24.3568 · Interpellation · 2024-06-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ausgangslage
Bis Ende Juni läuft die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. Kernpunkte sind u. a.:
Die Abschaffung der schriftlichen Abschlussprüfungen für den allgemeinbildenden Unterricht (ABU)
Die Aufhebung des integrierten ABU in den Detailhandelsberufen und den kaufmännischen Berufen.
Begründung
Fehlender Konsens und negative Meinungen: Es gibt keinen Konsens über die Abschaffung der Lehrabschlussprüfungen.
Schädigung des ABU: Die Abschaffung der Prüfungen birgt die Gefahr, dass das Niveau der EFZ-Ausbildung im ganzen Land geschwächt wird.
Notwendige Kontrolle für einen optimalen Wissensstand: Die Abschaffung dieser Kontrolle birgt die Gefahr, dass das Ausbildungsniveau sinkt und die Qualität der EFZ-Berufe gefährdet wird.
Reform der Reform: Die Reformen des Detailhandels und der kaufmännischen Berufe sind noch nicht vollständig implementiert (Start 2022 bzw. 2023) und konnten noch nicht evaluiert werden.
Fragen
Auf welcher Grundlage wurde der Entscheid zur Abschaffung der schriftlichen ABU-Abschlussprüfungen getroffen?
Auf welcher Grundlage wurde der Entscheid zur Aufhebung des integrierten ABU bei den KV- und Detailhandelsberufen getroffen.
Sind dem Bundesrat die Bedenken der Akteure der Berufsbildung gegenüber dieser Reform bekannt?
Wurde wissenschaftlich evaluiert, ob eine Abschlussarbeit/Vertiefungsarbeit (wie geplant) gegenüber einer handlungskompetenzorientierten Schlussprüfung Vorteile aufweist?
Wurde wissenschaftlich evaluiert, welche Vor- und Nachteile der integrierte ABU hat?
Wie kann sichergestellt werden, dass das EFZ nicht dank einer KI-gefertigte Abschlussarbeit erteilt wird?
Bei einer Abschaffung der ABU-Abschlussprüfung sowie der Berufskunde-Abschlussprüfungen: Fehlt den jungen Menschen nicht die Kompetenz, sich vertieft und gezielt auf eine umfassende Abschlussprüfung vorzubereiten?
Welche Massahmen sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass trotz der Abschaffung der Prüfungen ein optimales Niveau Allgemeinbildung erhalten bleibt?
Ist der Bundesrat bereit, seinen Entscheid über die Abschaffung der schriftlichen ABU-Abschlussprüfungen zu überdenken?
Ist der Bundesrat bereit, seinen Entscheid zur Aufhebung des integrierten ABU zu überdenken?
Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Revisionsvorlage zum Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) wurde im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses erarbeitet, bei welchem die Kantone, die Sozialpartner, die Wirtschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter der Berufsfachschulen, der Lehrerschaft und der Pädagogischen Hochschulen eingebunden waren (verfügbar unter www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen – 2024).1. / 2. / 4. / 5. Die Revision der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vom 27. April 2006 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (SR 412.101.241) und die Erarbeitung eines neuen Rahmenlehrplans stützen sich insbesondere auf den Bericht «Allgemeinbildung 2030 in der beruflichen Grundbildung», welcher 2021 im Auftrag das SBFI von Interface erstellt wurde (verfügbar unter www.berufsbildung2030.ch > Projekte > Allgemeinbildung 2030), sowie auf die Grundsätze, welche die Verbundpartner anhand dieses Berichts festgelegt haben. Die Pädagogischen Hochschulen und die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung, welche die ABU-Lehrkräfte ausbilden, haben diese Revision mit ihrer Expertise unterstützt. Die Allgemeinbildung gehört zum ganzheitlichen Ansatz, der in der beruflichen Grundbildung verfolgt wird, und ist wichtiger Bestandteil aller beruflichen Grundbildungen. Sie knüpft an die obligatorische Schule an, geht von den alltäglichen Erfahrungen der Lernenden aus und strebt die Entwicklung von Kompetenzen an, die es den Lernenden ermöglichen sollen, den Einstieg in die Arbeitswelt zu meistern, darin Fuss zu fassen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Mit der Revision soll der Stellenwert der Allgemeinbildung gestärkt werden, indem ihr mehr Sichtbarkeit verliehen wird. Sie dient dazu, die Ziele im ABU und im entsprechenden Qualifikationsbereich für die ganze Schweiz einheitlich zu konkretisieren. Der Qualifikationsbereich «Allgemeinbildung» wird für die zwei-, drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen vereinfacht, und die Bestimmungen zum Qualifikationsverfahren werden ergänzt und präzisiert. Um das Ziel einer einheitlicheren Umsetzung der Allgemeinbildung in allen beruflichen Grundbildungen zu erreichen, wird es gemäss Vernehmlassungsvorlage nicht mehr möglich sein, von den Mindestvorschriften der Verordnung über die Allgemeinbildung abzuweichen. Der Schwerpunkt wird auf die Mindestvorschriften der Verordnung über die Allgemeinbildung gelegt, mit denen die Allgemeinbildung gestärkt werden soll. Darin ist keine bestimmte Form für die Umsetzung der Allgemeinbildung an den Schulen vorgeschrieben.3. / 9. / 10. Wie in allen Reformprozessen gibt es auch hier ablehnende und befürwortende Stimmen. Mit dem Vernehmlassungsverfahren haben alle Verbundpartner und interessierten Kreise die Möglichkeit, sich zu äussern. Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens wird das SBFI einen Entscheid fällen, gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung und unter Einbezug der pädagogischen Expertise der Begleitgruppe und der Tripartiten Berufsbildungskonferenz. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Mindestvorschriften der Verordnung über die Allgemeinbildung, mit denen die Allgemeinbildung gestärkt werden soll, und nicht auf der Form der Umsetzung der Allgemeinbildung an den Schulen.6. Die Schlussarbeit ist auf die Kompetenzen ausgerichtet. Sie wird in einem zeitlichen Rahmen von 25 bis 35 Stunden und mit Begleitung durch die ABU-Lehrkräfte verfasst. Die Arbeit muss zudem präsentiert werden und enthält ein vertiefendes Gespräch mit den Prüfungsexpertinnen bzw. -experten. Dieses Verfahren kann nicht von einer KI übernommen werden.7. / 8. Der Qualifikationsbereich der Allgemeinbildung bleibt in den Abschlussprüfungen aller beruflichen Grundbildungen bestehen, wird jedoch anders organisiert. Anstelle der schriftlichen Schlussprüfung erhalten die Schlussarbeit und die Erfahrungsnote mehr Gewicht. Damit soll der Erwerb von Kompetenzen im Rahmen des allgemeinbildenden Unterrichts aufgewertet werden. Die Schlussarbeit gibt den Lernenden die Möglichkeit, sich intensiv mit dem gelernten Inhalt zu befassen und sich zu überlegen, wie sie die erworbenen Kenntnisse in die Praxis umsetzen können. Der Bericht von Interface wies auf grosse Unterschiede bei den Qualifikationsverfahren hin. Deshalb wird in einem Teilprojekt dieser Revision unter der Leitung der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz ein Leitdokument als Referenz zur Erarbeitung eines Schullehrplans für den ABU erstellt, das in allen Kantonen als Arbeitsgrundlage dienen soll. In Bezug auf den Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse» entscheiden die Trägerschaften der beruflichen Grundbildungen, ob sie darauf verzichten wollen. Der Entscheid hängt hauptsächlich davon ab, wie sie den Qualifikationsbereich «praktische Arbeit» je nach Kompetenzen organisieren.