Frist für die Auszahlung von Einmalvergütungen nach der Inbetriebnahme von Fotovoltaik- und Biomasseanlagen verkürzen
24.3592 · Interpellation · 2024-06-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Inwiefern ist sich der Bundesrat bewusst, dass viele private Investoren von Anlagen für erneuerbare Energien, mehrere Monate auf die Rückerstattung der Einmalvergütung durch die Pronovo warten?
2. Kann der Bundesrat nachvollziehen, dass in solchen Fällen, nebst den KMU's die Leistungen zum Bau für solche Anlagen erbringen und durch den Bauherr normalerweise innert 30 Tagen bezahlt werden müssen, auch die ersten Zinsen und Amortisationen anfallen?
3. Was unternimmt der Bundesrat, damit die Fristen von Inbetriebnahme bis zur Auszahlung der Einmalvergütung in Zukunft stark reduziert werden können?
4. Wo sieht der Bundesrat Handlungsoptionen die Kontrollorganisationen anzuweisen, dass die Abnahmekontrolle innert max. 30 Tagen nach Inbetriebnahme zu vollziehen sind?
5. Ist der Bundesrat bereit, der Pronovo eine wesentlich kürzere Frist für die Bearbeitung der eingereichten Gesuche zu definieren?
6. Was für Massnahmen sieht der Bundesrat auch noch vor, damit die administrative Abwicklung vereinfacht und die Rückvergütung der Einmalvergütung beschleunigt werden kann?
Begründung
Bis zur erfolgreichen Rückerstattung des berechneten und verfügten Anteils der Investitionen in erneuerbare Energieträger und Anlagen, bspw. Photovoltaik und Biomasse, vergehen mehrere Monate. In vielen Fällen warten die privaten Investoren und Eigenheimbesitzer sechs oder mehr Monate auf die Einmalvergütung der Pronovo. Ein unhaltbarer Zustand, der verbessert und die Frist bis zur Auszahlung stark verkürzt werden muss. Pronovo hat selber eine Frist von max. 3 Monaten, gem. Vorgabe BFE, für die Bearbeitung der von der Kontrollorganisation, bspw. Electrocontrol, eingereichten Dossiers, die sie zur Zeit ausreizen. Die Kontrollorganisationen mit dem Auftrag für die Abnahme der Anlage benötigen zur Zeit, je nach Anbieter, auch mind. zwei bis drei Monate, bis die Anlagen vor Ort elektronisch Erfasst und geprüft sind, sowie die Daten an Pronovo weiter geleitet werden. Insbesondere mit Blick in die Zukunft, wo politisch verlangt und gesellschaftlich gewollt, vermehrt solche Anlagen für erneuerbare Energien die Umsetzung der Energiestrategie 2050 realisiert werden, benötigt der genannte Prozess ein Beschleunigungsverfahren.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat davon Kenntnis, dass zwischen der Einreichung der vollständigen Gesuchsunterlagen bei der Pronovo AG und der Auszahlung der Einmalvergütung bis zu drei Monate liegen können. Aktuell liegt die Bearbeitungszeit bei rund zwei Monaten. 2. Siehe Antworten zu der Frage 5. 3. Siehe Antworten zu den Fragen 4, 5 und 6. 4. Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2022 eine Vereinfachung eingeführt, indem der Kreis der zugelassenen Unternehmen zur Ausstellung einer Beglaubigung ausgeweitet wurde. Neben den akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen können auch Verteilnetzbetreiber und Niederspannungskontrolleure eine Beglaubigung für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 100 kW ausstellen. Bei über 96 Prozent der jährlich installierten Anlagen kann von dieser Regelung profitiert werden. Die Anlagenbetreiber bzw. die beauftragten Installateure haben somit mehrere Möglichkeiten die Anlage beglaubigen zu lassen und sind angehalten, möglichst frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. Zudem erscheint die Vorgabe einer 30-tägigen Bearbeitungsfrist angesichts des aktuellen Fachkräftemangels schwer umsetzbar. 5. Der Bundesrat erachtet eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten als angemessen. Diese Frist wurde seit 2018 von mehreren Jahren auf maximal 3 Monate gesenkt. Die Beschleunigung dieses Prozesses, die allen Stakeholdern entgegenkommt, konnte dank genügend Mitteln im Netzzuschlagsfonds und durch eine Aufstockung der Belegschaft bei der Pronovo AG bewältigt werden. Im laufenden Jahr gingen bei der Pronovo AG pro Monat durchschnittlich rund 5600 Gesuche um eine Einmalvergütung ein (30 Prozent mehr als im Vorjahr). Um fehlerhafte Auszahlungen zu verhindern, hat die Prüfung der Unterlagen mit grosser Sorgfalt zu erfolgen. Diese Qualitätssicherung steht in einem permanenten Zielkonflikt zu einer noch schnelleren Auszahlung der Einmalvergütung. 6. Eine wesentliche Verkürzung der Bearbeitungsfrist bei der Pronovo AG konnte mit der Ermöglichung der digitalen Einreichung von Gesuchsunterlagen erreicht werden. Zudem bietet der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie Swissolar die Software «ElektroForm solar» für Installateure von Photovoltaikanlagen an. Die Software wird laufend weiterentwickelt. Da die notwendigen Daten nur noch einmalig erfasst werden müssen und gewisse Formulare automatisch erstellt werden können, wird der administrative Aufwand beim Anlagenbau dadurch nochmals vereinfacht.