den Zeitraum 2013–2023 einen Jahresdurchschnitt von 176 Opfern, davon 67 Prozent Frauen und 32 Prozent Männer. Seit 2004 wurden in der Schweizer Bevölkerung drei Prävalenzstudien durchgeführt, von denen die letzte 2023 vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung veröffentlicht wurde. Sie zeigen, dass Männer und Frauen von Gewalt in Paarbeziehungen mit Ausnahme der sexuellen Gewalt fast gleich stark betroffen sind.
Bei der Annahme der Istanbul-Konvention verpflichtete sich der Bundesrat, für Gleichberechtigung in deren Anwendung zu sorgen, da er anerkennt, dass bei häuslicher Gewalt Männer und Frauen gleichermassen Täter oder Opfer sein können.
- Kann der Bundesrat sein Engagement für Gleichberechtigung im Umgang mit häuslicher Gewalt bekräftigen?
- Kann der Bundesrat das Eidgenössische Büro für Gleichstellung anweisen, dafür zu sorgen, dass die vom Bund (mit)finanzierten Schulungen und Sensibilisierungsmassnahmen zu häuslicher Gewalt alle Formen derselben betreffen, einschliesslich der Gewalt, die Männern von ihren Partnerinnen und Kindern von ihren Müttern zugefügt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat folgt der Aufforderung des Europarats an die Mitgliedstaaten, die Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) auf alle Opfer häuslicher Gewalt, Männer und Knaben eingeschlossen, anzuwenden (siehe Botschaft über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt [Istanbul-Konvention] vom 2. Dezember 2016 [BBl 2017 185]). Im Schweizer Straf- und Zivilrecht sind die relevanten Bestimmungen neutral formuliert und daher auf alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht anwendbar. Die Istanbul-Konvention ist in erster Linie auf Gewalt gegen Frauen, einschliesslich häuslicher Gewalt ausgerichtet, da die Mehrheit der Opfer dieser Gewaltform – welche körperliche und sexualisierte Gewalt, Tötungsdelikte und Stalking umfasst – Frauen sind. Die Polizei registrierte im Jahr 2023 in der Schweiz 11 479 geschädigte Personen häuslicher Gewalt, davon waren 70,1 Prozent weiblich. Im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens hat der Bundesrat einen nationalen Aktionsplan 2022–2026 verabschiedet, der 44 konkrete Massnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden umfasst (www.gleichstellung2030.ch/nap-ik). Zu den thematischen Schwerpunkten gehören die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung sowie die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und Freiwilligen. Sie betreffen alle Formen häuslicher Gewalt, einschliesslich der Gewalt gegen Männer und Kinder. Eine Massnahme zielt beispielsweise auf die Schaffung von Minimalstandards bei der Aus- und Weiterbildung verschiedener Berufsgruppen im Bereich Gewalt, insbesondere häuslicher Gewalt, ab. Diese Dokumente werden den zuständigen Berufsverbänden und Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt und berücksichtigen die spezifischen Gruppen von Betroffenen. Dasselbe gilt für die Roadmap gegen häusliche Gewalt, welche 2021 von Bund und Kantonen verabschiedet wurde. Dieses Instrument enthält verschiedene Massnahmen, die alle Kategorien von Opfern (einschliesslich Kinder) betreffen. Seit 2020 gewährt der Bund auf der Grundlage der Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (SR 311.039.7) Finanzhilfen für Projekte und regelmässige Aktivitäten zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) stellt dafür jährlich rund drei Millionen Franken zur Verfügung. Diese Finanzhilfen können für Projekte in Anspruch genommen werden, die auf die Prävention von häuslicher Gewalt sowohl gegen Männer als auch gegen Frauen ausgerichtet sind.In Bezug auf Gewalt gegen Kinder veröffentlichten das EBG und die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) Anfang 2024 eine Studie über die Situation von Kindern, die Gewalt in der elterlichen Partnerschaft ausgesetzt sind (www.gleichstellung2030.ch/de/nap-ik-30). Die Studie enthält konkrete Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes betroffener Kinder in der Schweiz. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 23. August 2023 einen Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt, um Kindern das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zu garantieren (in Erfüllung der Motion 19.4632 Bulliard-Marbach). Die neue Bestimmung soll den Schwerpunkt auch auf die Prävention legen.