24.3557 · Interpellation · 2024-06-11
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In seiner Gesamtstrategie Gesundheit2020 stelle der Bundesrat ein Effizienzgewinnpotential im Schweizer Gesundheitswesen von 20% fest. Seitdem wurde diese Einschätzung immer wieder erwähnt.
Es muss leider festgestellt werden, dass die grossen Reformen, mit denen dieses Potenzial ausgeschöpft werden kann, noch immer fehlen.
Ich erlaube mir deswegen, den Bundesrat zu fragen, welche Massnahmen seiner Meinung nach notwendig, adäquat und sinnvoll wären, um dieses Potenzial angesichts der enormen Kostenentwicklung endlich auszuschöpfen.
Welchen Beitrag können dabei neue Technologien leisten?
Wie müssten die bestehenden Versorgungsstrukturen angepasst werden?
Bedarf es in gewissen Themen einer Kompetenzverschiebung von den Kantonen hin zum Bund (Thema Mehrfachrolle der Kantone)?
Wie können Ineffizienzen im System wirksam bekämpft und die Ressourcen effizienter verwendet werden?
Bedarf es seitens der Leistungserbringer und der versicherten Personen eine Anpassung der Anreizsysteme und wenn ja, welche?
Wie können unnötige oder gar doppelte Behandlungen für die Patienten vermieden werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, das Effizienzgewinnpotenzial im Schweizer Gesundheitswesen auszuschöpfen und entsprechende Anreize zu setzen. Im Rahmen seiner Kompetenzen hat der Bundesrat bereits diverse Massnahmen sowie Initiativen umgesetzt bzw. ist daran, diese umzusetzen. Da die Zuständigkeiten und die Kompetenzen im schweizerischen Gesundheitswesen auf viele verschiedene Akteure verteilt sind, sind jedoch alle Akteure gleichermassen gefordert. Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung: 1. Der Bundesrat kann das Effizienzgewinnpotential neuer Technologien nicht abschliessend quantifizieren. Es ist jedoch unbestritten, dass der gezielte Einsatz von digitalen Technologien dazu beitragen kann, Doppelspurigkeiten zu beseitigen und die Effizienz zu steigern. Der Bundesrat hat darum mit «Digisanté», dem Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen, Arbeiten lanciert, die zu mehr Effizienz, Transparenz, Qualität und einer erhöhten Patientinnen- und Patientensicherheit führen sollen. 2. Die Stärkung der Grundversorgung gehört zu den gesundheitspolitischen Prioritäten des Eidgenössischen Departements des Innern. Im Fokus der «Agenda Grundversorgung», welche voraussichtlich diesen Herbst lanciert wird, soll das optimale Zusammenwirken verschiedener Fachpersonen im Bereich Grundversorgung stehen. Auch die Optimierung der Koordination der Versorgungsbereiche und die Weiterentwicklung von innovativen Versorgungsmodellen gehören dazu. 3. Bezüglich der Entflechtung der Mehrfachrolle der Kantone sind in den letzten Jahren verschiedene Verbesserungen verabschiedet oder in Kraft gesetzt worden. So sollen beispielsweise mit der Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) betreffend die einheitliche Finanzierung der Leistungen, die die eidgenössischen Räte am 22. Dezember 2023 verabschiedet haben, Anreize gesetzt werden, um kostengünstigere ambulante Behandlungen zu fördern und unnötige Hospitalisierungen zu vermeiden. 4. und 5. Wie bereits in der Antwort zur Interpellation Nicolet 21.4041 «Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle prangert Intransparenz und Verschwendung in unserem Gesundheitswesen an. Welche Massnahmen will der Bundesrat treffen?» erwähnt, hat das vom Bundesrat im Jahr 2018 lancierte Kostendämpfungsprogramm das Ziel, das vorhandene Effizienzpotenzial auszuschöpfen und die nötige Kostendämpfung zu erreichen. Paket 1a ist seit 1. Januar 2023 und das Paket 1b seit 1. Januar 2024 in Kraft. Das Paket 2, welches unter anderem die Stärkung der koordinierten Versorgung beinhaltet, befindet sich derzeit in parlamentarischer Beratung. Überdies entschied der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative, die das Stimmvolk am 9. Juni 2024 abgelehnt hat, die Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen einzuführen. 6. Im 2024 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Auftrag des Bundesrates eine Initiative zur Förderung einer angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung lanciert. Diese Initiative soll dazu beitragen, Über-, Unter- oder Fehlversorgung zu vermeiden und somit die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Das im Auftrag des Bundesrates etablierte Programm Health Technology Assessment des BAG hat zudem bereits deutlich zur Reduktion von Leistungen beigetragen, welche die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht erfüllen und zu wiederkehrenden direkten Einsparungen in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung von über 75 Millionen Franken geführt.